Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 selbst anfertigt – und zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist –, muss sie bis zum 31. Mai 2017 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2017.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Unternehmer müssen nahezu sämtliche Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
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Als Pleitier sollte man immer einen Füfi für den Herrn mit den Handschellen haben, denn dann ist man zahlungswillig und kann weiter dealen. Mir scheint der Herr Präsident kennt die Regeln nicht.
Tja – vielleicht ist das nur ein typisch Deutscher, der die „Geiz ist geil“ Mentalität verinnerlicht hat?
Hat sich vielleicht deshalb keinen Steuerberater leisten wollen und hat damit die für den Normalo vorgesehenen kurzen Abgabefristen nicht Einzuhalten geschafft?
Und in Sachen Vorbildfunktion – an wen soll er sich in seinem elitären Umfeld den orientieren?
@Frau Martina Gavlik
Soweit ich weiß, gibt es unverständlicherweise eine solchen Straftatbestand. Wie hirnrissig der ist, erschließt sich, wenn man nämlich zwar fristgerecht die Erklärungen einreicht, dann aber die fälligen Steuern nicht zahlt. Das Vorenthalten der Zahlung ist natürlich keine Steuerhinterziehung.
Richtiger wäre im Fall Fahrenschein, wenn man den Straftatbestand der Steuerverkürzung (verzögerte Zahlung der Steuer durch verspätete Erklärungsabgabe) anwenden würde – nur ist das auch nichts anderes, als wenn man nicht zahlt und dabei missbräuchlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegt und dann noch Aussetzung der Vollziehung, Stundung usw. beantragt.
Wie aufgeführt hat dieser Herr in seinem Leben soviel Gutes getan, dass er eigentlich zum Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen werden müßte, anstatt wegen üblicher Verfehlungen in Finanzwelt und Politik möglicherweise in den Knast. Ich bin für 100 Hiebe auf die nackten Fußsohlen und zu den Nachzahlungen, wenn nicht schon erfolgt, 10% Strafe auf die gesamte Bescheidsumme an das Kinderhilfswerk.
Das hätte sicher eine abschreckende Wirkung.
Ein übertriebener und in der Sache nicht korrekter Vorwurf der Staatsanwaltschaft München! Dass die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung nicht eingehalten wurde, kann nicht mit dem Tatbestand der Steuerhinterziehung gleichgesetzt werden. Solche Aktionen sind unangebracht, nicht korrekt, unnötig und wirken unsouverän! Dass die Stimmung bei vielen Bürgern gegenüber "dem Staat" kippt, muss dann nicht verwundern. Leider hat man besonders in Zusammenhang mit den Finanzbehörden als Bürger oft das Gefühl, als potenzieller Steuerhinterzieher zu gelten. Wenn man bereits im europäischen Ausland gelebt hat, und mit den dortigen Behörden zu tun hatte, fällt besonders auf, dass schon der "Umgangston" deutlich höflicher und sogar freundlich ist. So jedenfalls nach meinen eigenen Erfahrungen.
Da sehen Sie es mal wieder, Herr Schmidt: Wir "diskutieren nicht richtig". Genau das hat man bei Adolf und Erich bestimmt auch über den Widerstand gesagt.
Leute, traut Euch mal was! Wenn jeder nur einmal in der Woche einen Querulanten-Brief ins das Merkel-System schickt und seine Steuerzahlungen um 2 Jahre zurück hält, wären wir die Bande bald los!
Beitrag von der Redaktion editiert. Bitte achten Sie auf unsere Netiquette: „Diskutieren erwünscht – aber richtig“ http://www.handelsblatt.com/netiquette
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Der Gipfel der Unverschämtheit ist, dass Herr Fahrenschon an seiner Kandidatur festhält.
Obwohl er nachweislich vorsätzlich seine Steuererklärungen über Jahre verzögert hat (der Normalbürger hätte bereits nach einem Jahr die Steuerfahndung und Polizei im Haus gehabt) und er nun sogar eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung erhalten hat, fehlt ihm jegliches Unrechtsbewusstsein und jegliches Gefühl dafür, was eine Person in dieser Position sich erlauben kann.
Aber in unserer Republik ist es ja nicht unüblich, vorbestrafte Personen in öffentlichen Ämtern zu halten.
Eine Zumutung für die Bevölkerung mit welcher Frechheit sich ab einer bestimmten Ebene die "scheissegal" Mentalität manifestiert hat und man nicht mal dagegen ankommen kann.