Rechtliche Vorgaben Banken dürfen Minuszinsen nur mit Zustimmung der Kunden erheben

Immer mehr Banken veranschlagen Negativzinsen für Neukunden.
Frankfurt Immer mehr Banken berechnen ihren privaten Kunden unter Umständen Minuszinsen. Tatsächlich greifen die Geldhäuser vor allem bei vermögenden Kunden zu, und sie veranschlagen Strafzinsen zusehends bei Neukonten – teils sogar ab dem ersten Euro.
Dass die Geldhäuser bei der Einführung von Negativzinsen, die oft auch als „Verwahrentgelt“ bezeichnet werden, so vorgehen, hat einen guten Grund: Den bestehenden Kunden einfach Strafzinsen zu berechnen ist verboten. Das gilt sowohl für Tagesgeld- und Girokonten als auch für Sparbücher. Vielmehr brauchen Kreditinstitute die explizite Zustimmung privater Kunden, wenn es um die Einführung von Minuszinsen bei Tagesgeld geht.
So hatte das Landgericht Tübingen Anfang 2018 entschieden, dass Banken ihren privaten Kunden für bestehende Sparverträge nicht einfach Minuszinsen auferlegen dürfen (Az. 4 O 187/17). Unzulässig ist auch, Strafzinsen über eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuführen. Das trifft so ebenfalls für Sparbücher zu. Hier müssten Kunden auch einwilligen, wenn die Bank Strafzinsen erheben will.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen