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„Cum-Ex“-Geschäfte US-Investor verklagt Fiskus wegen Aktiendeals

Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags untersucht derzeit, warum „Cum-ex“-Geschäfte so lange zulässig waren. Ein US-Pensionsfonds zieht indes wegen der umstrittenen Aktiendeals gegen den deutschen Fiskus vor Gericht.
01.04.2016 - 20:12 Uhr
Bisher fehlt ein Grundsatzurteil zu „Cum-Ex“-Geschäften. Aus Sicht der Bundesregierung waren diese illegal. Quelle: dpa
Bundesfinanzhof

Bisher fehlt ein Grundsatzurteil zu „Cum-Ex“-Geschäften. Aus Sicht der Bundesregierung waren diese illegal.

(Foto: dpa)

Berlin Ein amerikanischer Investor sucht nach einem „Spiegel“-Bericht die juristische Auseinandersetzung mit dem deutschen Fiskus über die rechtlich hoch umstrittenen „Cum-Ex“-Geschäfte mit Aktien. Das Nachrichtenmagazin berichtete am Freitag vorab, ein US-Pensionsfonds ziehe gegen das Bundeszentralamt für Steuern vor das Finanzgericht Köln.

Ziel des Investors sei, die Erstattung von Kapitalertragsteuern zu erzwingen, die das Finanzamt verweigert habe. Bei „Cum-Ex“-Geschäften wurden Aktien mit (lateinisch: „cum“) und ohne Bezugsrecht („ex“) rund um den Dividendenstichtag verkauft.

Käufer und Verkäufer ließen sich dann die Kapitalertragsteuer zurückerstatten, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde. Dies galt lange Zeit als legale Praxis. Bisher fehlt ein Grundsatzurteil zu „Cum-Ex“-Geschäften. Aus Sicht der Bundesregierung waren diese illegal.

Zurzeit untersucht ein Untersuchungsausschuss des Bundestages die Geschäftsmodelle der Investoren, die Rolle der Banken dabei und warum es viele Jahre gedauert hat, bis der Gesetzgeber der umstrittenen Praxis einen Riegel vorgeschoben hat. Der Schaden der Deals zulasten der Steuerzahler geht in die Milliarden.

  • rtr
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