Derivatemärkte EU-Kommission will Regeln lockern

Die Lockerung könnte finanziell entlasten.
Brüssel Die EU-Kommission will die Regeln für den billionenschweren Markt mit Derivaten entschlacken. Die nach der Finanzkrise vereinbarte Verordnung für europäische Marktinfrastrukturen (Emir) von 2012 soll dazu vereinfacht werden. Die Brüsseler Behörde erwartet durch die Reform, die noch die Zustimmung von Mitgliedsländern und EU-Parlament benötigt, für die Branche deutliche Einsparungen. So sollen mit einem Schlag Belastungen von bis zu 6,9 Milliarden Euro entfallen und zudem die Betriebskosten um bis zu 2,6 Milliarden Euro gesenkt werden.
Banken müssen die meisten Derivate-Geschäfte über Clearinghäuser abwickeln. Diese stehen im Handel zwischen Käufer und Verkäufer und springen ein, wenn einer der beiden ausfällt. Dadurch sollen Transparenz und Sicherheit des Finanzsystems erhöht werden. Es folgt eine Übersicht der wichtigsten Reformmaßnahmen.
EURO-CLEARING
Zur heiß diskutierten Frage, wie mit der vornehmlich in London stattfindenden Abwicklung von Euro-Derivaten nach dem Brexit umgegangen werden soll, äußert sich die EU-Kommission in ihrer Mitteilung nur indirekt. Es müsse sichergestellt werden, dass für Abwicklungshäuser außerhalb der EU, "die das Clearing erheblicher Volumina von auf EU-Währungen lautenden Derivaten übernehmen und eine wichtige systemische Rolle für EU-Finanzmärkte spielen, angemessene Aufsichtsvorkehrungen bestehen". Damit bleibt offen, ob sich die Brüsseler Behörde für eine Verlagerung des Euro-Clearings aus London in EU-Gebiet einsetzen wird oder einen Zugriff der EU-Aufsicht auf das Londoner Clearinghaus LCH.Clearnet nach dem Brexit bevorzugt. Bis zum Sommer will die Kommission weitere Vorschläge zum Thema Derivate-Clearing machen.
MELDEPFLICHTEN
Künftig sollen börsengehandelte Derivate nur vom Clearinghaus im Namen des Verkäufers und Käufers gemeldet werden müssen - und nicht mehr von den Handelspartnern selbst. Damit würden diese Kosten und Bürokratie sparen. Die Qualität der gemeldeten Daten soll dafür besser werden. Für Transaktionen, die vor Beginn der Regulierung begonnen wurden, entfällt die Meldepflicht ganz.
CLEARINGPFLICHT
Für Unternehmen außerhalb der Finanzbranche soll bei Überschreitung eines Schwellenwertes künftig nur eine Clearingpflicht für die betroffene Anlageklasse bestehen, nicht für alle von der Firma gehandelten Derivate. Das dürfte beispielsweise Luftfahrtkonzerne entlasten, die sich mit Derivaten gegen Schwankungen bei Spritpreisen absichern (Hedging). Auch kleine Finanzinstitute sollen nur noch zum Clearing verpflichtet werden, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
PENSIONSFONDS
Für Pensionsfonds soll die aktuelle Befreiung von der Clearingpflicht um drei Jahre verlängert werden. Die EU-Kommission sucht nach einer Regelung, die verhindert, dass diese Fonds die Abwicklungskosten auf künftige Rentenempfänger abwälzen. Falls in den drei Jahren noch immer keine Lösung gefunden ist, stellt die EU-Kommission eine weitere Verlängerung der Befreiung um zwei Jahre in Aussicht.
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