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Premium Erneuerbare Energien Sanierung von UDI ist gescheitert: Amtsgericht schickt „Festzins“-Firmen in die Regelinsolvenz

Die Bafin hat interveniert, die Geschäftsführung ist düpiert: Die angestrebte Insolvenz in Eigenverwaltung fällt aus. Anleger müssen sich auf hohe Verluste einstellen.
02.09.2021 - 08:48 Uhr
Nach der Insolvenz von acht Firmen der UDI-Gruppe droht nun ein Totalschaden. Quelle: udi
Biogasanlage

Nach der Insolvenz von acht Firmen der UDI-Gruppe droht nun ein Totalschaden.

(Foto: udi)

Frankfurt, Berlin Das Amtsgericht Leipzig hat am Dienstag für fünf „Festzins“-Gesellschaften der UDI-Gruppe Insolvenzverfahren eröffnet. Wie das Gericht dem Handelsblatt mitteilte, sollten im Laufe des Mittwochs zudem drei ähnliche Beschlüsse für weitere Gesellschaften fallen. Das Verfahren zur Biogasanlage Barleben-Ebendorf in Sachsen-Anhalt, die ebenfalls zur Gruppe gehört, hatte das Gericht Ende Juli eröffnet.

Damit ist es amtlich: Die UDI-Gruppe, die aus dem Geld von Privatanlegern Biomasse- und Solaranlagen finanzierte, wird nicht in Eigenverwaltung saniert. Diesen Plan hatte das Management um Rainer Langnickel seit Mai öffentlich verfolgt. Langnickel teilte am Donnerstag mit: „Aufgrund der bereits erreichten wichtigen Sanierungsziele haben wir uns dazu entschlossen, mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren den Antrag auf Eigenverwaltung zurückzunehmen.“

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