Einlagensicherung Kunden der insolventen Dero Bank werden mit bis zu 500.000 Euro entschädigt
Die Bafin hat offziell die Insolvenz der Dero Bank festgestellt.
Düsseldorf Kunden der insolventen Dero Bank können für ihre Verluste entschädigt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) habe bei der Münchner Bank einen Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes festgestellt, melden die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und die Bafin selbst. Erstere ist für die Durchsetzung der gesetzlichen Einlagensicherung für private Banken in Deutschland zuständig.
Die Einlagen der Dero-Kunden sind demnach in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Anleger geschützt. In Ausnahmefällen beträgt die Deckungssumme bis zu 500.000 Euro – nämlich dann, wenn die Einlage aus einer Immobilientransaktion stammt und die Einzahlung weniger als ein halbes Jahr zurückliegt.
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