Ehemalige Landesbank 500 Millionen Euro Forderungen – WestLB-Nachfolger darf Cum-Ex-Steuerschulden auf Sparkassen abwälzen

Bis zu 500 Millionen Euro aus Cum-Ex-Steuerschulden darf der WestLB-Nachfolger Portigon auf die Sparkassen in NRW abwälzen.
Frankfurt, Düsseldorf In der Auseinandersetzung der zwei WestLB-Nachfolgegesellschaften Portigon und Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gibt es einen Verlierer: die EAA, die Bad Bank der früheren WestLB. Sie muss Steuerschulden in Höhe von einer Milliarde Euro von Portigon übernehmen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Mittwochmorgen entschieden (AZ: 2-27 O 328/2).
Portigon hatte die EAA auf Übernahme der Steuerrückforderungen aus illegalen Cum-Ex-Geschäften verklagt. Da die nordrhein-westfälischen Sparkassen an der EAA beteiligt sind, kommt ein Teil der Zusatzlasten auf sie zu. Bei Cum-Ex-Geschäften geht es vereinfacht gesagt um unrechtmäßige Steuererstattungen aus Aktiengeschäften.
Die Richterinnen der 27. Zivilkammer begründeten die Entscheidung so: „Zwar wurden die betreffenden Steuerverbindlichkeiten im Rahmen der Abwicklung der WestLB nicht ausdrücklich der Beklagten zugewiesen.“ Eine Auslegung der Vertragswerke und der Erklärungen der Parteien ergebe aber, dass die Übernahme der streitigen steuerlichen Risikopositionen durch die Beklagte, also durch die EAA, gewollt gewesen sei.
Der Zwist aber geht weiter. Die EAA erklärte am Mittwoch, dass sie Berufung gegen das Urteil einlegen will.
Hintergrund des Milliardenstreits ist, dass Portigon aufgrund von Cum-Ex-Geschäften der Düsseldorfer WestLB mit enormen Steuernachzahlungen rechnen muss. Die möglichen Steuerrückforderungen belaufen sich auf mehr als 500 Millionen Euro. Weil es teilweise um lange zurückliegende Jahre geht, kommen enorme Zinsen hinzu.
Während der erste Eindruck nahelegt, dass hier die eine Staatsbank der anderen die Schuld zuschiebt, zeigt ein Blick in die Eigentümerstruktur, was hinter der Klage steckt. Portigon gehört komplett dem Land Nordrhein-Westfalen. An der EAA halten die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zusammen 50 Prozent der Anteile, die andere Hälfte liegt beim Land. NRW und die dortigen Sparkassen waren auch die Eigentümer der untergegangenen WestLB, der einst größten Landesbank.
Zerschlagung von Portigon war aus Sicht des Gerichts „alternativlos“
Die WestLB hatte in der Finanzkrise enorme Verluste angehäuft und wurde 2012 zerschlagen. Portigon wurde im Wesentlichen gegründet, um die Pensionslasten der ehemaligen WestLB-Mitarbeiter zu schultern. Die EAA soll den Wertpapier- und Kreditbestand der untergegangenen Landesbank abbauen. Gestritten wird nun darüber, ob bei der Schaffung der EAA in den Verträgen explizit oder implizit vereinbart wurde, dass auch Steuerverbindlichkeiten der früheren WestLB von der EAA übernommen werden.
Als das Handelsblatt 2015 erstmals über einen Datenträger berichtete, auf dem die Cum-Ex-Geschäfte der WestLB dokumentiert waren, stritten die Betroffenen ab, in den Skandal verwickelt zu sein. Ein halbes Jahr später kam die Staatsanwaltschaft ins Haus. Nach weiteren drei Jahren Ermittlungen gab die Portigon bekannt, sie müsse Rückstellungen von gut einer halben Milliarde Euro bilden – wegen Cum-Ex-Geschäften der WestLB.
Die Richterinnen erklärten am Mittwoch: „Obwohl den Beteiligten bewusst war, dass es bekannte und unbekannte Steuerverbindlichkeiten gab, haben sie eine Bewertung und Regelung aller steuerlichen Risiken nicht vorgenommen.“ EAA sollte demnach aber nach der allgemeinen Regelung im Vertragswerk Risikopositionen übernehmen, „wenn sie einem nicht strategienotwendigen Unternehmensbereich zuzuordnen waren“. Das gelte für das Kapitalmarktgeschäft, wo wiederum die Cum-Ex-Geschäfte getätigt wurden.
Sparkassen müssen nicht sofort 500 Millionen Euro schultern
Das Gericht geht davon aus, dass die EAA wahrscheinlich selbst dann die steuerlichen Risiken übernommen hätte, wenn bei Ausgestaltung der Bad Bank über die Cum-Ex-Geschäfte gesprochen worden wäre. Denn die Zerschlagung der WestLB sei „alternativlos“ gewesen. Die WestLB hatte sich im Zuge der Finanzkrise verspekuliert, musste mit Staatsgeld gerettet werden und wurde dann auf Druck der Wettbewerbshüter der EU aufgespalten.

Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) muss laut einer Gerichtsentscheidung Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften der einstigen WestLB zahlen.
Die Sparkassen müssen nun aber nicht unmittelbar für die Hälfte der Steuerschulden – also etwa 500 Millionen Euro – geradestehen. Das Eigenkapital der EAA belief sich per Ende Juni 2021 auf fast 690 Millionen Euro. Darauf könnte die EAA zunächst zugreifen.
Die nordrhein-westfälischen Sparkassen müssen zudem ohnehin für einen Teil der auch künftig noch drohenden Verluste der EAA einstehen und deshalb bis zum Jahr 2035 insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro ansparen. Nahezu die Hälfte davon dürften die Sparkassen bereits beiseitegelegt haben.
Mehr: Helaba-Eigner warnt vor Kosten bei Fusionen von Landesbanken.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
An der Graphik stimmt grundsätzlich nicht, dass der Staat dem Aktionär die von der Bank abgeführte Quellensteuer erstatten würde. Das wäre völlig sinnfrei. Nur wer nicht steuerpflichtig ist (z. B. Steuerausländer) können sich diese Steuer erstatten lassen.
Die Steuerbescheinigung, die Steuer abgeführt zu haben, stellt die Bank aus. Hat sie dies jedoch nicht getan, ist dies gewerblicher Betrug. Ein Skandal besonderer Art ist es, dass dies auch öffentliche Banken getan haben und die beteiligten Personen nicht belangt worden sind.
Ein weiterer Skandal ist es, dass die Finanzverwaltungen die Abführungsbescheinigungen ungeprüft in bare Münze verwandelt haben. Bei mir bucht das Finanzamt erst einmal ab; danach kann auf dem Wege der Rechtsmitteleinlegung der Sachverhalt erfolgreich (für mich) geprüft werden.
Der Steuerausländer macht dann die Beute, die die Banken für bereitet haben: OLGs F und WI: Gewerblicher Bandenbetrug.
Die einschlägigen Rechtsquellen von der Begünstigung im Amt bis zum Betrug finden sich im Strafgesetzbuch ab § 257 StGB.
Man darf auch keine Steuerbeamten totschlagen, nur weil das nicht im EStG/UStG verboten ist. Das hat alles mit Steuern nichts zu tun.
Ich sehe hier kompromisslos die Einführung des Codex Hammurabi gefordert der z.B. beim Thema Baumeister klar die Risiken von schlechtem Handeln formuliert. Man könnten ja diesen Codex bzgl. der persönlichen Folgen für die Missetäter graduell etwas an die heutigen humaneren Zeiten anpassen, wie geschrieben nur " etwas ". Wir müssen von der Republik der perfekt organisierten Verantwortungslosigkeit wegkommen sonst wird das bitterböse enden und dann sind wir somit wieder beim Hardcover des Codex.
Was ist aus diesem Staat geworden. Walter Borjans von der Spd sitzt als Finanzminister im
Aufsichtsrat der Westdeutschen Landesbank und die Bank tätig Cum-Cum-Geschäfte. Warum wird Herr. Dr. Walter Borjans nicht zur Rechenschaft gezogen? Werden Spd-Mitglieder von diesem sog. Rechtsstaat besonders geschützt??