Musterverfahren gegen VW und Porsche Anleger müssen wohl am Sitz des Emittenten klagen

Der Konzern hat Dieselfahrzeuge manipuliert.
Braunschweig Beim milliardenschweren Kapitalanleger-Musterverfahren von Deka Investment gegen Volkswagen (VW) und die Porsche Automobil Holding zeichnet sich ab, dass die Schadensersatzklagen der Anleger sowohl in Braunschweig als auch in Stuttgart verhandelt werden müssen. Selbst ein zweites Musterverfahren in Stuttgart ist noch denkbar.
Eine weitere Zersplitterung des Verfahrens müssen Anleger dagegen wohl nicht fürchten. Bei den Verjährungsfristen hielt der 3. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig unter Vorsitz von Christian Jäde indes an seinen schon bislang geäußerten Ansichten fest.
Am sechsten Verhandlungstag des Musterverfahrens ging es um diese beiden Themenkomplexe: Gerichtsstand und Verjährungsfristen. In dem Verfahren wird VW und Porsche vorgeworfen, die Märkte zu spät über kursrelevante Entwicklungen informiert zu haben.
Der Konzern hatte Dieselfahrzeuge manipuliert, um sie am Prüfstand schadstoffärmer erscheinen zu lassen, als sie auf der Straße waren. Als Musterklägerin tritt Deka Investment auf und macht Schadensersatz geltend. Dafür sehen die Beklagten keinen Anlass.
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