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Aktionärsschützer gegen Deutsche Bank Geldhaus muss externe Prüfer akzeptieren

Die Deutsche Bank wird transparenter. Sie muss nun externe Wirtschaftsprüfer zur Kontrolle ins Haus lassen. Die Aktionärsvereinigung DSW hatte darauf geklagt. Beide Seiten haben sich auf das neue Verfahren verständigt.
14.04.2016 - 11:36 Uhr 3 Kommentare
Spätestens zur Hauptversammlung 2017 sollen die Aktionäre der Deutschen Bank den Bericht der Prüfer online lesen können. Quelle: Reuters
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Spätestens zur Hauptversammlung 2017 sollen die Aktionäre der Deutschen Bank den Bericht der Prüfer online lesen können.

(Foto: Reuters)

Frankfurt Zinsmanipulationen, Betrug bei US-Hypotheken, Geldwäsche in Russland, Steuerhinterziehung bei Emissionszertifikaten die Deutsche Bank ist in den letzten Jahren zum Skandalinstitut avanciert. Kann diese unrühmliche Serie nun endlich beendet werden? Dazu wird Deutschlands größtes Geldhaus eine freiwillige unabhängige Sonderprüfung durchführen lassen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

„Jetzt wird endlich unabhängig geklärt, ob die aktuellen Risikokontrollsysteme der Bank ausreichen, um eine Wiederholung von Fällen, wie etwa den Skandal rund um die Manipulation des Interbankenzinssatzes Libor, erfolgreich zu verhindern“, sagt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die die Anlegerschützer im Laufe des Verfahrens rechtlich vertreten und mit der Deutschen Bank verhandelt hatte. Als Sonderprüfer haben sich beide Seiten auf die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geeinigt. Der Prüfungsbericht soll - sobald er vorliegt, spätestens zur Hauptversammlung 2017 - den Aktionären der Deutsche Bank auf der Internetseite des Instituts zur Verfügung gestellt werden.

Dem Vergleich war ein fast einjähriger Streit vorausgegangen. Auf der Hauptversammlung im Mai 2015 beantragte die DSW die Sonderprüfung. Immerhin 14 Prozent der Anteilseigner hatten der Prüfung zugestimmt, doch weil dies nicht die Mehrheit war, lehnte die Bank sie ab. Die DSW reichte daraufhin im September 2015 beim Landgericht Frankfurt den Antrag auf Sonderprüfung ein, den das Gericht jedoch im Februar 2016 ablehnte. Im März reichte die DSW Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Parallel bereitete sich Nieding darauf vor, bei der diesjährigen Hauptversammlung erneut die Sonderprüfung zu beantragen.

Doch dann lenkte die Deutsche Bank plötzlich ein und beide Seiten einigten sich außergerichtlich auf einen Vergleich. Ursprünglich hatte die DSW gefordert, dass die Bank ihre größten Rechtsfälle auflistet und nachweist, dass sie dafür genügend Rückstellungen gebildet hat. Außerdem sollte offengelegt werden, wie die Bank in der Vergangenheit nach bekannt gewordenen Verfehlungen ihre Kontrollsysteme angepasst hat. Auf diesen Teil verzichtet die DSW.

Geprüft werde im Rahmen der Sonderprüfung nun nur noch, ob die aktuellen Risikokontrollsysteme der Bank ausreichen, um solche Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen, die zu hohen Rückstellungen führen könnten. „Das war in der Vergangenheit offenbar oft genug nicht der Fall“, sagt Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+Barth.

Die Deutsche Bank im freien Fall

Die Deutsche Bank bestätigte den Inhalt des Vergleichs. Im Umfeld der Bank heißt es, man wolle den Rechtsstreit mit der DSW beilegen und sehe eine Möglichkeit, durch die Prüfung das Vertrauen der Aktionäre zu stärken.

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3 Kommentare zu "Aktionärsschützer gegen Deutsche Bank: Geldhaus muss externe Prüfer akzeptieren"

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  • Wenn die Prüfer genauso gut bezahlt werden wie die Jungs im Risk-Management bei der Dt. Bank dann muss man sich ja keine Sorgen machen, dass sie irgendetwas finden.

  • Wenn die Prüfer genauso gut bezahlt werden wie die Jungs im Risk-Management bei der Dt. Bank, dann muss man sich ja keine Sorgen dass sie irgendetwas finden.

  • Interne Prüfer und Kontrollen:

    Da wird der Bock zum Gärtner.

    Beispiele gefällig:
    Deutsche Bahn, öffentlche Hand, egal ob Kommunal- Landes- oder Bundesebene,
    alle gesetzlichen Krankenkassen, Sachversicherungen usw.

    Was aber bei allen auffällt:
    Das Management, ob schlecht oder nur fast schlecht:
    t r a u m h a f t e Jahreseinkommen.

    Ein Schelm der Böses denkt.

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