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Beihilfe zur Steuerhinterziehung Die vier Schubladen für Schweizer Banken

Schweizer Bank-Manager stehen unter Strom. Sie müssen entscheiden, ob und wie sie am US-Programm teilnehmen wollen, um den jahrelangen Steuerstreit zu beenden. Eine Fehlentscheidung kann fatale Folgen haben.
10.12.2013 - 12:47 Uhr 1 Kommentar
Banken am Paradeplatz in Zürich: Die USA pochen auf Selbstanzeigen Schweizer Geldhäuser. Quelle: Reuters

Banken am Paradeplatz in Zürich: Die USA pochen auf Selbstanzeigen Schweizer Geldhäuser.

(Foto: Reuters)

Zürich Im Sommer hatte die Schweizer Regierung mit den USA einen Kompromiss ausgehandelt, mit dem die Schweizer Banken den jahrelangen Steuerstreit zwischen den Ländern hinter sich lassen konnten. Es teilt die Schweizer Banken in vier Stufen ein – in Abhängigkeit von der Schwere der Verstößen.

In Gruppe eins sind jene 14 Institute, gegen die bereits ermittelt wird. Dazu zählen Banken wie Credit Suisse und Julius Bär. Sie müssen individuell einen Vergleich aushandeln. In Gruppe zwei sollen sich jene Banken einsortieren, die glauben, sie hätten gegen US-Recht verstoßen. Ihnen drohen Bußen von bis zu 50 Prozent des Vermögen, das US-Kunden bei ihnen angelegt hatten. Sie entgehen aber zumindest einer Strafklage. Die Gruppe drei ist für Banken gedacht, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Gruppe vier ist für Lokalbanken ohne Auslandsgeschäft.

Bis Montag nun wollte die Schweizer Finanzaufsicht wissen, ob und in welche Schublade sich die rund 300 Schweizer Banken beim wenig beliebten Programm einsortieren. Die meisten Institute hielten sich öffentlich hierzu noch bedeckt. Die Privatbank Vontobel bewies aber Mut und meldete am Dienstag, dass sie sich in Schublade drei wohl fühlt. Sprich: Vontobel plädiert auf „nicht-schuldig“.

„Vontobel hat das Geschäftsmodell für US-Privatkunden frühzeitig zukunftssicher ausgerichtet und proaktiv angemessene Vorkehrungen zur Etablierung eines tragfähigen Geschäftsmodells umgesetzt“, erklärte die Bank. Bereits 2008 – also dem Jahr, in dem UBS mit massiver Steuerflucht für US-Bürger aufflog – habe Vontobel das Geschäft mit US-Kunden in eine US-Einheit überführt, die von der US-Börsenaufsicht SEC überwacht wird. „Vontobel war klar vielen Schweizer Banken darin voraus, die Risiken und Besonderheiten im Geschäft mit US-Bürgern zu erkennen“, lobte Tim Dawson vom Broker Helvea.

Worauf er aber nicht eingeht: Banken, die sich in Kategorie 3 sehen, müssen den US-Behörden beweisen, dass sie unschuldig sind. Ein unabhängiger Revisor muss mit seiner Unterschrift verbürgen, dass die betreffende Bank kein US-Bürger hatte, die sich der Steuerpflicht entzogen haben. Der große Wirtschaftsprüfer EY wollte diesen Job nicht übernehmen. Laut Vontobel habe die Bank indes einen unabhängigen Experten gefunden, welcher der Bank den Persil-Schein ausstellt.

Strafverfahren kann extreme Auswirkungen haben
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1 Kommentar zu "Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Die vier Schubladen für Schweizer Banken"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Die USA zeigen, wie es gemacht wird.!!!
    Aber die BRD stellt sich dümmer an, als die Polizei erlaubt, oder ist die jetzige Situation von den deutschen Politikern gar so gewollt??
    Es sieht fast so aus.

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