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Gesetzesinitiative Ende der Papierurkunde: Wertpapiere sollen in Deutschland bald digital begeben werden

Der Gesetzgeber bereitet den Boden für virtuelle Wertpapiere – vorerst für Schuldverschreibungen. Experten fordern bereits zeitnah weitere Schritte.
22.03.2021 - 17:46 Uhr Kommentieren
Die dezentrale Datenbanktechnik Blockchain bildet die Basis für die Einführung digitaler Wertpapiere. Quelle: Moment/Getty Images
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Die dezentrale Datenbanktechnik Blockchain bildet die Basis für die Einführung digitaler Wertpapiere.

(Foto: Moment/Getty Images)

Berlin Deutschland modernisiert sein Wertpapierrecht grundlegend. Im Zentrum steht dabei die Einführung von Wertpapieren in digitaler Form. In einem ersten Schritt soll es dabei ermöglicht werden, Schuldverschreibungen – also beispielsweise Anleihen – elektronisch zu begeben. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Zum allgemeinen Vorhaben fand am Montag eine parlamentarische Anhörung von Experten statt.

„Mit der Etablierung digitaler Wertpapiere wird einer der zentralen Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung umgesetzt“, erklärte die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski. Der aktuellen Rechtslage zufolge sind Wertpapiere mit einer Papierurkunde zu verbriefen.

Bei elektronisch begebenden Wertpapieren soll die Urkunde demnach durch eine Eintragung in einem elektronischen Wertpapierregister ersetzt werden. Kommt die Blockchain-Technologie zum Einsatz, soll auch eine Eintragung in einem dezentralen Krypto-Wertpapierregister möglich sein.

Die rechtstechnische Innovation in dem Gesetzesentwurf besteht darin, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden – mit der Absicht, dass Anleger denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden.

Mit der Blockchain-Technologie ist es möglich, Transaktionen dezentral auf verschiedenen Rechnern verschlüsselt abzusichern. „Wir haben jetzt die Möglichkeit, Besitzverhältnisse papierlos und digital rechtssicher abzubilden“, sagte der Finanzexperte der Union, Johannes Steiniger.

Deutliche Verspätung

Ursprünglich sollte bereits 2019 ein entsprechender Gesetzesentwurf für digitale Wertpapiere vorliegen. Trotz der Verzögerung überwiegt bei Marktakteuren aber die Zufriedenheit, dass das Vorhaben voraussichtlich noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen wird.

„Der Wirtschafts- und Rechtsstandort Deutschland öffnet sich erstmals für die Emission von Inhaberschuldverschreibungen auf Basis der Distributed Ledger Technology (DLT), deren wichtigster Anwendungsfall die Blockchain-Technologie ist“, lobte Digitalisierungsexperte Sebastian Omlor von der Universität Marburg den Vorstoß während der Anhörung.

Mit dem Gesetzesvorhaben ist Deutschland keinesfalls Vorreiter in Europa. Länder wie die Schweiz, Luxemburg, die Niederlande und Frankreich waren schneller. Daher mahnte Omlor zeitnah weitere Öffnungsschritte an. Deutschland dürfe den Anschluss an andere Länder nicht verlieren. „Die deutsche Wirtschaft ist zur Kapitalbeschaffung nicht nur auf Anleihen, sondern auch auf die Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Unternehmensbeteiligungen am Kapitalmarkt angewiesen“, so Omlor.

Derartige Beteiligungen in Gestalt von Aktien oder GmbH-Gesellschaftsanteilen können über die DLT effizienter als nach dem bisherigen System emittiert und verwaltet werden. Noch habe Deutschland die Chance, auf diesem Gebiet eine internationale Führungsrolle einzunehmen, erklärte Omlor.

Auch der Digitalverband Bitkom wirbt für ein weites Anwendungsspektrum des neuen Gesetzes. Aktien und Investmentfonds sollten schnell folgen, empfiehlt der Digitalverband. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf werde auf jeden Fall die „dringend benötigte Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen geschaffen und die Digitalisierung in Deutschland vorangebracht“, heißt es in der Stellungnahme.

Mehr: „Revolutionärer Wandel“ – Coronakrise beschleunigt Digitalisierung des Anleihehandels.

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