Analyse Bundesregierung plant mehrere Gesetze zulasten privater Investoren

Neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung belasten private Anleger.
Berlin Es sind komplizierte Vorhaben, aber alle haben eines gemeinsam: Sie kosten Geld. Finanztransaktionssteuer, Erhalt des Solidaritätszuschlags bei der Abgeltungsteuer, Abschaffung des Nettoprinzips bei der Verlustabrechnung und mögliche Abschaffung der Abgeltungsteuer – das sind die Stichworte in der Debatte über neue Pläne der Bundesregierung, die private Anleger belasten.
„Eine ganze Sammlung an neuen Gesetzen atmet den Geist purer Anlegerfeindlichkeit“, kritisiert Florian Toncar, finanzpolitischer Sprecher der FDP. „Nötig wäre das glatte Gegenteil: eine Stärkung der privaten Altersvorsorge und des privaten Vermögenaufbaus auf breiter Front“, setzt er hinzu.
„Das ist eine soziale Ungerechtigkeit“, schimpft Liane Buchholz, Präsidentin des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe. Es sei nicht vermittelbar, dass Aktiengeschäfte künftig dreifach besteuert werden sollen – durch die pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, durch den Solidaritätszuschlag und durch die Finanztransaktionssteuer von 0,2 Prozent bei Käufen von Aktien, wenn die betreffenden Unternehmen mindestens eine Milliarde Euro an der Börse wert sind.
„Wir halten die Finanztransaktionssteuer für grundverkehrt. Sie ist ein falsches Signal“, sagt Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung beim Deutschen Aktien-Institut (DAI). „Die Deutschen werden als Spekulanten gebrandmarkt, die bestraft werden müssen. Dabei müssten sie eigentlich mehr in Aktien investieren, um im Alter vorzusorgen“, so Kuhn.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat einen nationalen Alleingang nicht ausgeschlossen, falls sich nicht genügend Staaten in der EU für eine Einführung finden sollten. In einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag der FDP kommt der Hohenheimer Bankprofessor Hans-Peter Burghof zu dem Schluss, dass es sich bei der Finanztransaktionssteuer um eine reine Aktienerwerbssteuer handele.
Mit den Einnahmen will Scholz die Grundrente finanzieren. Während professionelle Investoren die Steuer über Derivate leicht umgehen könnten, würden Kleinanleger und Fonds belastet, kritisiert Burghof. Die Idee dieser Steuer war ursprünglich, die Spekulation an den Kapitalmärkten einzudämmen.
Ärger ruft auch die Neuregelung des Solidaritätszuschlags hervor. Er soll zwar für die meisten Arbeitnehmer 2021 wegfallen, aber bei der Abgeltungsteuer erhalten bleiben. Anleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, müssen auf die 25-prozentige Abgeltungsteuer weiterhin den Soli von 5,5 Prozent zahlen. „Dahinter steckt wohl die Vorstellung, dass diejenigen, die über Kapitaleinkommen verfügen, dies finanziell auch verkraften können“, vermutet Kuhn.
Forderung nach einer Spekulationsfrist
Für Aufregung sorgt zudem eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, die bereits seit Jahresbeginn in Kraft ist: Ab 2021 soll die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bestimmter Finanzprodukte auf 10.000 Euro pro Jahr beschränkt sein. Das gilt insbesondere für Zertifikate und Optionsscheine. Schon ab diesem Jahr gilt eine solche 10.000-Euro-Grenze auch für Anleger, die mit Aktien und Anleihen Totalverluste erleiden – etwa in Folge der Insolvenz eines Unternehmens. „Das ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Nettoprinzip. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, wenn Verluste gegen Gewinne nicht mehr vollständig verrechnet werden können“, sagt Kuhn.
FDP-Finanzpolitiker Toncar sieht die Regierung auf einem Holzweg: „Wir müssen fundamental umsteuern, wenn wir wollen, dass die Mitte der Gesellschaft auch in einer alternden Gesellschaft gut für das Alter vorsorgen kann.“
Danach sieht es derzeit nicht aus. Im Gegenteil, weiteres Ungemach könnte mit der Abschaffung der Abgeltungsteuer drohen. Die Abgeltungsteuer auf private Kapitaleinkünfte, die die Banken abführen, hat einen festen Steuersatz von 25 Prozent. Dagegen kann der Einkommensteuersatz je nach Verdienst bis auf 45 Prozent klettern.
Erklärtes Ziel der Koalition ist es, die Abgeltungsteuer auf Zinsen dann abzuschaffen, wenn der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist. Danach sollen Kapitaleinkünfte wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
„Dann müsste die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen nach einer Spekulationsfrist wieder eingeführt werden“, fordert Kuhn vom Aktieninstitut. Das sieht auch die FDP so. „Wer langfristig anlegt, sollte die Kursgewinne steuerfrei behalten dürfen“, sagt Toncar. Zudem sollte der Sparerpauschbetrag, bis zu dem nichts versteuert werden muss, auf mindestens 920 Euro steigen.
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Wo bleibt die Bankenlobby? Mit der Abzugsbegrenzung von Verlusten bei Derivaten bricht deren vorletztes Standbein weg. Dann können sie endgültig zumachen, da ist der Negativzins nur eine Lapalie. Haben die Banken das in der ihnen eigenen Arroganz noch nicht erkannt? Aaaah, will da nicht die Deutsche Bank -- zum dritten mal -- wieder einmal Gelder mit Anleihen einsammeln, um wenigstens ihre Boni zu sichern? Na Bravo....
Ob die Damen, Herren und Diversen der SPD mal darüber nachgedacht haben, dass Selbständige gezwungen sind, eine private Altersversorgung aufzubauen? Und dass diese wohl kaum mit darbenden Lebensversicherungen oder deutschen Staatsanleihen funktionieren kann, deren Rendite negativ ist?
Aktien bleiben als wesentlicher Bestandteil alternativlos, und der Weg zu einem soliden Vermögensaufbau kann nur durch die Beimischung von Absicherungsinstrumenten (Derivaten) erfolgen, sofern die Altersversorgung planbar verlaufen soll. Genauso sichert sich eine Lufthansa gegen schwankende Kerosinpreise ab. Wenn nun ein Markt nicht fällt verliert das Absicherungsderivat eben an Wert, und diesen Wertverlust nicht gegen die Zugewinne im Aktienbestand verrechnen zu können, ist nict nur verfassungswidrig, sondern zeugt von vollständiger Ahnungslosigkeit im BMF.
Nur mal so: Wenn ein Selbständiger z. B. 2.500 € an Rente ansparen möchte (von denen ja auch noch die Krankenversicherung zu zahlen ist, also netto weniger als 2.000 €) und diese Rente pro Jahr um 2% steigen soll (was weniger ist als in der gesetzlichen) benötigt dieser für einen Absicherungszeitraum von 25 Jahren immerhin ein Startvermögen von fast 1.000.000 € ! Denn leider gibt es beim Kapitalverzehrspplan keinen positiven Zinsfuß mehr.