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Fall Oliver Schröm Scheckbuch-Journalismus: Wie der Correctiv-Chef mit seinem Informanten umging

 Der Correctiv-Chef beklagt sich, die Ermittlungen gegen ihn seien ein Angriff auf die Pressefreiheit. Sein Informanten sagt, Schröm habe ihm 3000 Euro gegeben.
11.04.2019 - 17:35 Uhr Kommentieren
Gegen den Chefredakteur von Correctiv ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft. Quelle: CORRECTIV
Oliver Schröm

Gegen den Chefredakteur von Correctiv ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft.

(Foto: CORRECTIV)

Düsseldorf Seit bekannt ist, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Oliver Schröm (55) ermittelt, surft der Chefredakteur des Recherchenetzwerks Correctiv auf einer Welle der Solidarität. Innerhalb von weniger als 24 Stunden unterzeichneten mehr als 15.000 Bürger einen offenen Brief an Justizministerin Katarina Barley und Finanzminister Olaf Scholz.

Prominente wie der Satiriker Jan Böhmermann, die Regisseurin Doris Dörrie, der Moderator Klaas Heufer-Umlauf und der Ex-ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender sprachen sich für Schröm aus.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) mahnte, der Staat dürfe investigativen Journalismus nicht kriminalisieren. Die Wahrheit ist komplizierter. Schröm habe ihn bezahlt, sagt ein Informant des Correctiv-Chefs. Der ehemalige Anwalt der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin händigte ihm Dokumente über den Steuerskandal Cum-Ex aus. Im Gegenzug habe er 3000 Euro erhalten.

Das sei eine Aufwandsentschädigung gewesen, keine Bestechung, sagt der Anwalt. Schröm sagt dazu nichts. Nun wurde der Anwalt in Zürich verurteilt – auch wegen der Übergabe von Material an Schröm. Die Begründung des Gerichts: Wäre es dem Anwalt wirklich um das Aufdecken eines Steuerverbrechens gegangen, hätte er die zuständigen Behörden alarmieren können.

Er gab das Beweismaterial aber an einen Anwalt, der einen Kunden von Sarasin vertrat und daraus eine millionenschwere Klage gegen die Bank bastelte. Und er gab sie an Schröm. Nun hat das Gericht den Anwalt zu 13 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Was bedeutet das für Schröm? Die Schweiz gab die Ermittlungen gegen ihn an die Hamburger Staatsanwaltschaft ab.

Als er davon erfuhr, nutzte Schröm dies für eine Kampagne in eigener Sache. Motto: Die Staatsgewalt will einen lästigen Journalisten zum Schweigen bringen. Dem „Stern“ sagte Schröm: „Ich habe noch nie in meinem Leben jemanden zu einer Straftat angestiftet.“ Das hatte eine gewisse Ironie. Als Schröm die Dokumente heranschaffte, arbeitete er selbst für den „Stern“.

2014 lief das Thema Cum-Ex gerade heiß. Schröm wollte auch eine Geschichte darüber – und hatte damit Erfolg. Seit die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt, gab Schröm viele Interviews. In keinem davon erwähnte er, was ihm genau vorgeworfen wird. Der Betrag von 3000 Euro wurde nur öffentlich, weil er in der Schweizer Anklageschrift gegen seinen Informanten stand.

Dabei mag dieses Detail für das Verständnis des Falles zentral sein. Schröm war weder der einzige Journalist, der über den Cum-Ex-Skandal berichtete, noch war er der erste. Doch nur Schröm ist beschuldigt. „Die Ermittlungen gegen Herrn Schröm dauern an", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg auf Nachfrage. Schröm sprach oft über seine Unschuld und die Pressefreiheit im Allgemeinen, über den Vorwurf der Bezahlung eines Informanten nicht.

Scheckbuch-Journalismus ist in der Branche ein Tabu. Niemand nennt Preise für Geschichten. „Man hört von solchen Methoden immer wieder“, sagt Hendrik Zörner, DJV-Sprecher. „Aber das ist nicht mit den medienethischen Richtlinien des Journalisten vereinbar.“ Bei Verstößen könne sogar der Presseausweis eingezogen werden.

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