Vor der Dividendenausschüttung (cum):
Investor A besitzt Aktien des Unternehmens S im Wert von 20 Millionen Euro. Investor C erwirbt von einem ausländischen Investor B Aktien S im Wert von 20 Millionen Euro, obwohl B diese nicht besitzt. Hierbei handelt es sich um einen Leerverkauf.
Nach der Dividendenausschüttung (ex):
Jetzt verändern sich die Eigentumsverhältnisse. A erhält zunächst vom Unternehmen S eine Dividende in Höhe von 100.000 Euro, wovon S 25 Prozent Kapitalertragssteuer, also 25.000 Euro einbehält. A erhält hierfür eine Steuerbescheinigung, die A dem Finanzamt vorlegen kann. Die S-Aktien, die A besitzt, sind nun 19,9 Millionen Euro wert.
A verkauft nun seine S-Aktien an B für 19,9 Millionen Euro. B ist aufgrund des Leerverkaufes, bei dem er von C 20 Millionen Euro erhalten hatte, in der Lage die Aktien von A zu kaufen. B bleiben 100.000 Euro, also die Brutto-Dividende, übrig.
Das Leergeschäft zwischen B und C läuft aus. B muss die S-Aktien, die C bei ihm vor der Dividendenausschüttung (cum) erworben hatte, nun liefern. Allerdings hat B nur S-Aktien im Wert nach der Dividendenausschüttung (ex), also nur im Wert von 19,9 Millionen Euro. Eine Ausgleichszahlung ist nun nötig. Die kann B an C tätigen, da er 100.000 Euro, also die Brutto-Dividende übrig hat.
B gibt nun an C die Netto-Dividende in Höhe von 75.000 Euro aus. Für die fehlenden 25.000 Euro stellt die Depotbank des C eine Steuerbescheinigung aus, die C an das Finanzamt richten kann. Allerdings hat C durch die Leerverkaufsmechanik keine Kapitalertragssteuer entrichtet, der Anspruch entbehrt also jeglicher legitimer Grundlage.
Das Finanzamt kann aufgrund der unklaren Besitzverhältnisse nicht ausmachen, wer der Eigentümer der Aktien S ist. Am Ende leitet C die S-Aktien im Wert von 19,9 Millionen Euro wieder an A weiter und es scheint alles so zu sein, wie vor der Dividendenausschüttung.
A ist wieder im Besitz der S-Aktien im Wert von 19,9 Millionen Euro, erhält eine Dividende in Höhe von 75.000 Euro und hat eine Steuerbescheinigung, mit der er sich die restlichen 25.000 Euro der Dividende beim Finanzamt erstatten lassen kann. C wiederum hat ebenfalls eine solche Steuerbescheinigung und hat wie der A gegen das Finanzamt einen Anspruch in Höhe von 25.000 Euro.
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40 Millis was so alles in der Zeitung steht, die Bank ist wohl Pleite und sucht Geld
mit Hilfe der Steuer. Sind die "Bicher" nicht geheuer, hol die Steuer Ha Ha Ha
40 Milliönchen für eine Bank "Pinuts" . . . dafür riskiert man keinen Steuerärger !
Im Zweifel zahlt man , und gut ist !
So geht es, wenn der Staat schlampig formulierte Gesetze erlässt. Ich erinnere mich noch gut. Und es war nicht einmal ein Geheimnis, wie das läuft. Wer konnte, d.h. passende Aktien hatte, machte mit. Moralisch nicht recht sauber? Möglich, aber Moral hat bei der Auslegung derartiger Gesetze, bzw. Verordnungen nichts zu suchen, da nicht justiziabel. Jetzt haben sich die Zeiten geändert, denn jeder fordert nun ethisch einwandfreies Verhalten. Mit Rechtssicherheit hat das dann aber nichts mehr zu tun, denn ethische Normen gibt es so viele wie Leute gibt.
Die Steuergesetze wurden seit jeher mit der Lupe gelesen und jede kleine Lücke ausgenützt. Heute darf ein Steuerberater seinen Klienten nicht einmal mehr auf solche Lücken aufmerksam machen, bzw. ist verpflichtet, diesen zu verpfeifen, wenn der selbst daraufkommt. Wozu braucht man dann überhaupt noch Steuerberater? Meine Steuerberater sitzen jetzt im Ausland, sie können auch deutsche Texte lesen und verstehen.
Haben die Staatsanwälte wirklich nichts mehr anderes zu tun als in diesem alten Mist zu rühren. Der Staat (Finanzministerium) könnte ja jetzt zugeben, dass gemäss Gestzeslage nichts anderes zu erwarten war. Die damaligen Verfasser dieser Gesetze sind doch jetzt sicher schon alle im wohlverdienten Ruhestand, wenn sie überhaupt noch leben.
Übrigens: dem Vernehmen nach sind 80 % der weltweiten Steuerkommentare auf deutsch abgefasst. Es könnte sogar stimmen.