Manchmal genügt schon ein genauer Blick auf das Gerät, rät die Verbraucherzentrale NRW. Ist am Karteneinzug ein wackliger Vorbau angebracht oder kommt Ihnen die Tastatur etwa aufgrund falscher Beschriftung merkwürdig vor, waren wahrscheinlich kriminelle Bastler am Werk. Informieren Sie gleich einen Bankmitarbeiter oder die Polizei. Es folgen weitere Tipps der Verbraucherschützer.
Meiden Sie nach Möglichkeit außen liegende Bankautomaten, gerade an Wochenenden. Diese können von Betrügern leichter manipuliert werden als Geräte im Schaltervorraum. Vorsicht angebracht ist aber auch an den Türöffnern, die per Karte bedient werden. In keinem Fall wird dort die Eingabe der PIN verlangt!
Verdecken Sie bei Eingabe Ihrer Pin die Tastatur mit der Hand. So können die Daten weder von einer hinter Ihnen stehenden Person, noch von einer heimlich installierten Minikamera abgefangen werden.
Gibt der Geldautomat nicht sofort die gewünschten Scheine aus, sollten Sie noch einige Zeit warten. Manche Geräte brauchen etwas länger. Wer sich bereits 20 Sekunden nach Rückgabe der Karte davon entfernt, kann jedenfalls nicht behaupten, der Automat sei defekt (AG Düsseldorf, Beschluss v. 11.2.1998, Az.: 48 C 20333/97).
Kommt bei einem Abhebungsversuch auch nach mehreren Minuten kein Geld heraus, empfiehlt die VZ NRW, von der Bank das Auszahlungsprotokoll zu verlangen. Dort müssen auch die unmittelbar vor und nach Ihrem Auszahlungsvorgang getätigten Barabhebungen vermerkt sein. Bei Unstimmigkeiten im Protokoll haben Sie gute Chancen, wieder an Ihr Geld zu kommen. Sie können sich auch das Wartungsprotokoll vorlegen lassen und auf Unregelmäßigkeiten prüfen.
Fragen Sie die Bank nach Name und Anschrift der Person, die nach Ihnen am Automaten Geld abgehoben hat. Vielleicht hat Ihr "Nachfolger" das Geld mitgenommen. Wenn sich die Bank unter Hinweis auf das Bankgeheimnis weigert, über einen Kunden Auskunft zu geben, hilft möglicherweise eine Strafanzeige (gegen Unbekannt) bei Polizei oder Staatsanwaltschaft weiter.
Informieren Sie sich auch über die Namen der Bankmitarbeiter, die den Automaten befüllt oder den Kassenabschluss vorgenommen haben. Diese könnten in einem späteren Prozess hilfreiche Zeugen sein, wenn es zum Beispiel technische Probleme gab. Allerdings sollten Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung aufgrund des hohen Kostenrisikos besser von einem Rechtsstreit absehen. Lassen Sie sich diesbezüglich von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Auch ohne Skimming-Gefahr ist das für jeden Bankkunden eine Pflichtaufgabe.
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Sehr geehrte Frau Doll,
"Betrugsfälle bei Giro- oder Kreditkarten". Ein schönes Thema, das Sie sehr gut abgehandelt haben. Aber sicher kennen Sie auch die vielen Artikel Ihres Blattes, die der unbändigen Sparwut der Leser Rechnung tragen. Was wird nicht alles getestet? Zu welcher Tages- oder Nachtzeit man bein Tanken einen Cent spart, bei welcher Bank man für sein Tagesgeld 0,01 % mehr Zinsen erhält oder welche Rechtsschutzversicherung minimal bessere Konditionen bietet.
Doch zurück zu Ihrem Artikel. Mich würde interessieren, was das bargeldlose bezahlen eigentlich kostet. Mit Blick auf die Glaspaläste und die goldgeränderten Bilanzen der Kreditkartenfirmen drängt sich eine Vermutung auf: Wahrscheinlich sind die Gebühren des bargeldlosen bezahlens zig Mal teurer als alle Betrugsfälle zusammengerechnet.