Im Fokus stehen die aktuell 125 Großbanken, die unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) stehen, sowie grenzüberschreitend aktive Banken. Entscheidungen über deren Restrukturierung oder Abwicklung werden in der Abwicklungsbehörde „Single Resolution Board“ (SRB) getroffen, die auch beim Notverkauf von Banco Popular das Heft in der Hand hatte. In den übrigen Fällen - insbesondere bei kleineren Geldinstituten - bleibt vor allem die nationale Abwicklungsbehörde zuständig.
Exekutivdirektorin des SRB ist die Deutsche Elke König. Ihr Stellvertreter ist der Finne Timo Löyttyniemi. Stellt die EZB fest, dass eine Bank in Schieflage ist, tritt das SRB zusammen und macht einen Vorschlag für die Abwicklung oder Restrukturierung des Geldhauses.
Die EU-Kommission muss dem Vorschlag des SRB zustimmen. Genau dies geschah bei Banco Popular, nachdem die EZB das Institut als nicht mehr überlebensfähig eingestuft hatte. Das SRB entschied sich in diesem Fall für einen Verkauf des Instituts an Santander.
Um die Abwicklung oder Restrukturierung abzufedern, wird ein Abwicklungsfonds (SRF) aufgebaut. In den Fonds sollen die Banken bis zum 31. Dezember 2023 rund 55 Milliarden Euro einzahlen. Die dazu fälligen Bankenabgaben werden seit 2015 von den Mitgliedstaaten erhoben, ab 2016 auf nationale Kammern des Fonds transferiert und dort schrittweise vergemeinschaftet.
Bevor der SRF angezapft werden kann, ist allerdings eine private Verlustbeteiligung in Höhe von mindestens acht Prozent der Bilanzsumme vorgeschrieben. Dazu wurde eine Haftungskaskade erstellt: Im Pleitefall werden zuerst die Anteilseigner und Gläubiger der Bank zur Kasse gebeten.
Für gesetzlich gesicherte Einlagen oder besicherte Verbindlichkeiten gibt es Ausnahmen. Bei Banco Popular tragen Besitzer so genannter AT1- und AT2-Anleihen Verluste von rund zwei Milliarden Euro. Aktionäre verlieren alles. Die Besitzer vorrangiger Titel wurden geschont.
Während der Aufbauphase des Fonds gibt es verschiedene Möglichkeiten, zusätzlichen Geldbedarf zu decken – etwa über Sonderabgaben der Banken oder Kreditaufnahmen des SRF. Eventuelle Sonderkredite der EU-Staaten an den SRF müssen vom jeweiligen Bankensystem des Landes zurückgezahlt werden.
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