Chefwechsel nicht rechtzeitig gemeldet BaFin droht Deutscher Bank mit neuer Strafe

Die Deutsche Bank hat wieder Probleme mit der Bankenaufsicht. Dieses Mal geht es um die Verkündung des Chefwechsels.
Frankfurt Der Deutschen Bank droht eine Strafe wegen der Verkündung des Chefwechsels im Sommer 2015. In einer Untersuchung der Finanzaufsicht BaFin hätten sich „Anhaltspunkte für eine nicht rechtzeitige Mitteilung und Veröffentlichung bestätigt“, sagte eine Sprecherin der Bonner Behörde am Montagabend und bestätigte damit einen Bericht der „Wirtschaftswoche“. Der Sachverhalt werde nun in einem „Ordnungswidrigkeitenverfahren“ weiter untersucht.
Das „Wall Street Journal“, die Nachrichtenagentur Reuters und andere Medien hatten am 7. Juni unter Berufung auf Insider über den bevorstehenden Rückzug von Anshu Jain und Jürgen Fitschen an der Spitze der Deutschen Bank berichtet. Die Bank bestätigte den Wechsel und die Berufung von John Cryan als künftigem Vorstandschef am Nachmittag. Deutsche-Bank-Aktien schossen am darauffolgenden Montag zeitweise mehr als acht Prozent nach oben.
„Wir sind unverändert überzeugt, dass die Bank korrekt gehandelt hat“, erklärte ein Deutsche-Bank-Sprecher. Dass die BaFin den Sachverhalt an das Referat für Ordnungswidrigkeiten überstellt habe, bedeute nicht, dass es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit gegeben habe. Die BaFin könnte gegen die Deutsche Bank im aktuellen Fall maximal ein Bußgeld von einer Million Euro verhängen. Ab Juli ist dank einer Gesetzesänderung mehr möglich: Dann kann die Behörde bei Unternehmen maximal zwei Prozent der Erlöse aus dem Jahr vor einem Regelverstoß abschöpfen.