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Cum-Ex-Aktiendeals Kläger wollen Schadenersatz von der WestLB-Nachfolgerin Portigon

Eine Gruppe privater Anleger fühlt sich von Portigon über den Tisch gezogen. Aus ihrer Sicht hätten sie an Verlusten nicht beteiligt werden dürfen.
04.05.2021 - 16:20 Uhr Kommentieren
Der zunächst festgelegte Streitwert ist mit rund 193 000 Euro überschaubar. Der Betrag könnte allerdings noch deutlich steigen. Quelle: dpa
Portigon Bank

Der zunächst festgelegte Streitwert ist mit rund 193 000 Euro überschaubar. Der Betrag könnte allerdings noch deutlich steigen.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Wegen der Folgen hochumstrittener Cum-Ex-Aktiendeals wollen Anleger Schadenersatz von der WestLB-Nachfolgerin Portigon. Vor dem Düsseldorfer Landgericht wurde die Sache am Dienstag mündlich verhandelt. Dabei ließ der Vorsitzende Richter Joachim Matz noch keine klare Tendenz erkennen.

Die Kläger sind eine Gruppe privater Anleger, die sich von Portigon über den Tisch gezogen fühlen: Aus ihrer Sicht hätten sie an Verlusten, die Portigon durch Steuernachzahlungen wegen früherer Cum-Ex-Geschäfte erlitten hat, nicht beteiligt werden dürfen. Daher wollen sie Geld von dem Düsseldorfer Finanzinstitut.

Der zunächst festgelegte Streitwert ist mit rund 193 000 Euro überschaubar. Der Betrag könnte allerdings - sollte das Gericht Portigon zur Auskunft verdonnern - noch deutlich steigen. Zudem könnte das Verfahren eine Signalwirkung haben für andere Anleger. Portigons Anwälte wollen, dass die Klage abgewiesen wird.

Die Finanzsituation bei der landeseigenen WestLB-Nachfolgerin ist angespannt. 2020 hatte Portigon einen Verlust von 600 Millionen Euro ausgewiesen und dies mit Änderungsbescheiden des Finanzamtes Düsseldorf „im Zusammenhang mit Dividendenarbitragegeschäften der ehemaligen WestLB“ begründet. Danach kam eine Finanzspritze über 160 Millionen Euro vom Land NRW.

Bei Cum-Ex handelt es sich um ein Geschäft mit Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch. Beteiligte ließen sich Steuern erstatten, die gar nicht gezahlt worden waren. Ob dies eine Straftat oder nur dreiste Abzocke im rechtlichen Graubereich war, will der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni entscheiden.

Die WestLB - die Kurzform steht für Westdeutsche Landesbank - war in der Finanzkrise tief in die roten Zahlen gerutscht und 2012 auf Druck der EU-Kommission zerschlagen worden. Die Portigon AG ist Rechtsnachfolgerin der WestLB.

Mehr: Cum-Ex-Skandal bei WestLB: Nachfolgebank will Schäden auf Sparkassen abwälzen.

  • dpa
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