Fragwürdige Aktiengeschäfte Bafin befragt erneut Banken nach Risiken aus Cum-Cum-Geschäften

Die Abfrage soll vor allem Aufschluss über den Kreis der betroffenen Institute und die Höhe der finanziellen Belastungen geben.
Köln Die Affäre um fragwürdige Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag ist für die Finanzbranche noch lange nicht ausgestanden. Während die Ermittlungen zu den Cum-Ex-Geschäften – bei ihnen ging es um die Erstattung nicht abgeführter Kapitalertragsteuer – auf Hochtouren laufen, rücken nun auch Cum-Cum-Geschäfte in den Fokus.
Die Finanzaufsicht Bafin teilte mit, dass sie mit Unterstützung der Deutschen Bundesbank am 10. November eine erneute Abfrage zu diesem Thema startet. „Die Abfrage soll vor allem Aufschluss über den Kreis der betroffenen Institute und die Höhe der finanziellen Belastungen geben“, schreibt die Behörde.
Bei Cum-Cum-Geschäften ging es den beteiligten Instituten darum, sich Steuererstattungen zu sichern, die den wahren Eigentümern der Papiere nicht zustanden. In aller Regel stammten diese Aktionäre aus dem Ausland. Vor dem Dividendenstichtag reichten sie die Papiere per Leihe oder Kauf und Rückkauf kurzzeitig an deutsche Institute weiter. Lange waren derartige Gestaltungen in der Branche üblich, obwohl sie im Wesentlichen steuerlich motiviert waren.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben vom 9. Juli 2021 seine Haltung zu den Cum-Cum-Geschäften verschärft. In der Finanzszene hat das für Aufsehen gesorgt. Zum einen machte das Ministerium klar, dass bei den Deals das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien in aller Regel nicht übergegangen ist.
Daneben sei zu prüfen, ob das Steuerrecht missbräuchlich ausgenutzt wurde. „Die Umgehung der Definitivbelastung ist missbräuchlich und führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil“, heißt es in dem Schreiben. Die meisten Steuerexperten gehen nun davon aus, dass Steuererstattungen aus Cum-Cum-Geschäften kaum noch zu rechtfertigen sind.
Mutmaßlich geht es um Milliarden
Über die Höhe der möglichen Rückforderungen gibt es nur grobe Schätzungen. Die Finanzaufsicht Bafin hatte die Risiken aus den Aktiendeals der Marke Cum-Cum nach einer ersten Abfrage bei allen deutschen Geldhäusern einmal mit 610 Millionen Euro beziffert. Vermutlich geht es nun aber um Milliardenbeträge.
Die Frage ist allerdings, welche Jahre noch nicht verjährt sind. Cum-Ex-Geschäfte werden schon seit Jahrzehnten betrieben. Erst in den letzten Jahren hat sich bedingt durch Gerichtsurteile und Verwaltungsanweisungen die Gangart verschärft.
Von einzelnen Banken ist bereits bekannt, dass sie wegen ihrer Cum-Cum-Geschäfte Ärger mit den Finanzbehörden hatten oder haben. Die Volksbank Heilbronn etwa hatte wegen der Geschäfte Steuerrückstellungen in Höhe von fast 18,3 Millionen Euro bilden müssen.
Aufgefallen sind auch die Commerzbank und die Dekabank. Die Deutsche Pfandbriefbank hatte wegen ihrer Cum-Cum-Geschäfte sogar vor dem Finanzgericht Hessen geklagt, musste dort aber eine Niederlage einstecken.
Die Cum-Cum-Geschäfte sorgen inzwischen auch für eine Reihe zivilrechtlicher Auseinandersetzungen. Einige Institute, die einst die Geschäfte gemeinsam betrieben haben, verklagen sich nun gegenseitig. Banken, von denen die Finanzämter die Steuern zurückfordern, wollen nicht allein auf dem Schaden sitzen bleiben.
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