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Basel-III-Kapitalregeln Ausnahmen für Sparkassen und Volksbanken

Nach den neuen Kapitelregeln von Basel III müssen Banken Beteiligungen an anderen Kreditinstituten von ihrem Eigenkapital abziehen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Und diese gelten offenbar auch für Volksbanken und Sparkassen.
08.01.2014 - 12:14 Uhr Kommentieren
Eingang der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin): „Das ist ein großer Erfolg des BVR“. Quelle: dpa

Eingang der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin): „Das ist ein großer Erfolg des BVR“.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die Finanzaufsicht Bafin kommt Sparkassen und Genossenschaftsbanken entgegen. Die Bonner Behörde hat Ausnahmeregelungen für beide Bankengruppen bei der Umsetzung der neuen Basel-III-Kapitalregeln zugestimmt, wie die Branchenverbände DSGV und BVR am Mittwoch erklärten. In der Folge wird das Kapitalpolster von Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken wegen ihrer Beteiligungen an Landesbanken und an der DZ Bank nicht belastet.

Nach „Basel III“ müssen Banken Beteiligungen an anderen Kreditinstituten eigentlich von ihrem Eigenkapital abziehen. Die EU erlaubt aber Ausnahmen davon, wenn es sich um einen engen Verbund handelt, der auch in einer Krise zusammenhält. Davon betroffen sind auch Beteiligungen an anderen Verbundunternehmen wie der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder dem Fondsanbieter Deka.

Über die „erweiterte Zusammenfassungsrechnung“ entscheiden muss die nationale Bankenaufsicht. Die deutsche Politik hatte sich dafür bei den Verhandlungen über die Umsetzung von Basel III in der EU eingesetzt, weil sie den öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Bankensektor nicht schwächen wollte.

Die Entscheidung der Bafin, über die der BVR seine Mitgliedsinstitute in einem Brief informierte, war erwartet worden. Der BVR bestätigte die Existenz des Schreibens, wollte sich darüber hinaus aber nicht äußern. Die betroffenen Institute sind froh, dass sie nun Klarheit haben. „Das ist ein großer Erfolg des BVR“, sagte Matthias Hildner, der Chef der Wiesbadener Volksbank.

Für die Volks- und Raiffeisenbanken ist die kapitalschonende Regelung auch deshalb wichtig, weil sie im Frühjahr aller Voraussicht nach Geld für die Kapitalerhöhung ihres Spitzeninstituts DZ Bank in die Hand nehmen müssen. Der Schritt, bei dem die DZ Bank rund 1,5 Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Sicherheitspolster einsammeln will, dürfte einigen Instituten nun leichter fallen.

  • rtr
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