Fall Georg Fahrenschon Sparkassen verschieben Präsidentenwahl
Berlin Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München gegen den Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), Georg Fahrenschon, wegen Steuerhinterziehung hat Konsequenzen. Der Präsidialausschuss des DSGV habe auf Vorschlag Fahrenschons beschlossen, die Wiederwahl des Präsidenten zu verschieben, teilte der Spitzenverband der Sparkassen mit. Damit soll den Mitgliedern aus 23 regionalen Verbänden und Landesbanken die Gelegenheit gegeben werden, den Abschluss des laufenden Steuerstrafverfahrens abzuwarten.
Der Präsidialausschuss hält die Verschiebung für sachgerecht. „Da die laufende Amtszeit des Präsidenten ohnehin noch mehr als ein halbes Jahr dauert, kann der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet werden“, teilte der Vizepräsident des DSGV, Thomas Mang, mit. Nach Klärung der Angelegenheit könne über die geplante Wiederwahl unbelastet entschieden werden. „Ansonsten genießt Herr Fahrenschon unser Vertrauen“, betonte Mang.
Fahrenschon selbst will an seiner Kandidatur für eine zweite Amtszeit festhalten. Sie würde im Mai 2018 beginnen. In der Sparkassen-Finanzgruppe dürfte sich jetzt die Frage stellen, ob Fahrenschon noch der geeignete Kandidat für den Spitzenposten ist.
Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München (Az. Cs 298 Js 197323/16), der bereits im März erlassen, aber erst am Dienstag öffentlich wurde, wirft die Anklagebehörde dem ehemaligen bayerischen Finanzminister vor, seine Steuererklärungen 2012 bis 2014 verspätet abgegeben zu haben. Dadurch habe er seine Steuer in diesen Jahren um einen sechsstelligen Betrag „verkürzt“. Die Staatsanwaltschaft unterstellt ihm Vorsatz.
Das weist Fahrenschon zurück. Den Strafbefehl will er nicht akzeptieren, sondern den Fall vom Amtsgericht München klären lassen. „Mir geht es darum, dass hier nicht vorsätzlich Steuern hinterzogen wurden.“ Im Interview mit dem Handelsblatt begründete der Diplom-Ökonom die verspätete Abgabe seiner Steuererklärungen mit hoher Arbeitsbelastung. „Ich war einfach mit so vielen anderen Verpflichtungen beschäftigt, dass ich diese Aufgabe zu lange habe liegen lassen.“ Dies sei „eine Riesendummheit“ gewesen. „Aber ich habe keine Steuern hinterzogen und auch keine falschen Angaben gemacht.“ Fahrenschon betonte überdies, dass er alle fälligen und überdies unstrittigen Nachzahlungen und Säumniszuschläge bereits geleistet habe.
Spekuliert wird, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Bekanntwerden der Vorwürfe und der geplanten Wiederwahl des amtierenden DSGV-Präsidenten gibt. Fahrenschon wollte dies zumindest nicht ausschließen: „Man kann aus den zeitlichen Abläufen diesen Eindruck gewinnen“, sagte er im Gespräch mit dem Handelsblatt.
Als Begründung dafür, dass er auch weiterhin an seiner Kandidatur für eine zweite Amtszeit festhält, verwies der oberste Sparkassenchef auf die in den vergangenen Jahren geleistete Arbeit des DSGV: So habe man das Modell der deutschen Sparkassen in Europa erfolgreich verteidigt.
Die neue Mitgliederversammlung mit Wiederwahl des Präsidenten soll schnellstmöglich terminiert werden, sobald das Verfahren gegen Georg Fahrenschon vor dem Amtsgericht München abgeschlossen ist, teilte der DSGV-Präsidialausschuss mit. Unumstritten ist der amtierende Chef jedenfalls nicht. So bemängelt unter anderem die Präsidentin des westfälischen Sparkassenverbands, Liane Buchholz, dass die Sparkassen-Finanzgruppe alles andere als effizient aufgestellt ist.
Wie groß die Erfolgsaussichten für eine Wiederwahl Fahrenschons nach den jetzt bekanntgewordenen Vorwürfen noch sind, muss sich in den kommenden Monaten erst noch erweisen.
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Eine kluge Entscheidung! Der künftige Sparkassenpräsident darf nicht belastet sein. Aber er sollte die Gelegenheit bekommen, gegen ihn erhobene Vorwürfe zu entkräften und seine Unschuld zu beweisen.
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Steuerhinterziehung wegen verspäteter Abgabe? Die spinnen doch!
Real ist es doch so: gibt man die Steuererklärung nicht ab, kann das Finanzamt eine Schätzung abgeben und einen Steuerbescheid erlassen. Der ist dann für den Steuerzahler unter aller Sau. Den kann er dann rechtskräftig innerhalb eines Monates werden lassen, oder er stellt den Antrag auf schlichte Änderung, in dem er eine Steuer-Erklärung abgibt. Dann kann das Finanzamt, immer noch eine erhebliche Strafe für die Nichtabgabe erlassen und hat da alle Rechte!
Wie bei der Faktenlage eine Steuerhinterziehung rauskommen kann, ist mir vollkommen schleierhaft! Ich glaube eher, dass da jemand meint, er kann Karriere machen, in dem er sich Fahrenschon greift.
Meine persönliche Erfahrung: Ich bin durch genau das oben beschriebene Verfahren gelaufen und musste auch für die Nichtabgabe, ordentlich löhnen. Das Finanzamt meinte, weil ich immer spät dran bin. Dann war ich dran... seit einem Jahr warte ich, dass mein Steuerbescheid bearbeitet wird und ich die Abschreibungszahlen bekomme, damit ich die nächsten Steuererklärungen machen kann. Ich wurde aufgefordert, die nächsten Steuererklärungen einzureichen... die Zahlen habe ich immer noch nicht!
Eigentlich ein No Go. Über wieviele "rote Ampeln" vom Finanzamt ist er denn schon drüber gefahren, bis es soweit kommt. Das muß doch Vorsatz sein und keine "Dummheit". Er ist für die Sparkasse untragbar.
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