Geldanlage Sparkassen kündigen immer häufiger attraktive Sparverträge

Allein die Sparkasse Nürnberg will rund 21.000 Prämiensparverträge loswerden.
Frankfurt Nicht nur mit Gebührenerhöhungen reagieren Sparkassen auf die Null- und Negativzinsen in der Euro-Zone. Mittlerweile haben rund 30 Sparkassen langlaufende, für die Kunden attraktive Sparverträge gekündigt. Das geht aus einer Übersicht des Verbrauchermagazins „Stiftung Warentest“ hervor. In der Regel geht es um Sparverträge des Typs Prämiensparen flexibel – und um insgesamt einige Zehntausend Kunden.
Allein die Sparkasse Nürnberg will rund 21.000 Prämiensparverträge loswerden. Mittlerweile sind Fälle aus ganz Deutschland bekannt, davon etliche aus Sachsen. Das ist wahrscheinlich erst der Anfang einer Kündigungswelle. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Mai, dass die Kündigung langjähriger Sparverträge unter bestimmten Umständen zulässig ist (XI ZR 345/18).
Sobald die Urteilsbegründung vorliegt und falls die Sparkassen sich bestätigt sehen, dürften weitere der bundesweit knapp 400 öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute zur Vertragskündigung schreiten. Die Sparkassen begründen die Kündigungen mit den niedrigen Zinsen. Die Verträge sind für sie ein Verlustgeschäft, für die Kunden aber eine mittlerweile vergleichsweise lukrative Anlage.
Bei Prämiensparverträgen, die keine feste Laufzeit haben, erhalten Kunden neben dem variablen Grundzins auf die insgesamt angesparte Summe eine Prämie auf den jeweils in einem Jahr eingezahlten Betrag – und diese Prämie steigt im Zeitverlauf. Häufig bekommen Kunden ab dem 15. Sparjahr die höchste Prämienstufe und damit 50 Prozent der in dem Jahr eingezahlten Sparbeträge.
Verkauft wurden die Verträge vielfach ab Anfang der Neunzigerjahre bis etwa 2010. Laut dem BGH ist ein ordentliches Kündigungsrecht bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen. Danach können Geldhäuser aber kündigen. Angesichts der hohen Kosten sieht Walter Strohmaier, Bundesobmann der Sparkassen und Chef der Sparkasse Niederbayern-Mitte, die Geldhäuser gar in der Pflicht.
„Als Sparkassenvorstand muss ich natürlich prüfen, welche Folgen die hohe Verzinsung langfristiger Sparverträge für die Sparkasse hat“, sagt er.
„Wir sind da durchaus auch unter Zugzwang, auch weil wir nicht einen möglichen künftigen Vorwurf der Untreue gänzlich ausschließen können, wenn wir einen Vermögensschaden der Sparkasse zugunsten einzelner Kunden riskieren, obwohl es eine rechtliche Möglichkeit gibt, dies zu verhindern.“ Nach Ansicht von Verbraucherschützern muss man aber den Einzelfall betrachten. Ob die BGH-Entscheidung für alle Prämiensparverträge greift, wäre demnach fraglich.
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