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Crowdfunding Schwarmfinanzierer halten neue Haftungsregeln für überzogen

Die Reform der Schwarmfinanzierung in Deutschland hält die noch junge Branche für misslungen. International gerate man ins Hintertreffen, so die Befürchtung.
06.05.2021 - 12:51 Uhr Kommentieren
Crowdfinanzierungen für unterschiedliche Branchen und Unternehmen gelten als Alternative zu herkömmlichen Finanzierungsquellen. Quelle: dpa
Finanzierung (Symbolbild)

Crowdfinanzierungen für unterschiedliche Branchen und Unternehmen gelten als Alternative zu herkömmlichen Finanzierungsquellen.

(Foto: dpa)

Berlin Der Bundestag stimmt am Donnerstag über das Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz ab. Künftig sollen Informations- und Offenlegungspflichten für ein Anlageinformationsblatt festgeschrieben werden.

Verantwortliche Mitglieder von Leitungsorganen von Emittenten sollen fortan bereits für einfache Fahrlässigkeit haften, sofern angegebene Informationen irreführend oder unrichtig sind. Auch dürfen wichtige Informationen für Anleger nicht fehlen. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt.

Nach Auffassung des Bundesverbands Crowdfunding ist die Koalition von Union und SPD allerdings über das Ziel hinausgeschossen. Haftungsregeln seien unnötig verschärft worden, sodass aus dem Vorhaben ein „Schwarmfinanzierungsverhinderungsgesetz“ geworden sei.

Mittels Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung wird Kapital über Internetplattformen bei vielen Kleinanlegern eingesammelt. Dieses Geld wird in der Regel als Darlehen an Start-ups oder Mittelständler verliehen oder beispielsweise für Immobilienprojekte eingesetzt. Aus Sicht der Bundesregierung bieten Crowdfinanzierungen für unterschiedliche Branchen und Unternehmen eine Alternative zu herkömmlichen Finanzierungsquellen und ergänzen diese.

„Das neue Haftungsregime wird dafür sorgen, dass Geschäftsführer, Mitarbeiter und Aufsichtsratsmitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen für das Crowdfunding haften“, beschreibt Uli Fricke, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Crowdfunding, die Folgen. Dabei weiche der Vorschlag wesentlich von dem Haftungsregime in anderen Bereichen ab. Bei Emissionen von Wertpapieren mit und ohne Prospekt beispielsweise würde der Emittent nur bei grober Fahrlässigkeit haften.

Konstantin Fabricius, Geschäftsführer des Verbandes deutscher Kreditplattformen, erwartet spürbare Konsequenzen. „Wir haben große Zweifel an dem Interesse der verantwortlichen Organe, etwa eines Start-ups, an einer Schwarmfinanzierungsdienstleistung, wenn sie sich der persönlichen Haftung gewahr werden sollten.“

Unionspolitiker verteidigt die Verordnung

Dagegen verteidigt CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser die Umsetzung der EU-Verordnung.  „Wir wollen mit dem Gesetz schließlich auch die Anleger dahingehend schützen, dass sie sich grundsätzlich auf die Angaben im Anlagebasisinformationsblatt verlassen können“, sagt Brodesser. „Bei falschen Angaben sollen sie die Verantwortlichen auch in Regress nehmen können.“

Diese Argumentation geht nach Einschätzung des Bundesverbands Crowdfunding am Problem vorbei, denn nach der EU-Verordnung haften die Plattformen dafür, dass die Informationen verständlich, vollständig und richtig seien.

Noch kann niemand abschätzen, wie sich die Gesetzesänderungen auf die Schwarmfinanzierung auswirken werden. Bislang ist das Crowdfunding eine Erfolgsgeschichte in Deutschland, auch wenn wegen der Corona-Pandemie die Investitionen im vergangenen Jahr erstmals zurückgingen – von 496 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 412 Millionen Euro.

Bislang geht der Bundesverband Crowdfunding davon aus, dass dies nur ein vorübergehendes Phänomen ist. Im ersten Quartal 2021 wurde mit einem Finanzierungsvolumen von 100 Millionen Euro bereits das Niveau von 2019 wieder erreicht.

Mehr: Start-ups finanzieren sich öfter mit Crowdfunding – Bundesregierung will mehr Haftung

  • fmd
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