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Banken in der Libor-Affäre Devisen-Skandal gefährdet Vergleich der UBS

Eine endgültige Einigung der Schweizer Großbank UBS mit den US-Behörden im Libor-Skandal war bereits auf dem Weg. Doch jetzt wackelt sie. Offenbar hat sich die Bank mit neuen Informationen selbst ans Messer geliefert.
13.05.2015 - 12:23 Uhr Kommentieren
Die Schweizer Großbank muss fürchten, im Libor-Skandal eine höhere Strafe zahlen zu müssen. Quelle: dpa

Die Schweizer Großbank muss fürchten, im Libor-Skandal eine höhere Strafe zahlen zu müssen.

(Foto: dpa)

Zürich Bei der Veröffentlichung der Quartalszahlen war UBS-CEO Sergio Ermotti noch sehr entspannt. Die Rückstellungen für laufende Rechtsfälle wurde nur um 58 Millionen Franken erhöht, die Bank sei zuversichtlich, im Streit um Devisenmanipulationen bald einen Vergleich melden zu können, heißt es im Quartalsbericht. Doch nun droht Ärger auf der Zielgeraden.

Eigentlich sollte das US-Justizministerium am heutigen Mittwoch die Einigung verkünden. Laut involvierten Kreisen wird sich das nun jedoch um mindestens eine Woche verzögern. Ein Grund dafür ist, dass der UBS-Fall neue Komplikationen aufwirft.

Konkret geht es darum, dass die Strafabteilung des US-Justizministeriums das Nicht-Klage-Abkommen mit der UBS aus dem Jahr 2012 zum Libor-Fall nun aufzulösen droht. Das berichten Personen mit Kenntnis der Vorgänge, die damit einen Bericht der „Financial Times“ bestätigen. Es wäre eine Premiere, damit würde die US-Justiz zum ersten Mal so einen Nicht-Klage-Deal seit 2001 auflösen. Der UBS droht damit, dass sie auch ein Schuldanerkenntnis auf Konzern-Stufe abgeben müsste.

Die UBS war bekanntlich bereits bei den Tricksereien bei den Libor-Referenzzinsen aufgefallen. Die Schweizer Großbank einigte sich 2012 auf einen Vergleich, der eine Milliardenbuße und ein Schuldeingeständnis der Japan-Tochter umfasste. Im Zuge des Vergleichs bekam die UBS ein Nicht-Klage-Abkommen, das auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungsfrist wurde kürzlich erst bis Dezember 2015 verlängert. Ferner musste sich die UBS zu einer umfassenden Kooperation im Falle neuen Fehlverhaltens verpflichten.

Genau das hat die UBS getan. Und droht nun, Opfer der eigenen Kooperationsbereitschaft zu werden. Denn die Informationen, auf deren Basis die Strafabteilung des US-Justizministeriums (DoJ, Departement of Justice) die Auflösung des 2012-er Abkommens begründet, hat die Schweizer Großbank selbst geliefert. Und zwar im Zuge der Kooperation mit der Kartellabteilung des DoJ, das auch im Devisen-Fall ermittelt.

Von der Kartellabteilung hat die UBS dank der umfassenden Informationslieferung den Kronzeugen-Status zugesprochen bekommen. Durch die Informationen der UBS ist der Fall erst so richtig ins Rollen gekommen. Doch der Kronzeugen-Status gilt nicht für die strafrechtlichen Untersuchungen.

Experten argumentieren, dass das Verhalten des Strafermittlers des DoJ dem Kronzeugen-System der US-Kartellbehörden schaden könnte. Denn wenn die Kooperation mit den Kartellbehörden zur Folge hat, dass die Strafbehörden umso härter zuschlagen, hätte niemand mehr einen Anreiz, mit dem DoJ zu kooperieren.

Die UBS wollte auf Anfrage zum Fall keinen Kommentar abgeben. Die Aktie der Großbank verlor am Mittwoch ein Prozent auf 19,52 Franken und war damit die Aktie mit der schlechtesten Kursentwicklung im europäischen Bankenindex.

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