5,6 Prozent
(nach Schweizer Vorgaben, inkl. Puffer-Kapital)
4,9 Prozent
4,8 Prozent
4,2 Prozent
4,2 Prozent
4,1 Prozent
3,7 Prozent
3,4 Prozent
Quelle: Unternehmen
Stand: 31.12.2014
(außer Deutsche Bank und UBS, Stand: 31.3.2015)
Seit Anfang September schmückt dieses Kunstwerk den Eingang vor der Europäischen Zentralbank: Drinnen brüten die Währungshüter auch über Regeln zur Bankenabwicklung.
Frankfurt Die Europäische Zentralbank (EZB) kritisiert die deutschen Gesetzespläne zur Abwicklung und Regulierung von Banken. Die an der zentralen europäischen Bankenaufsicht teilnehmenden 19 Euro-Länder sollten beim Erlass von Vorschriften die neuen Befugnisse der Zentralbank angemessen berücksichtigen, forderte die EZB am Dienstag. Eine Zersplitterung in schlimmstenfalls 19 verschiedene Regelungen würde nicht nur die Aufsicht, sondern auch die Banken selbst belasten. Der deutsche Gesetzentwurf überträgt unter anderem Zuständigkeiten für den Erlass von Vorschriften für das Risikomanagement und Banken-Rettungspläne auf das Bundesfinanzministerium. Bisher war das Sache der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin.
Die EZB ist seit Herbst vergangenen Jahres direkt für die Aufsicht über die 123 größten Banken der Euro-Zone zuständig. Darunter sind 21 deutsche Institute. Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) besteht aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der Länder der Währungsunion. In der vergangenen Woche hatte bereits EZB-Bankenaufseherin Julie Dickson den deutschen Gesetzentwurf kritisiert.
„Die Mitgliedstaaten sollten zur Kenntnis nehmen, dass seit Einführung des SSM die neuen Befugnisse der EZB beim Erlass künftiger Banken- beziehungsweise Aufsichtsvorschriften angemessen berücksichtigt werden müssen“, erklärte die EZB. Ansonsten könnte die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen erheblich behindert werden.
In Regierungskreisen hieß es zur Kritik der EZB, die Mitgliedsstaaten seien zu einer Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht verpflichtet. Die Bundesregierung habe nicht die Absicht, die Aufsicht der EZB zu erschweren. Im Gegenteil: Die geplante Umstellung auf eine Rechtsverordnung verbessere auch die rechtliche Basis für Maßnahmen der EZB. Bisher sind die Anforderungen an die deutschen Banken nur in BaFin-Rundschreiben formuliert; damit sind sie keine Rechtsnormen. Frankreich, Spanien und Österreich hatten bereits ähnliche gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht wie sie Deutschland jetzt plant.
In ihrer Stellungnahme hoben die Währungshüter aber nicht nur den Zeigefinger. Ausdrücklich lobten sie die geplanten Regelungen zur Nachrangigkeit von bestimmten unbesicherten Banken-Schuldtiteln bei Bankenpleiten. Ab 2016 gelten EU-weit neue Regelungen zur Bankenabwicklung- und Rettung, die eine stärkere Beteiligung von Gläubigern und Eigentümern ermöglichen sollen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass wie zu Zeiten der Finanzkrise erneut Milliarden an Steuergeldern zur Rettung von Banken herangezogen werden. In diesem Zusammenhang trat die EZB für eine einheitliche Regelung in der EU ein, die festschreibt welche Gläubiger wie an den Kosten für die Abwicklung von Banken beteiligt werden.
5,6 Prozent
(nach Schweizer Vorgaben, inkl. Puffer-Kapital)
4,9 Prozent
4,8 Prozent
4,2 Prozent
4,2 Prozent
4,1 Prozent
3,7 Prozent
3,4 Prozent
Quelle: Unternehmen
Stand: 31.12.2014
(außer Deutsche Bank und UBS, Stand: 31.3.2015)
Deutsche Banken werden dem Gesetzentwurf zufolge zudem künftig in der Lage sein, einen Teil ihrer ausgegebenen Bank-Schuldtitel zur Erfüllung von Kapitalpuffer-Anforderungen (TLAC) einzusetzen. Das würde laut EZB unter anderem dazu beitragen, mögliche Nachteile für deutsche Geldhäuser zu mindern.