Bausparen Sechs Kündigungsgründe für Bausparverträge – und was Sie dagegen tun können
Düsseldorf Vor sieben Jahren begannen deutsche Bausparkassen mit der Praxis, die Verträge mit Kunden aufzukündigen, die nur noch sparen wollten, statt einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Mitte der 1980er-Jahre nannte die Wochenzeitung „Die Zeit“ solche Kunden noch „Freundsparer“.
Indem sie sich kein Geld liehen, verkürzten sie die Wartezeit auf die Zuteilung eines Darlehens für diejenigen, die eines brauchten. Und kurze Wartezeiten waren für die Kassen ein gutes Verkaufsargument. Doch nun, in der Niedrigzinsphase, verlieren die Kassen mit den Freundsparern Geld. Denn für deren Guthaben müssen sie teils mehr Zinsen zahlen, als sie für Darlehen bekommen.
„Der Freundsparer von 1984 ist der Feindsparer von 2018“, stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg deshalb fest. Sie listet auf mehreren Seiten auf, mit welcher Begründung eine Kasse ihrer Meinung nach Verträge kündigen darf und mit welcher nicht. Dass der Verband der Privaten Bausparkassen häufig konträre Ansichten vertritt, ist verständlich.
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