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Ausnahmegenehmigung BNP darf weiter Vermögen in den USA verwalten

Im Juli hatte sich die BNP Paribas schuldig bekannt, Geschäfte mit durch die USA sanktionierten Ländern getätigt zu haben. Trotzdem darf die Bank als Vermögensverwalter in den USA aktiv bleiben – unter Auflagen.
15.04.2015 - 13:19 Uhr Kommentieren
Die BNP Paribas darf als Vermögensverwalter in den USA tätig bleiben. Quelle: dapd
Trotz Sanktionsverstößen

Die BNP Paribas darf als Vermögensverwalter in den USA tätig bleiben.

(Foto: dapd)

Paris Die BNP Paribas kann in den USA dank einer Ausnahmegenehmigung weiterhin als Vermögensverwalter tätig bleiben. Damit dürfen Konzerngesellschaften der BNP auch in Zukunft amerikanische Pensionsgelder verwalten. Das Eingeständnis der französischen Bank, amerikanische Sanktionen gegen Länder wie den Iran verletzt zu haben, hatte Zweifel geweckt, ob der Bank Aktivitäten in diesem Geschäftsfeld untersagt würden.

Das US-Arbeitsministerium wies die Argumente einer Gruppe namens Public Citizen zurück, die sich gegen die Ausnahmegenehmigung stellte. Die Ausnahmegenehmigung sei mit strengen Auflagen verbunden, teilte das Ministerium mit.

Die BNP wird eine Strafe erhalten, weil sie mit der Abwicklung von Zahlungen in Höhe von annähernd 9 Mrd. Dollar für Länder wie den Sudan, den Iran und Kuba gegen US-Sanktionen verstoßen hat. Das Strafmaß soll am 1. Mai verkündet werden, nachdem es im Februar zum drittenmal verschoben wurde.

Im Juli vergangenen Jahres hatte BNP sich vor einem Gericht in New York schuldig bekannt, gegen US-Sanktionen verstoßen zu haben, indem die Bank zwischen 2004 und 2012 Transaktionen mit den drei Ländern durchgeführt hatte.

Das Sanktions-Verfahren ist U.S. gg. BNP Paribas 14- cr-00460, U.S. Bezirksgericht, Südlicher Bezirk von New York (Manhattan).

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