„Back to School“ So sparen Eltern am besten für die Zukunft ihrer Kinder

Viele Eltern wollen daher für den Nachwuchs schon in jungen Jahren etwas auf die Seite legen.
Frankfurt Kinder haben oft große Wünsche – und mit den Jahren werden diese meist noch größer. Egal, ob der Führerschein, das erste eigene Auto oder ein Studium, all das kostet in der Zukunft viel Geld. Viele Eltern wollen daher für den Nachwuchs schon in jungen Jahren etwas auf die Seite legen. „Die wichtigsten Fragen, die sich Eltern bei der Geldanlage für ihre Kinder stellen sollten, sind: Wie sicher soll das Geld angelegt sein, und wie lange soll der Anlagehorizont sein?“, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).
Daneben ist zu überlegen, ob sie einen Einmalbetrag anlegen oder regelmäßig sparen wollen, ob zwischenzeitliche Abhebungen möglich sein sollen und ob die Anlage auf den Namen des Kindes oder den der Eltern lauten soll.
Banksparpläne
Wer regelmäßig sparen will, kann einen Banksparplan wählen. Bei den meisten Instituten sind auch geringe Sparraten wie etwa 25 Euro pro Monat möglich. Diese Sparraten können in der Regel problemlos erhöht, gesenkt oder auch ausgesetzt werden. Ansparpläne sind grundsätzlich eine verhältnismäßig sichere Variante, um Vermögen aufzubauen.
Bankeinlagen sind innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich für den Fall geschützt, dass die Bank Insolvenz anmeldet. Deshalb hat es Sinn, eine Bank zu wählen, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Das Problem: Aufgrund des Niedrigzinsumfelds bekommen Bankkunden kaum noch Zinsen auf ihre Ansparpläne. Die Inflation von derzeit 1,4 Prozent in Deutschland frisst die mageren Zinsgewinne meist vollständig auf.
Wer trotzdem auf diese Weise sparen will, sollte der Verbraucherzentrale NRW zufolge verschiedene Angebote einholen und insbesondere die Zinsbedingungen der Verträge vergleichen: „Prüfen Sie, ob der Zins variabel oder fest vereinbart ist und wann die Zinsen gezahlt werden. Schauen Sie auch, unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls ein Bonuszins gezahlt wird, der zur Grundverzinsung dazukommt.“
Fondssparpläne
Wenn die Laufzeit mindestens noch zehn Jahre beträgt, kommen auch Fondssparpläne in Betracht. Weidenbach nennt ein Beispiel: „Kommt ein heute sechsjähriges Kind in die Schule und wollen die Eltern bis in 14 Jahren einen bestimmten Betrag ansparen, um ihr Kind beim Studium zu unterstützen, kann ein ETF-Sparplan sinnvoll sein.“
ETFs sind meist passiv verwaltete Fonds, die einen Index wie etwa den Dax, den Euro Stoxx 50 oder den MSCI World nachbilden. Mit einem Fondssparplan können Anleger die Renditechancen der Aktienmärkte nutzen.
Zahlen des Deutschen Aktieninstituts (DAI) zeigen, dass sich in den vergangenen 50 Jahren breit gestreutes, langfristiges und regelmäßiges Sparen in Aktien ausgezahlt hat. Wer beispielsweise monatlich einen festen Betrag in Aktien des Dax gespart hat, konnte bei einer Spardauer von 20 Jahren eine durchschnittliche Rendite von neun Prozent im Jahr auf das angelegte Geld erwirtschaften.
Gleichwohl bleibt das Risiko, dass die Aktienkurse auch sinken können. Fondssparpläne sind daher nur für Anleger geeignet, die auch bei zeitweiligen Kursrückgängen noch gut schlafen können. „Vier bis fünf Jahre vor dem Start der Ausbildung oder des Studiums sollten die Eltern prüfen, ob mit dem angesparten Geld bereits Gewinne gemacht wurden“, erklärt Weidenbach. Dann sollten sie darüber nachdenken, diese zu realisieren und bestimmte Beträge umzuschichten, etwa auf ein Tagesgeldkonto. „So laufen sie nicht Gefahr, dass die Börsen ausgerechnet dann sinken, wenn das Kind das Geld benötigt.“
Tagesgeldkonten
Tagesgeldkonten bieten sich nicht nur an, um aufgelaufene Gewinne aus Fondssparplänen anzulegen, sondern auch, um darauf einmalige Geldgeschenke einzuzahlen. Weidenbach sagt: „Die Niedrigzinsen schrecken viele Eltern ab, überhaupt ein Konto für ihre Kinder zu eröffnen. Dabei machen Tagesgeldkonten durchaus Sinn, um Gelder flexibel zu parken, an die man jederzeit rankommt.“
Wer Konditionen vergleiche, könne trotz Diskussionen um Negativzinsen bei manchen Banken noch etwas Rendite bekommen. Zudem greift auch bei diesen Konten die gesetzliche Einlagensicherung.
Aufgrund des Zinsumfelds weniger geeignet sind derzeit indes Festgeldkonten, mit denen sich Bankkunden für einen längeren Zeitraum binden. Auch Bausparverträge sind nicht die erste Wahl, um für Kinder zu sparen. Schließlich können die Eltern heute noch nicht abschätzen, ob die Kinder überhaupt einmal ein Eigenheim wollen. Generell rät die Verbraucherzentrale NRW, beim Sparen für die Kinder kein Wunschziel vorzugeben oder gar zur Vertragsbedingung zu machen.
Bei der Frage, auf welchen Namen das Geld angespart werden soll – auf den der Eltern oder den der Kinder –, gibt es indes unterschiedliche Meinungen. Verbraucherschützerin Weidenbach sagt: „Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, dass die Eltern das Geld in ihrem Namen und nicht im Namen des Kindes anlegen. Dann können sie, wenn das Kind volljährig wird, immer noch entscheiden, was mit dem angelegten Betrag passieren soll.“
Das Verbrauchermagazin „Finanztest“ rät jedoch dazu, ein Konto auf den Namen des Kindes anzulegen. Das Geld werde dann zwar von den Eltern verwaltet, dürfe aber nicht von ihnen angerührt werden. Denn wenn sie es auf den eigenen Namen anlegen, sollten sie „die Verlockung, es im Notfall für eigene Zwecke einzusetzen, nicht unterschätzen“.
Bei beiden Varianten gibt es weitere Punkte zu beachten: Wird auf den Namen des Kindes gespart, kann dies steuerliche Vorteile haben, da das Kind beispielsweise einen eigenen Grundfreibetrag zugestanden bekommt. Allerdings gibt die Verbraucherzentrale NRW zu bedenken, dass bei Erreichen bestimmter Einkommensgrenzen beziehungsweise Einkünften des Kindes das Recht auf Kindergeld oder auf die beitragsfreie Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt.
Wenn die Eltern das Geld auf ihren Namen ansparen, können sie ihr Kind dann zum 18. Geburtstag mit einem größeren Betrag überraschen. Zwar kann auch eine Schenkungssteuer anfallen. Die Freibeträge sind jedoch relativ hoch. Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen verweisen aber auf ein anderes mögliches Problem, wenn etwa ein Elternteil zum Pflegefall wird. Dann müsse vorhandenes Vermögen für die Pflege eingesetzt werden. Dass das Geld ursprünglich für das Kind gedacht war, spiele dann rechtlich gesehen keine Rolle.
Wer dennoch lieber auf den Namen der Eltern anspart, sollte bedenken, dass Jugendliche irgendwann den Umgang mit Geld lernen sollten. Weidenbach sagt: „Ab 13 oder 14 Jahren macht es Sinn, dass Jugendliche ein eigenes Taschengeldkonto bekommen.“ Dieses basiert nur auf Guthabenbasis und kann nicht überzogen werden.
Solche Kinderkonten sind auch deshalb interessant, weil sie gegenüber Girokonten für Erwachsene in einigen Fällen noch eine Guthabenverzinsung bieten, wie Sigrid Herbst von der FMH-Finanzberatung betont.
Ein Beispiel ist das Konto Blauorange von der Berliner Volksbank, das sich an Kunden zwischen null und 30 Jahren richtet. Ein Guthaben von bis zu 1 250 Euro wird dabei mit 1,25 Prozent pro Jahr verzinst. Das Konto Cash-Xtra der Mittelbrandenburgischen Sparkasse weist sogar eine Guthabenverzinsung von 1,5 Prozent für bis zu 1500 Euro auf.
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