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Deutsche-Bank-Prozess Die 200-Millionen-Euro-Frage

Der Vorwurf, im Kirch Prozess die Unwahrheit gesagt zu haben, verfolgt die Ex-Top-Manager der Deutschen Bank weiter. Am heutigen Verhandlungstag spricht Rolf E. Breuers Verteidiger – und beißt sich an einer Zahl fest.
04.08.2015 - 14:04 Uhr 2 Kommentare
Der Verteidiger des früheren Deutsche Bank Chefs Breuer hält den Vergleich für ein abgekartetes Spiel. Quelle: dapd
Rolf E. Breuer

Der Verteidiger des früheren Deutsche Bank Chefs Breuer hält den Vergleich für ein abgekartetes Spiel.

(Foto: dapd)

München In dem Verfahren gegen die ehemaligen Top-Manager der Deutschen Bank drehen sich die Diskussionen um eine Zahl: 200 Millionen. Diese Summe verändert „alles“ in dem Prozess, wie die Verteidigung des angeklagten Ex-Chefs der Deutschen Bank, Rolf-E. Breuer, am Dienstag im Landgericht München in einer langen Erklärung vortrug.

Vergangenes Frühjahr hatten die Deutsche Bank und die Erben des 2011 verstorbenen Medienmanagers Kirch ihren jahrelangen Gerichtsstreit mit einem Vergleich beendet. Die Bank zahlte dafür 925 Millionen Euro, 200 Millionen davon gingen an Dieter Hahn, den Vertrauten von Kirch. Dieser Anteil sei ihm bereits vor Ausgang des Zivilverfahrens versprochen wurde, wie Hahn vergangene Woche vor Gericht widerwillig eingeräumt hatte.

Damit sei klar, dass Hahn der „große wirtschaftliche Profiteur“ des jahrelangen Prozessmarathons war, erklärte nun Breuers Verteidiger. Es sei bei dem Zivilverfahren um ein Geschäft, nicht um eine Wiedergutmachung eines erlittenen Schadens gegangen.

Der Blick auf die versprochenen Millionen, den Jackpot, hätten offenbar dazu geführt, dass Hahn Details aus der Zeit kurz vor der Insolvenz der Kirch-Gruppe „vergessen“ habe. Dabei sei die Lage der Mediengruppe damals so desolat gewesen, dass auch das viel diskutierte Interview, in dem Breuer sich kritisch zur Finanzlage von Kirch geäußert hatte, nichts mehr an der prekären Lage geändert habe.

Eigentlich hätte damals Insolvenzverschleppung vorgelegen, meinte der Verteidiger von Breuer. Der hörte dem Vortrag mit unbewegtem Gesicht zu. Nur seine silbernen Haaren flatterten im Wind, wenn sich der Ventilator vor ihm in seine Richtung drehte.

Die Staatsanwaltschaft überzeugten die Argumente der Verteidigung nicht: Es sei gar nicht entscheidend, was der Zeuge Hahn eine Woche zuvor gesagt habe, erwiderte Staatsanwalt Stephan Necknig. Und die Aussagen von Breuer in dem Interview im Februar 2002 seien sehr wohl über das hinausgegangen, was damals öffentlich bekannt war.

Der damalige Bankchef hatte damals auf eine Frage die Antwort gegeben „was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“

Entscheidend für das laufende Verfahren ist aber etwas ganz anders, das rief der Vorsitzende Richter Peter Noll den Anwesenden nochmals in Erinnerung: Ob die fünf Angeklagten – Co-Chef Jürgen Fitschen, die Ex-Bankvorstandsvorsitzenden Josef Ackermann und Breuer sowie Ex-Aufsichtsratschef Clemens Börsig und ein ehemaliges Vorstandsmitglied – im Laufe des Zivilprozesses vor dem Oberlandesgerichts München „unwahr“ ausgesagt haben oder nicht.

Schließlich wirft die Staatsanwaltschaft den Bankern versuchten Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall vor. Eine Antwort auf diese Frage wird es wohl frühestens im Spätsommer geben: Am 28. August soll der Prozess mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt werden.

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2 Kommentare zu "Deutsche-Bank-Prozess: Die 200-Millionen-Euro-Frage"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Bräuers öffentlicher Kommentar damals offenbarte nichts Neues. Alles war bekannt - nur vielleicht nicht der gesamten prekären Öffentlichkeit einschließlich der dann politisierten Medien.

    Der Vergleich hätte nicht geschlossen werden dürfen.
    Alle Instanzen bis zum EuGH hätte man nutzen müssen, denn das Blatt kann sich wenden, wie nun zu sehen ist.

  • Tja, wenn eine Bank die Wahrheit ausspricht, dann zahlt sie 1 Mrd. Schadensersatz an eine Person. Wenn die Lufthansa hunderte Menschen in den Tod fliegt, dann ist das pro Menschenleben nur 75.000€ wert.
    Ich schäme mich für dieses Deutschland!

    Wenn Kirch ein Grieche gewesen wäre, dann würde die Schadensersatzsumme sogar bei wenigstens 5 Mrd. liegen, dafür hätte das Berliner Milieu schon gesorgt.

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