Euribor Prozess um Zinsmanipulation: Ex-Händler der Deutschen Bank freigesprochen

Ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank waren in London angeklagt.
London Andreas Hauschild kann wieder nach Hause nach Heidelberg. Der Londoner Southwark Crown Court sprach den ehemaligen Deutschbanker am Donnerstag vom Vorwurf der Zinsmanipulation frei. Der Deutsche reagierte erleichtert auf das Urteil
„Ich habe immer an meiner Unschuld festgehalten“, teilte Hauschild mit. „Ich freue mich, dass die heutige Entscheidung meine Position bestätigt hat. Die vergangenen Jahre waren schwierig für mich.“
Der 54-jährige Familienvater war angeklagt wegen „Verschwörung zum Betrug“. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2006 als Managing Director der Deutschen Bank in Frankfurt mit Händlern verschiedener Banken zusammen versucht zu haben, den Referenzzinssatz der Eurozone (Euribor) zum eigenen Vorteil zu manipulieren.
Hauschilds damaliger Kollege in London, Christian Bittar, hatte sich vergangenes Jahr schuldig bekannt und war zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Mehrere Händler der britischen Großbank Barclays waren ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein anderer Deutschbanker hingegen war wie Hauschild freigesprochen worden.
Insgesamt hatte das britische Serious Fraud Office (SFO) elf Händler wegen Euribor-Manipulationen angeklagt. Hauschild hatte sich der britischen Justiz zunächst entzogen und war wie drei weitere Angeklagte von der Deutschen Bank in Deutschland geblieben. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatten die vier erfolgreich gegen die Auslieferung ins Königreich geklagt.
Im vergangenen Sommer war Hauschild jedoch auf einer Italienreise mit einem Europäischen Haftbefehl festgenommen worden und später nach London überstellt worden. Hier stand er unter Hausarrest und musste eine elektronische Fußfessel tragen.
Sein Prozess endete nun schneller als erwartet. Nach nur drei Wochen sprach die Jury das Urteil. Hauschild hatte von Anfang an alle Vorwürfe kategorisch bestritten. Und die Geschworenen sahen die Beweise der Staatsanwaltschaft nicht als ausreichend an. Es handelte sich vor allem um Chat-Mitschriften zwischen den Händlern in Frankfurt und London.
Im Kreuzverhör beschuldigte Hauschild seine drei abwesenden Ex-Kollegen bei der Deutschen Bank, sich unredlich verhalten zu haben. Auf eine entsprechende Frage des Staatsanwalts antwortete Hauschild mit „Ja“. Der Europäische Haftbefehl gegen die drei bleibt in Kraft. Beim Verlassen Deutschlands riskieren sie also, wie Hauschild festgenommen zu werden..
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