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Commerzbank Landgericht kassiert Kündigung von Ex-Vorstand Sieber

Die Verkleinerung des Commerzbank-Vorstands ist nicht rechtens – so hat das Landgericht Frankfurt geurteilt. Explizit geht es um die Entlassung von Personalvorstand Siebert. Das Institut prüft nun weitere Rechtsmittel.
23.04.2014 Update: 24.04.2014 - 12:24 Uhr Kommentieren
Die Commerzbank-Zentrale in Frankfurt: Konzernchef Blessing hat im Streit um die Entlassung eines Vorstands eine empfindliche Schlappe erlitten. Quelle: dpa

Die Commerzbank-Zentrale in Frankfurt: Konzernchef Blessing hat im Streit um die Entlassung eines Vorstands eine empfindliche Schlappe erlitten.

(Foto: dpa)

Frankfurt Vor der Abberufung eines Unternehmensvorstands stehen in Deutschland nach einem Gerichtsurteil weiterhin hohe Hürden. Das Landgericht Frankfurt erteilte der Commerzbank eine Abfuhr, deren Personalchef Ulrich Sieber der Verkleinerung des Vorstands zum Opfer fallen sollte. Die Kammer für Handelssachen erklärte die Abberufung Siebers für nichtig, wie das Gericht am Donnerstag bestätigte.

Von einem „wichtigen Grund“, der Voraussetzung für einen solchen Schritt wäre, könne hier keine Rede sein, hieß es in der Urteilsbegründung. „Allein dass allgemein ein erheblicher Personalabbau und eine Verschlankung des Vorstandes sowie eine Umstrukturierung der Geschäftsfelder erfolgen soll, rechtfertigt nicht die Abberufung des Klägers.“ (Az. 3-05 O 8/14)

Die Commerzbank erwägt allerdings, vor dem Oberlandesgericht gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dazu hat sie einen Monat Zeit. Wiedereinstellen muss sie Sieber vorerst nicht. Den entsprechenden Antrag des Ex-Vorstands wies das Landgericht bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Abberufung ab.

Eine förmliche Abberufung von Vorständen ist in Deutschland nur bei Verfehlungen üblich. Doch das hatte der Commerzbank-Aufsichtsrat Sieber und seinem Vorstandskollegen Jochen Klösges ausdrücklich nicht vorgeworfen. Er hatte ihren erzwungenen Abschied nur mit dem Willen zu einer Reduzierung des Vorstands auf sieben Mitglieder und dem beschlossenen Abbau von 5200 Arbeitsplätzen begründet.

Beide Manager waren unter anderem für die interne Abbaubank verantwortlich, ihre Aufgaben wurden im Vorstand neu verteilt. Während Klösges in der Hamburger Reederei Rickmers rasch einen neuen Arbeitgeber gefunden hatte und sich freiwillig zurückzog, ging Sieber vor Gericht.

Die Abberufung hatte auch finanzielle Vorteile für die Bank, die noch zu 17 Prozent dem Staat gehört. Damit war die Abfindung für Sieber und Klösges auf zwei Jahresgehälter beschränkt. Bei einer einvernehmlichen Trennung hätten die beiden mit bis zu vier Jahresgehältern rechnen können, weil ihre Verträge noch bis 2017 liefen. Ein Banksprecher betonte, das Geldhaus sei nach wie vor davon überzeugt, dass die Abberufung inhaltlich und formell richtig gewesen sei.

  • rtr
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