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Deutsche-Bank-Prozess Münchener Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Der Deutsche-Bank-Prozess könnte in die nächste Runde gehen. Die Münchener Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Wie es weitergeht, wird allerdings erst die schriftliche Urteilsbegründung zeigen.
26.04.2016 - 15:15 Uhr
Noch müssen Deutsche-Bank-Co-Chef Fitschen und die ehemaligen Manager Ackermann und Breuer bangen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Quelle: dpa
Deutsche-Bank-Prozess

Noch müssen Deutsche-Bank-Co-Chef Fitschen und die ehemaligen Manager Ackermann und Breuer bangen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

(Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft München hat bereits gestern Revision gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt. Nun wird die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet, um zu sehen, ob an der Revision festgehalten wird. Das Gericht hat für die schriftliche Urteilsbegründung mehrere Wochen Zeit. Eine Revision jedoch muss innerhalb einer Woche nach dem Urteilsspruch beim Gericht einlaufen. Eine Rücknahme des Antrags ist aber möglich.

Gestern wurden Jürgen Fitschen und die früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer und Josef Ackermann vom Vorwurf der Prozessmanipulation freigesprochen. Am Ende habe sich in der gigantischen Datenmenge von einem Terabyte an Akten nicht die kleinste Notiz gefunden, die einen Komplott gegen den Medienunternehmer Leo Kirch belegen würde. Doch an der Rechtmäßigkeit des Prozesses ließ Richter Peter Noll in seiner Begründung der Freisprüche für Fitschen, die früheren Bank-Chefs Rolf Breuer und Josef Ackermann sowie zwei weitere Ex-Vorstände keinen Zweifel.

Die Staatsanwaltschaft sei mit „durchaus schwer wiegenden Vorwürfen“ angetreten, sagte Noll. Schließlich sei es darum gegangen, dass die Deutsche Bank von Leo Kirch wegen dessen Pleite auf einen sagenhaften Schadensersatz in Höhe von zwei Milliarden, elf Millionen und 786.090 Euro verklagt worden war. Da wiege ein Prozessbetrug schwer.

Und Noll zählte auf, dass die Deutsche Bank sich mit ihrem Verhalten selbst verdächtig gemacht habe. Es habe sich widersprechende Angaben gegeben, auch habe sich die Rechtsabteilung des Konzerns ziemlich eigenartig verhalten. Diese habe nämlich Dokumente aus der Bankzentrale ausgelagert und an anderer Stelle aufbewahrt, da es Angst vor Ermittlungen gegeben habe. Es sei der Staatsanwaltschaft gar nichts anderes übrig geblieben als zu ermitteln. Sollte die Staatsanwaltschaft an der Revision festhalten, könnten die Ermittlung nun weitergehen.

  • ll
  • afp
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