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„Cum Ex“-Streit HypoVereinsbank vor juristischem Sieg

Es geht um umstrittene Aktiendeals in Milliardenhöhe, inklusive Steuererstattungen und wer die Verantwortung für die Deals trägt. Das Landgericht Frankfurt hat dazu eine klare Meinung und sieht die Schuld beim Kunden.
03.07.2014 - 16:29 Uhr Kommentieren
Im „Cum Ex“-Streit wird die HypoVereinsbank wohl einen juristischen Sieg davon tragen. Das Gericht sieht die Verantwortung für die riskanten Deals klar beim Kunden, der einen schriftlichen Auftrag erteilte. Quelle: dapd

Im „Cum Ex“-Streit wird die HypoVereinsbank wohl einen juristischen Sieg davon tragen. Das Gericht sieht die Verantwortung für die riskanten Deals klar beim Kunden, der einen schriftlichen Auftrag erteilte.

(Foto: dapd)

Frankfurt/München Im Frankfurter Zivilprozess um umstrittene „Cum-Ex“-Aktiendeals deutet sich ein Etappensieg der HypoVereinsbank (HVB) an. Die Bank streitet mit den Erben sowie Rechtsberatern eines inzwischen gestorbenen Immobilieninvestors darüber, welche der beiden Parteien die Geschäfte angestoßen hat – und wer folglich für Steuerschulden in dreistelliger Millionenhöhe aufzukommen hat.

In der Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Valentin Reiter klar, wen er in der Verantwortung sieht: Der Kunde habe die Bank unmissverständlich schriftlich beauftragt. „Wenn ich einen Auftrag erteile, gehe ich davon aus, dass das vollständig und richtig ist - zumal wenn man gleichzeitig erklärt, dass man juristisch beraten ist und weiß, was man tut“, betonte Reiter. Wenn der Kunde einen schlechten Auftrag erteile, sei das sein eigenes Verschulden. Eine Entscheidung will das Gericht am 24. Juli verkünden (Az.: 2-10 O 612/11).

Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten Geschäften geht es um den Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Dividendenstichtag börsennotierter Unternehmen. Dabei wurden Wertpapiere schnell hintereinander zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. In der Folge wurden mehrfach Steuerbescheinigungen für Kapitalertragssteuern ausgestellt, die so gar nicht gezahlt wurden. Der Staat soll so um Milliarden gebracht worden sein. Erst 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen, die für „Cum-Ex“-Deals genutzt wurde.

Im konkreten Fall bewegte die HVB nach Angaben des Gerichts in den Jahren 2006 bis 2008 Aktien im Wert von 15 Milliarden Euro. Dies brachte 500 Millionen Euro Dividenden sowie Gutschriften von Kapitalertragssteuern von 112 Millionen Euro. Das Finanzamt forderte inklusive Zinsen 124 Millionen Euro zurück. Die Bank zahlte zwar einen Teil der Steuerschuld, sieht sich aber nicht in der Haftung - und klagte deswegen gegen ihren damaligen Kunden und dessen Berater.

Der Argumentation des Münchner Instituts, der Kunde habe seinerzeit Aufklärungspflichten verletzt, wollte Richter Reiter zwar nicht folgen. Es könne schließlich nicht sein, dass „eine Bank plötzlich von ihrem Kunden beraten werden soll“. Doch der Kunde habe Leerverkäufe von Aktien - also Geschäfte, ohne die Wertpapiere tatsächlich zu besitzen - nicht ausdrücklich ausgeschlossen. „Wenn man so ein Geschäft tätigt, kann die Überraschung nicht so groß sein, wenn man dann die steuerlichen Folgen trägt“, sagte Reiter.

Zum Thema „Cum-Ex“ ermitteln zudem mehrere Staatsanwaltschaften - auch gegen frühere und derzeitige Mitarbeiter der HVB. Die Bank hat wegen der „Cum-Ex“-Thematik 200 Millionen Euro zurückgelegt und will interne Untersuchungen dazu im dritten Quartal 2014 abschließen.

  • dpa
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