Premium Anlegerskandal „Spirale ins Schneeballsystem“: Graumarktkönig Malte Hartwieg muss neun Jahre ins Gefängnis

Nach dem Ende der Dima24-Gruppe setzte sich Hartwieg für das Tierwohl ein. Bei einer PR-Aktion fuhr er 4000 Kilometer quer durch Europa. Am Mittwoch verurteilte ihn das Landgericht München zu neun Jahren Freiheitsentzug, weil er Tausende seiner Investoren betrogen hat.
Berlin Als die Gerichtsverhandlung gegen den Vertriebsprofi Malte Hartwieg im Juni am Landgericht München 1 begann, fürchteten viele geschädigte Anleger, dass ein langwieriger Mammutprozess drohte. Nun ging es überraschend schnell. Nach nur zwei Monaten Verhandlung verkündete die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner das Urteil der sechsten Wirtschaftsstrafkammer: Hartwieg sei schuldig des gewerbsmäßigen Betrugs. Er muss deshalb eine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten antreten.
Hartwieg habe beim Vertrieb nicht werthaltiger Fonds „sportlichen Ehrgeiz und eine Vielfalt von Ideen“ entwickelt, sagte die Richterin. Seine unbestrittenen Fähigkeiten im Marketing habe er „für ein betrügerisches System“ eingesetzt. Die Kammer hob das besondere Ausmaß der Taten hervor, mit Tausenden Opfern und einem dreistelligen Millionenschaden.
Beobachter beschrieben die Stimmung im Gerichtssaal trotzdem als entspannt bis locker. Angeklagte und Kammer seien sich geradezu freundlich begegnet. Das Urteil ist das Ergebnis einer Verständigung zwischen dem Münchener Landgericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.
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