Apple Pay Mobiles Bezahlen: Apple kritisiert Gesetzentwurf zur Öffnung der NFC-Schnittstelle

Bislang gibt es in Europa kein einheitliches Bezahlsystem.
Frankfurt Die Regierungsfraktionen in Berlin haben am Mittwoch für eine ordentliche Überraschung gesorgt. Im Finanzausschuss des Bundestags brachten sie einen Änderungsantrag ein, der für einen faireren Wettbewerb zwischen Finanzdienstleistern und Tech-Konzernen sorgen soll. Damit zielen die Politiker unter anderem auf Apple. Der iPhone-Hersteller nutzt für seinen Bezahldienst Apple Pay die Schnittstelle für kontaktlose Datenübertragung (NFC) in seinen Geräten.
Für Bezahl-Apps anderer Anbieter ist diese jedoch gesperrt. Den US-Konzern traf die Gesetzesinitiative offenbar unvermittelt. „Wir sind überrascht, wie plötzlich dieses Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde“, sagte ein Apple-Sprecher am Donnerstagmorgen dem Handelsblatt.
„Wir befürchten, dass der Gesetzentwurf die Nutzerfreundlichkeit bei Zahlungen verschlechtern und den Datenschutz und die Sicherheit von Finanzdaten gefährden könnte“, so der Sprecher weiter. „Gerne arbeiten wir mit der Bundesregierung daran, die technischen Hintergründe von Apple Pay verständlich zu machen und wir werden auch weiterhin eng mit den Aufsichtsbehörden in der EU zusammenarbeiten.“
Jetzt steht eine Lobbyschlacht bevor. Denn die Reform muss nach dem Bundestag auch noch den Bundesrat passieren. Das gibt Apple die Gelegenheit, auf eine Abschwächung der entscheidenden Passagen hinzuwirken. In Berlin kursiert bereits ein Ad-hoc-Gutachten, das der Konzern erstellen ließ, um die Neuregelung zu verhindern. Das Dokument liegt dem Handelsblatt vor. Die Vereinbarkeit der Regulierung „mit der Eigentumsfreiheit (einschließlich geistigen Eigentums) und der grundgesetzlich geschützten Vertragsfreiheit der betroffenen Unternehmen ist zweifelhaft“, heißt es darin.
Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, wies Apples Lobbyvorstoß scharf zurück. „Es ist bezeichnend, dass man mit der Bundesregierung zusammenarbeiten will, um das Parlament aber einen großen Bogen macht“, sagte Zimmermann dem Handelsblatt und betonte: „Wir lassen uns von internationalen Konzernen nicht einschüchtern.“ Auch der rheinland-pfälzische FDP-Wirtschaftsminister Volker Wissing verspricht: „Im Bundesrat werden wir als Freie Demokraten genau darauf achten, dass diese Regelung weder durch die Hintertür abgeschafft noch verwässert wird.“
Die Deutsche Kreditwirtschaft, die Interessensvertretung der deutschen Banken und Sparkassen, begrüßte die Initiative. „Der Zugang zu technischen Schnittstellen ist heute ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor für Zahlungsverkehrssysteme. Wichtig ist dabei, dass für alle Marktteilnehmer - ganz gleich, ob große Plattformanbieter oder Banken und Sparkassen - die gleichen Rahmenbedingungen gelten“, sagte eine Sprecherin der DK auf Anfrage des Handelsblatts. Der Vorschlag des Finanzausschusses sei „ein Schritt in die richtige Richtung“.
Die Empörung bei Apple ist groß. Das lässt sich auch am ungewöhnlichen Ablauf der Sitzung des Finanzausschusses erkennen, über den das Handelsblatt bereits am Mittwoch berichtet hatte: Eigentlich hatten die Politiker schon am Mittwochmorgen über den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ abstimmen wollen, in den die für Apple relevanten Passagen aufgenommen wurden. Dann wurde die Abstimmung mehrfach verschoben, die Sitzung wurde kurz unterbrochen und schließlich wurde der Antrag doch mit großer Mehrheit angenommen. Noch am Donnerstag soll das Plenum des Bundestags darüber abstimmen, eine Zustimmung gilt als sicher.
Die Regierungsfraktionen begründeten das Hin und Her im Sitzungsablauf damit, dass noch eine „intensive rechtliche Prüfung“ erforderlich gewesen sei. Die Opposition vermutet dagegen, dass Druck aus den USA die Koalition verunsichert habe. Zunächst habe sich Apple im Kanzleramt beschwert, hieß es im Bundestag, und hat nach Informationen des Handelsblatts auch die US-Botschaft eingeschaltet. Was sich hier ereignet habe, sei ein „absoluter Ausnahmevorgang“, sagte ein Parlamentsmitarbeiter dem Handelsblatt.
Verbände wurden nicht einbezogen
Nicht nur für Apple, sondern auch für den Digitalverband Bitkom, zu dessen Mitgliedern auch Apple gehört, kam die Initiative offenbar überraschend. Der Änderungsantrag sei erst nach der öffentlichen Verbändeanhörung eingebracht worden, sagte Julian Grigo, Fintech-Experte beim Bitkom, noch am Mittwochabend dem Handelsblatt und kritisierte zudem den Inhalt: „Bitkom setzt sich grundsätzlich für eine Offenheit von Schnittstellen ein“, sagte er.
„Bevor per Gesetz eine Öffnung von Schnittstellen erzwungen wird und der Gesetzgeber also tief in Vertragsfreiheit und Geschäftsmodelle eingreift, sollten Alternativen sehr sorgfältig geprüft werden“, so der Digitallobbyist. „Diese Sorgfalt vermissen wir bei dem aktuellen Hauruck-Verfahren.“ Zudem beschreite Deutschland damit einen nationalen Sonderweg.
Ein Hintergrund der Gesetzesinitiative ist auch die zweite europäische Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2, die Mitte September vollständig in nationales Recht umgesetzt wurde. Demnach müssen Banken anderen Unternehmen den Zugriff auf die Zahlungsdaten ihrer Kunden gewähren – sofern die Kunden das möchten und die zugreifenden Firmen von der Finanzaufsicht reguliert sind. Auch Tech-Unternehmen wie Apple und Google könnten diesen Zugriff leicht für sich nutzen und so weitere wertvolle Daten über ihre Kunden bekommen. Banken sehen darin schon länger eine Benachteiligung.
In dem Änderungsantrag, der dem Handelsblatt vorliegt, fordern die Regierungsfraktionen: „Ein Unternehmen, das durch technische Infrastrukturleistungen zu dem Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts im Inland beiträgt (Systemunternehmen), ist auf Anfrage eines Zahlungsdienstleisters (…) verpflichtet, diese technischen Infrastrukturleistungen gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen.“
Als Infrastruktur kann eben jene NFC-Schnittstelle in Smartphones verstanden werden. Google gibt diese längst frei. Auf die NFC-Schnittstelle von Smartphones mit Googles Betriebssystem Android dürfen neben Google Pay auch andere Bezahl-Apps zugreifen. Die Deutsche Bank nutzt das seit 2017 für die Bezahlfunktion ihrer Banking-App. Auch die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben entsprechende Angebote.
Apple sieht die Freigabe der Schnittstelle als Sicherheitsrisiko. „Wir haben Apple Pay als das weltweit sicherste Zahlungssystem entwickelt“, so der Apple-Sprecher. Tatsächlich schnitt die Bezahl-App gerade auch in einem Test der Zeitschrift „Finanztest“ besonders gut ab. Nur dort seien die Kundendaten speziell geschützt. Auf der anderen Seite erkannten die Tester aber „sehr deutliche“ Mängel in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Gesetz hätte unmittelbare Folgen
Tritt das Gesetz in der vorgesehenen Form in Kraft, hätte das nach Ansicht von Marcel Hagemann, Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei CMS Deutschland, unmittelbare Folgen für Apple. „Apple müsste unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes Zugang zu der kontaktlosen Bezahlfunktion (NFC) seiner Endgeräte gewährleisten“, sagte er dem Handelsblatt. Betroffen dürften das iPhone und die Apple Watch sein. Da man mit Apple Pay auch online bezahlen kann, stelle sich die Frage, inwiefern auch die „virtuellen“ Funktionen von Apple Pay als „technische Infrastrukturleistungen“ im Sinne des Gesetzes zählen, so der Anwalt.
Wichtig: Apple kann für die Nutzung laut Gesetzesentwurf ein „angemessenes Entgelt“ verlangen. Wie hoch dieses Entgelt ausfällt, lege das Gesetz allerdings nicht fest. „Auch ist kein Mechanismus zur Preisregulierung vorgesehen. Daran wäre wegen des faktisches Monopols, das Apple hat, zu denken gewesen“, so Hagemann. Das Gesetz betreffe aber nicht nur Apple. Auch andere Unternehmen, die „technische Infrastrukturleistungen“ anbieten, seien erfasst, insbesondere klassische Bankunternehmen. Die Gesetzesbegründung spreche insoweit vom „Prinzip der Gegenseitigkeit“.
Apples Handlungsmöglichkeiten, um noch gegen die Änderungen vorzugehen sind sehr begrenzt. „Mit der heute geplanten Verabschiedung im Bundestag müsste das Gesetz nur noch vom Bundesrat gebilligt und könnte dann ausgefertigt werden“, sagt Dennis Heinson“, sagt Dennis Heinson“, sagt Dennis Heinson von CMS Deutschland. Möglich sei dann eine Klage wegen Verfassungs- beziehungsweise Europarechtswidrigkeit. Auch eine „Erschwerung des technischen Zugangs, die Festsetzung vergleichsweise hoher Nutzungsgebühren oder die Berufung darauf, dass die Freigabe der entsprechenden Schnittstelle zu einer konkreten Gefährdung der Sicherheit und Integrität der technischen Infrastrukturleistungen führt“ kämen laut dem Rechtsanwalt in Betracht.
Für diesen Fall sehe der Gesetzesentwurf nämlich eine Ausnahme vor. „Ob dieser Einwand allerdings trägt, darf angesichts des Umstands, dass bei Android-Smartphones die Schnittstelle bereits freigegeben ist, bezweifelt werden“, so Heinson.
Banken setzen weiter auf Apple Pay
Apple Pay ist 2014 in den USA gestartet und seit knapp einem Jahr auch in Deutschland verfügbar. Um das Verfahren nutzen zu können, benötigen Kunden die Kreditkarte einer kooperierenden Bank. Die deutschen Geldhäuser hatten sich lange gegen eine solche Kooperation gewehrt. Sie wollten den Kunden lieber eigene Bezahl-Apps anbieten, um so einen engeren Kontakt zu ihnen pflegen zu können. Noch dazu müssen sie wohl einen nicht unbedeutenden Teil der Gebühren, die Händler bei Kartenzahlungen an die Banken zahlen, an Apple abtreten.
Seit dem Deutschlandstart im vergangenen Dezember haben nach und nach jedoch die meisten großen Banken Apple Pay eingeführt. Auch die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben eine Kooperation schon länger angekündigt. Daran ändert offenbar auch die neue Gesetzesinitiative nichts. „Unsere Pläne ändern sich dadurch nicht“, sagte ein Sprecher des Sparkassenverbands DSGV auf Anfrage des Handelsblatts. „Das sind für uns zwei verschiedene Dinge. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Apple und darauf, unseren Kunden Apple Pay mit der Kreditkarte und perspektivisch auch mit der Girocard anbieten zu können.“ Auch die Volks- und Raiffeisenbanken arbeiten wohl weiter an der Umsetzung.
Mehr: Finanzausschuss bringt Gesetz zur Öffnung der Schnittstellen von Apple und Co. auf den Weg.
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