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Cum-Ex-Geschäfte Verrat im Weinkeller – Warum der Ex-Jurist einer Schweizer Privatbank angeklagt ist

Ein ehemaliger Jurist der Privatbank Sarasin deckte einen Skandal im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften auf. Jetzt kommt er selbst auf die Anklagebank in Zürich.
25.03.2019 - 19:35 Uhr Kommentieren
Die Privatbank war nicht das einzige Geldhaus, das an Cum-Ex-Geschäften beteiligt war. Quelle: Bloomberg
Gebäude der Bank J. Safra Sarasin

Die Privatbank war nicht das einzige Geldhaus, das an Cum-Ex-Geschäften beteiligt war.

(Foto: Bloomberg)

Zürich, Düsseldorf Im Weinkeller war für Volker Schäfer* noch alles in Ordnung. Genau sechs Jahre ist es her, da traf sich der Abteilungsleiter der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin mit dem deutschen Anwalt Eckart Seith.

Das Restaurant Santa Lucia in Schaffhausen hatten sie mit Bedacht gewählt. Seiths Kanzlei lag nördlich, in Stuttgart, Schäfer reiste aus Zürich an. Er wollte nicht gesehen werden bei diesem Treffen. Nachdem die Tür geschlossen war, sagte Schäfer zu Seith: „Ich kann nicht mit ansehen, wie Ihr Klient von Sarasin ein zweites Mal betrogen wird.“

Das Gespräch veränderte das Leben von Schäfer – und das Schicksal seiner Bank gleich dazu. Bei Sarasin, wo Schäfer seit Juli 2009 tätig war, war der Compliance-Chef einst ein angesehener Mann.

Sarasin war eine edle Privatbank, ihre Wurzeln reichen zurück bis ins Jahr 1841. Heute steht das Haus im Mittelpunkt eines Skandals, der den deutschen Steuerzahler Hunderte Millionen Euro kostete.

Im Laufe der Affäre verließ mit Eric Sarasin 2014 der letzte Spross der Gründerfamilie die Bank. Gegen mindestens zwei Manager laufen noch Ermittlungen, einer ist Jacob J. Safra, Präsident von J. Safra Holdings International und Vizepräsident des Verwaltungsrats der J. Safra Sarasin Gruppe.

Prozess beginnt Dienstag

Und Schäfer? Der 58-Jährige wird einer ganzen Kette von Verbrechen bezichtigt. Am 13. Mai 2014 wurde er verhaftet. Sechs Monate saß er in Untersuchungshaft. Am Dienstag beginnt sein Prozess in Zürich. Für viele in Deutschland ist Volker Schäfer ein Held. Ohne ihn wäre die Aufklärung des größten Steuerskandals der hiesigen Wirtschaftsgeschichte wohl anders verlaufen, jedenfalls langsamer.

Dank Schäfer konnten die Ermittlungsbehörden im Detail nachvollziehen, wie der Griff in die Staatskasse funktionierte. Der Fall Sarasin war Schlüssel für andere Großverfahren. Per Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch wurden die Finanzämter ausgetrickst. Unterm Strich ließen sich die Beteiligten eine einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten.

Sarasin agierte nicht allein. Steueranwälte, Wirtschaftsprüfer, andere Banken und Großinvestoren waren mit von der Partie. Allein mit dem Fonds Sheridan sollen sich die Akteure 462 Millionen Euro erschwindelt haben.

Schäfer gilt als Mann, der dem Spuk ein Ende setzte. Er sei der Totengräber der Cum-Ex-Geschäfte gewesen, schimpften ehemalige Geschäftspartner. „Bei Sarasin gab’s im Haus ein Riesenschwein“, empörte sich ein heute Beschuldigter in einem von der Polizei mitgeschnittenen Telefonat. Schäfer sei ein Verräter.

Das ist der Teil der Wahrheit, mit dem sich Schäfer anfreunden kann. Soll es falsch sein, ein Unrecht zu verraten? Als Schäfer im März 2013 im italienischen Restaurant mit Anwalt Eckart Seith zusammensaß, waren sich beide Männer einig: Schäfer tat das Richtige.

Seith vertrat Erwin Müller. Der Drogerieunternehmer gehörte zu den Kunden der Schweizer Bank. 2010 empfahl sie ihm eine spektakulär gewinnträchtige Geldanlage: einen Fonds, der innerhalb von drei Monaten zehn Prozent Rendite abwerfen sollte. Es war Müllers erster Kontakt mit dem Modell Cum-Ex.

Später sagte der Milliardär, er habe nicht gewusst, dass die Geschäfte den Steuerzahler schädigten. Ihm sei nicht klar gewesen, wie die sagenhaften Gewinne entstanden seien. Trotzdem investierte Müller 50 Millionen Euro.

Beim ersten Mal lief alles glatt. Nach drei Monaten floss das Geld zurück, plus Gewinn. Noch im selben Jahr setzte Müller weitere 50 Millionen Euro ein, wieder erfolgreich. 2011 versuchte der Unternehmer, denselben Gewinn mit der Hälfte des Einsatzes zu erzielen. Er investierte 25 Millionen Euro selbst, weitere 25 Millionen lieh er sich bei der Bank Sarasin.

Dann das Fiasko. Der Fiskus weigerte sich, die Steuerspielerei zu subventionieren. Nicht nur die Rendite fiel aus. Müller verlor sein eigenes Geld und die Summe, die er sich geliehen hatte. 2013 mandatierte er Eckart Seith. Der Stuttgarter Anwalt sollte eine Lösung suchen.

Seith fand Volker Schäfer. Im März 2013, im Weinkeller in Schaffhausen, einigten sich die beiden Juristen innerhalb weniger Minuten aufs „Du“. Seine Bank habe Erwin Müller nicht fair behandelt, sagte Schäfer. Er selbst habe die Cum-Ex-Fonds geprüft und gewaltige Risiken gesehen. Dass er nun sprach, sei eine Gewissensfrage. Seith hörte zu.

Schäfer fuhr fort. Als Müllers Deal schiefging, habe Sarasin ein Gutachten der Kanzlei Freshfields eingeholt. Wie hoch war das Risiko, Müller Schadensersatz zahlen zu müssen? Freshfields habe aufgeschrieben: sehr hoch. Schäfer hatte einige solcher aufschlussreichen Dokumente. Was waren die wert? Volker und Eckart sahen sich an. Das war eine Frage für den Mann, der den Schaden hatte: Erwin Müller.

Die Antwort, sagte Schäfer später in einer Vernehmung, war erfreulich. Ihm sei eine Art Finderlohn in Aussicht gestellt worden. Ein Prozent der Schadenssumme: 500.000 Euro.

Heute bestreiten die beiden, dass im Weinkeller ein solches Geschäft angebahnt worden sei. Es habe „keine materiellen Zusagen gegeben“, sagte Seith dem Handelsblatt. Schäfer bestätigt. Seine Eigenauskunft, er habe mit der Herausgabe von Dokumenten eine halbe Million Euro verdienen können, sei der besonderen Drucksituation seines Verhörs geschuldet.

Schäfer leidet seit Geburt an einer Gehirnschädigung. Lange Jahre hatte er sein Leiden im Griff. In der Untersuchungshaft seinen Angaben zufolge nicht mehr. „Mir wurden Medikamente verabreicht, die mein Bewusstsein einschränkten“, sagt Schäfer. „Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne, das ist gutachterlich belegt. Meine Aussagen während der U-Haft sind alle nicht verwertbar.“

Fest steht: Beim nächsten Treffen, diesmal in Stuttgart, übergab Schäfer das Freshfields-Gutachten und weitere Dokumente an Seith. Nun war Müllers Anwalt für den Kampf gegen Sarasin gerüstet. Er informierte die Staatsanwaltschaft, die Finanzaufsicht, jede Behörde, die ihm zuhörte. 2018 verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart die Bank Sarasin dazu, Müller rund 45 Millionen Euro zu zahlen. In der Schweiz dagegen ermittelten die Behörden gegen Schäfer.

Der Vorwurf: Wirtschaftlicher Nachrichtendienst, also die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen ins Ausland. Die meisten Beobachter finden es skandalös, dass die Schweizer Behörden nicht die Bank Sarasin wegen ihrer dubiosen Geschäfte angingen, sondern ihren Juristen, weil er sie enthüllte.

Schäfer selbst sagte dem Handelsblatt: „Dokumente, die strafbares Handeln beschreiben, unterliegen keinem Geheimnisschutz. Bei Sarasin wollte man meine Kritik nicht hören. Ich habe die Unterlagen schließlich herausgegeben, um eine Straftat aufzudecken.“

Die Anklage fordert trotzdem drei Jahre und zehn Monate Haft für ihn. Seith soll für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Bei einem ehemaligen Arbeitskollegen von Schäfer, der ihn mit Seith zusammenbrachte und auch beim ersten Treffen im Weinkeller teilnahm, hält die Staatsanwaltschaft drei Jahre Freiheitsstrafe für angemessen.

Der Fall hat politische Sprengkraft. Kritiker sagen, die Züricher Justiz stehe vor einer Richtungsentscheidung: Ist in der Schweiz die Enthüllung eines Verbrechens ein Verbrechen? Die deutsche Botschaft schickt einen Prozessbeobachter über die Grenze. Der ehemalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat sich angekündigt. Der Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi und der ehemalige Politiker Gerhard Schick reisen ebenfalls in die Schweiz, um Schäfer zu unterstützen.

Hat er das verdient? „Moin, Moin, beiliegende Docs werden in der nächsten Woche zusammen mit vielen anderen Unterlagen an (…) verschickt. Außerdem haben bestimmte Stellen in Deutschland sehr großes Interesse an den Unterlagen. Nur zur Info…“, heißt es in einer Mail, die Schäfer am 27. November 2013 an Peter Blumberg* schickte. Der war während der Cum-Ex-Deals bei Sarasin zuständig für die Betreuung der Privatkunden in Deutschland.

Blumberg und Schäfer waren Kontrahenten gewesen. Blumberg befürwortete die Cum-Ex-Geschäfte, die Schäfer für falsch hielt. Blumberg bezeichnete ihn als Bremser. 2013 hätte der Konflikt gelöst sein können – Blumberg wechselte zu einem Vermögensverwalter in Köln. Doch kaum war er dort angekommen, erhielt er anonyme Drohungen.

Schäfer kopierte Dokumente zusammen, die Blumberg am stärksten belasteten. „Fundsachen“ schrieb er als Betreffzeile in seine erste Mail. Zwei Tage später folgte die zweite: „Moin, Moin, wie man hört, soll in nächster Zeit ein Ordner mit vielen interessanten Docs aus der Cum-Ex-Zeit an (Blumbergs Arbeitgeber) gehen. Vielleicht könnte ich das verhindern. Bei Interesse freue ich mich auf eine Mail.“

Schäfer drohte, schädliches Material an Blumbergs neuen Arbeitgeber zu senden. Er bot an, dies unter Umständen zu unterlassen. Was sollte das heißen? Die Staatsanwaltschaft folgerte: Schäfer wollte Blumberg erpressen. Blumberg antwortete weder auf die erste noch auf die zweite Mail. Am 30. Januar 2014 schickte Schäfer eine dritte anonyme Botschaft.

Diesmal enthielt sie nur den Hinweis, die Drohung werde nun vollzogen, dazu ein Smiley. Blumberg erstattete Anzeige gegen unbekannt. „Natürlich habe ich mich bedroht gefühlt“, sagte er dem Handelsblatt. „Das war für mich und meine Familie sehr belastend.“

Im April 2014 verlor Blumberg seinen Job. Er sagt, der Grund sei nicht seine Cum-Ex-Vergangenheit gewesen. Auch Schäfer beteuert heute, er habe damit nichts zu tun. Weder habe er Blumberg erpressen wollen, noch für dessen Entlassung gesorgt.

Dem Handelsblatt sagte Schäfer: „Blumberg hat mich selbst in der Bank massiv diskreditiert. Ich wollte, dass er aufhörte.“ Ein böser Scherz unter Ex-Kollegen also? Dafür betrieb Schäfer ziemlichen Aufwand. Er richtete mehrere anonyme Mail-Accounts ein, um Blumberg zu schreiben. Er verschickte seine Drohungen nicht vom eigenen Rechner.

Beim ersten Mal setzte sich Schäfer dazu in ein Internetcafé in Hanau, danach in ein Bistro in Basel. Also doch das Verhaltensmuster eines Erpressers? Schäfer sagt: „Geld wollte ich nicht.“

Ein bisschen verdiente er schließlich doch mit der Sache. Im Laufe des Jahres 2013 war Cum-Ex zu einem Medienthema geworden. Die ersten Artikel über den Aktienhandel auf Kosten des Steuerzahlers erschienen 2011, ein Bewusstsein für das Ausmaß der Affäre wuchs aber erst später.

Das Fachmagazin „Juve“ berichtete regelmäßig, auch Klaus Ott von der „Süddeutschen Zeitung“ recherchierte intensiv. Im Herbst 2013 waren deutschlandweit bereits mehr als 100 Artikel zum Thema erschienen. Dann meldete sich Oliver Schröm vom Hamburger Magazin „Stern“ bei Schäfer.

Der Jurist, so nennt es die Staatsanwaltschaft, wurde zum „Help-Desk“ für Schröm. Telefonat folgte auf Telefonat, SMS auf SMS. Am 20. März 2014 erschien ein Artikel über Sarasin und die Investoren der Bank. Überschrift: „Die Gierigen“.

Einen Monat später traf Schäfer den Journalisten Schröm in Zürich. Ihr Gespräch kam auf das Freshfields-Gutachten, das Schäfer schon dem Anwalt Seith gegeben hatte. Bei seiner Vernehmung sagte Schäfer aus, Schröm habe ihm Kaufinteresse signalisiert.

Laut Klageschrift zahlte Schröm schließlich 3000 Euro an Schäfer. Ließ sich der Jurist also bestechen? Nein, sagt Schäfer. „Das Gutachten habe ich nicht herausgegeben, weil ich Geld dafür bekommen habe. Das Treffen war mit einem gewissen Aufwand verbunden, dafür gab es eine Entschädigung.“

Heute wird auch gegen Schröm ermittelt, wegen Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Die Schweizer Behörde gab seinen Fall 2018 an die Staatsanwaltschaft Hamburg ab. Als dies öffentlich wurde, twitterte Schröms neuer Arbeitgeber, das Recherchenetzwerk Correctiv: „Unser Chefredakteur hat den Cum-Ex-Skandal aufgedeckt. Jetzt wird gegen ihn ermittelt.“

Journalisten nennen so etwas: Zuspitzung. Schröm war einer von vielen, die den Cum-Ex-Skandal beschrieben hatten. Er ist der Einzige, gegen den ermittelt wird. Er gab viele Interviews in den vergangenen Wochen. Tenor: Schröm habe nichts Unrechtes getan. Zum konkreten Vorwurf der Bestechung äußert er sich nicht, das habe ihm sein Anwalt so geraten, sagt Schröm.

Der Umgang von Medien mit Geld ist nicht nur eine juristische Frage. Das Kaufen von Informanten widerspreche dem Selbstverständnis deutscher Journalisten, sagt Hendrik Zörner vom Deutschen Journalistenverband. Bei Zuwiderhandlung könne gar der Presseausweis eingezogen werden. Zörner: „Scheckbuch-Journalismus gibt es in Deutschland nicht.“

Und wenn doch? Die Geschichte des Cum-Ex-Skandals ist kompliziert, ihre Helden sind gebrochen. Journalist Schröm soll einen Informanten gekauft haben. Anwalt Seith arbeitete für einen Milliardär, der zweimal erfolgreich in die Steuerkasse griff und erst beim gescheiterten dritten Versuch ein Unrecht erkannte. Es ist nicht überliefert, dass Erwin Müller die Gewinne aus seinen ersten beiden Cum-Ex-Geschäften aus Gewissensgründen zurückgab.

Und Schäfer? Fünf Jahre arbeitete der Jurist in einer Bank, deren Geschäftsgebaren er kritisierte. Kollegen hätten ihn gemobbt, sagt Schäfer, sein Chef habe ihn ausgebootet. Schäfer blieb trotzdem. Er wandte sich nicht an die Finanzaufsicht. Er vertraute sich dem Anwalt eines Kunden an, der genau an solchen Deals verdient hatte, die Schäfer ablehnte. Anschließend drohte er einem Kollegen mit der Vernichtung seiner Existenz.

Am Bezirksgericht in Zürich werden nun all diese Details bewertet. Das Medieninteresse ist groß, die Berichterstattung über den Cum-Ex-Skandal und seine Protagonisten wird intensiver. Ihr Schicksal ist offen, wie immer vor Gericht. Fest steht vorab nur: Wer ihre Charaktere als lupenrein zeichnet, lässt einiges weg.

*Namen geändert

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