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Mini-Bond-Pleiten KTG-Anleihegläubiger brauchen viel Geduld

Der Prozess um die Insolvenz des Agrarkonzerns KTG ist ein Streit um Vorstandspflichten und Geschäftsprognosen. Das juristische Nachspiel zieht sich.
30.08.2018 - 15:10 Uhr Kommentieren
Mini-Bond-Pleiten: KTG-Anleihegläubiger brauchen viel Geduld Quelle: dpa
Zivilprozess gegen Agrarkonzern KTG

Der Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus fordert von den Managern 189 Millionen Euro Schadenersatz.

(Foto: dpa)

Hamburg Hätten die Manager des insolventen Agrarriesen KTG die drohende Pleite erkennen können oder nicht? Darüber stritten am Donnerstag der Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus und die Anwälte von Vorständen und Aufsichtsräten des seit Juni 2016 insolventen Landwirtschaftskonzerns KTG Agrar. Sollten die Ex-Chefs und der Firmengründer Siegfried Hofreiter die Insolvenz verschleppt haben, müssten sie für den Schaden der Gläubiger haften.

Denkhaus hatte die KTG-Führungsspitze auf 189 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Angesichts der komplexen Sachlage und der Zahl von acht Angeklagten stellte Richterin Heike Himmelmeier ein Urteil erst für 2019 in Aussicht.

KTG-Agrar hatte von tausenden Anlegern 340 Millionen Euro eingesammelt, indem es mehrere Anleihen begeben hatte. Das börsennotierte Unternehmen war unter Hofreiter über Jahre zu einem gigantischen, unübersichtlichen Agrarkonglomerat gewachsen. Der Konzern hatte 800 Mitarbeiter und mehr als 46.000 Hektar bewirtschafteter Fläche vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Hinzu kamen die Herstellung von Lebensmitteln und eine Tochter, die eine Reihe von Biogas-Anlagen betrieb, die KTG-Energie. Anfang Juli 2016 beantragte KTG-Agrar eine Insolvenz in Eigenregie, weil der Konzern fällige Zinsen in Höhe von 18 Millionen Euro nicht mehr aufbringen konnte.

Der Insolvenzverwalter argumentiert, dass die Insolvenz bereits im Juni 2015 absehbar gewesen sei. Ein Jahr lang hätten die Ex-Chefs noch Zahlungen geleistet, obwohl KTG Agrar bereits überschuldet war. 189 Millionen Euro seien an Zahlungen noch getätigt worden, obwohl keine Aussicht mehr Bestand, dass der Konzern fortgeführt werden konnte. Die im Juni 2016 fälligen Zinsen für die „Biowertpapier II“-Anleihe hätten genauso festgestanden wie alle Rückzahlungstermine der Anleihen.

Die Vertreter der Gegenseite dagegen versuchten, die Klage von Verwalter Denkhaus und seinem Teamkollegen Björn Schwencke gegen Vorstände und Aufsichtsräte zu zerpflücken und es so darzustellen, als sei die Insolvenz aus heiterem Himmel über den Konzern hereingebrochen. Schließlich seien die Abschlüsse des Konzerns doch noch 2015 anstandslos testiert worden, eine Ratingagentur habe noch kurz vor der Insolvenz ein BB Rating gegeben. Auch habe man ja noch ausreichendes Vermögen gehabt, wie etwa den Bestand an Aktien der KTG-Energie-Tochter.

Allerdings bedeutet die Note BB, dass es sich hier um ein spekulatives Investment mit sehr schwacher Bonität handelt (Non-Investmentgrade).

„Die Klage war schlüssig“

„Wenn man Ihnen Glauben schenkt, dann war ja alles ganz großartig bis zum Schluss“, kommentierte Richterin Himmelmeier. Doch Zinsen und Rückzahlungstermine der Anleihen hätten in die Kalkulationen der Vorstände, ob der Konzern erfolgreich fortgeführt werden kann, schon Jahre zuvor eingehen können. „Die Klage war schlüssig“, meinte die Richterin, aber sie stellte auch fest, dass die Positionen der Parteien zu weit auseinanderliegen, um einen Vergleich ins Auge zu fassen.

So lange noch nicht geklärt ist, ob die Manager die Insolvenz überhaupt verschleppt haben, ist auch die Kernfrage für die Versicherungen noch nicht geklärt: Haben die Manager die Insolvenz vorsätzlich oder fahrlässig verschleppt?

Die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder von KTG Agrar waren insgesamt über 40 Millionen Euro haftpflichtversichert. Die Versicherungen zahlen nur, wenn kein Vorsatz im Spiel war, wenn die einzelnen Manager also fahrlässig alle Warnzeichen übersehen und ignoriert haben.

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