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Georg Fahrenschon Strafbefehl gegen Sparkassenpräsident

Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Georg Fahrenschon einen Strafbefehl erlassen. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung. Das könnte seine für Mittwoch geplante Wiederwahl als Sparkassenpräsident gefährden.
07.11.2017 Update: 07.11.2017 - 18:00 Uhr 9 Kommentare

Berlin Einen Tag vor der geplanten Wiederwahl kommt die Nachricht für den Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) denkbar unpassend: Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Georg Fahrenschon, nach Informationen des Handelsblatts Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen. Dem ehemaligen Finanzminister Bayerns wird vorgeworfen, in den Jahren 2012 bis 2014 Steuererklärungen zu spät abgegeben zu haben. Die „Bild“ hatte zuerst darüber berichtet.

Damit ist ungewiss, ob Fahrenschon am Mittwoch erneut zum DSGV-Chef wiedergewählt wird. Der 49-jährige Diplomökonom ist seit Mai 2012 DSGV-Präsident. Erste Rückzugsbewegungen seitens der regionalen Verbandschefs gibt es bereits, wie das Handelsblatt aus informierten Kreisen erfuhr. Fahrenschon selbst will an der Kandidatur festhalten, hieß es in seinem Umfeld.

In einer persönlichen Erklärung konzediert Fahrenschon, dass er seine Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 „verspätet, nämlich erst im Jahr 2016 beim zuständigen Finanzamt abgegeben“ habe. Das sei ein Versäumnis, das er sehr bedauere. „Das gilt besonders vor dem Hintergrund, dass mir meine Vorbildrolle absolut bewusst ist“, beteuerte Fahrenschon.

Im Jahr 2016 habe er alle Steuern, Zinsen und Säumniszuschläge bezahlt. Fahrenschon wehrt sich gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass die verspätete Abgabe der Steuererklärungen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstelle. „Das ist nicht richtig. Mir ist vorzuwerfen, dass ich meiner Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der jeweiligen Erklärungen nicht nachgekommen bin. Das ist kritikwürdig, aber keine vorsätzliche Straftat.“ Daher habe er den Strafbefehl auch nicht akzeptiert, sondern „das zuständige Gericht um eine Entscheidung gebeten“.

Die Sparkassen-Finanzgruppe ist eine mächtige Organisation. Zu ihr gehören rund 390 Sparkassen, elf öffentlich-rechtliche Versicherer, acht Landesbausparkassen und sieben Landesbanken. Als Präsident dieser Organisation steht man im Fokus der Öffentlichkeit.

Fahrenschon galt lange als eine der größten Zukunftshoffnungen der CSU. 2002 war der gebürtige Münchner für seine Partei in den Bundestag eingezogen, 2007 holte ihn der damalige Ministerpräsident Günther Beckstein als Staatssekretär ins bayerische Kabinett. Und nur ein Jahr später machte ihn Horst Seehofer zum Finanzminister.

Fahrenschon galt nie als Machtpolitiker, als politisches Alpha-Tier. Für Ministerpräsident Seehofer war er aber ein zuverlässiger Helfer, der wichtige Aufgaben erledigte, sei es in der Euro-Krise, im Steuersenkungsstreit oder in der bayerischen Haushaltspolitik.

Als eine seiner ersten Amtshandlung musste Fahrenschon seinerzeit die BayernLB retten und eine Zehn-Milliarden-Euro-Finanzspritze des Freistaats klarmachen. Bis zu seinem Abschied kämpfte er als Chefaufseher für eine gute Zukunft der Bank, blieb dabei aber nicht unbehelligt von Kritik.

Lesen Sie hier das Interview mit Georg Fahrenschon, in dem er zu den Vorwürfen weiter Stellung bezieht. Hier finden Sie Tipps zu Fristen bei der Steuererklärung.

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9 Kommentare zu "Georg Fahrenschon: Strafbefehl gegen Sparkassenpräsident"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Als Pleitier sollte man immer einen Füfi für den Herrn mit den Handschellen haben, denn dann ist man zahlungswillig und kann weiter dealen. Mir scheint der Herr Präsident kennt die Regeln nicht.

  • Tja – vielleicht ist das nur ein typisch Deutscher, der die „Geiz ist geil“ Mentalität verinnerlicht hat?

    Hat sich vielleicht deshalb keinen Steuerberater leisten wollen und hat damit die für den Normalo vorgesehenen kurzen Abgabefristen nicht Einzuhalten geschafft?

    Und in Sachen Vorbildfunktion – an wen soll er sich in seinem elitären Umfeld den orientieren?

    @Frau Martina Gavlik

    Soweit ich weiß, gibt es unverständlicherweise eine solchen Straftatbestand. Wie hirnrissig der ist, erschließt sich, wenn man nämlich zwar fristgerecht die Erklärungen einreicht, dann aber die fälligen Steuern nicht zahlt. Das Vorenthalten der Zahlung ist natürlich keine Steuerhinterziehung.

    Richtiger wäre im Fall Fahrenschein, wenn man den Straftatbestand der Steuerverkürzung (verzögerte Zahlung der Steuer durch verspätete Erklärungsabgabe) anwenden würde – nur ist das auch nichts anderes, als wenn man nicht zahlt und dabei missbräuchlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegt und dann noch Aussetzung der Vollziehung, Stundung usw. beantragt.

  • Wie aufgeführt hat dieser Herr in seinem Leben soviel Gutes getan, dass er eigentlich zum Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen werden müßte, anstatt wegen üblicher Verfehlungen in Finanzwelt und Politik möglicherweise in den Knast. Ich bin für 100 Hiebe auf die nackten Fußsohlen und zu den Nachzahlungen, wenn nicht schon erfolgt, 10% Strafe auf die gesamte Bescheidsumme an das Kinderhilfswerk.
    Das hätte sicher eine abschreckende Wirkung.

  • Ein übertriebener und in der Sache nicht korrekter Vorwurf der Staatsanwaltschaft München! Dass die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung nicht eingehalten wurde, kann nicht mit dem Tatbestand der Steuerhinterziehung gleichgesetzt werden. Solche Aktionen sind unangebracht, nicht korrekt, unnötig und wirken unsouverän! Dass die Stimmung bei vielen Bürgern gegenüber "dem Staat" kippt, muss dann nicht verwundern. Leider hat man besonders in Zusammenhang mit den Finanzbehörden als Bürger oft das Gefühl, als potenzieller Steuerhinterzieher zu gelten. Wenn man bereits im europäischen Ausland gelebt hat, und mit den dortigen Behörden zu tun hatte, fällt besonders auf, dass schon der "Umgangston" deutlich höflicher und sogar freundlich ist. So jedenfalls nach meinen eigenen Erfahrungen.

  • Da sehen Sie es mal wieder, Herr Schmidt: Wir "diskutieren nicht richtig". Genau das hat man bei Adolf und Erich bestimmt auch über den Widerstand gesagt.

  • Leute, traut Euch mal was! Wenn jeder nur einmal in der Woche einen Querulanten-Brief ins das Merkel-System schickt und seine Steuerzahlungen um 2 Jahre zurück hält, wären wir die Bande bald los!

  • Beitrag von der Redaktion editiert. Bitte achten Sie auf unsere Netiquette: „Diskutieren erwünscht – aber richtig“ http://www.handelsblatt.com/netiquette


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  • Der Gipfel der Unverschämtheit ist, dass Herr Fahrenschon an seiner Kandidatur festhält.
    Obwohl er nachweislich vorsätzlich seine Steuererklärungen über Jahre verzögert hat (der Normalbürger hätte bereits nach einem Jahr die Steuerfahndung und Polizei im Haus gehabt) und er nun sogar eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung erhalten hat, fehlt ihm jegliches Unrechtsbewusstsein und jegliches Gefühl dafür, was eine Person in dieser Position sich erlauben kann.
    Aber in unserer Republik ist es ja nicht unüblich, vorbestrafte Personen in öffentlichen Ämtern zu halten.
    Eine Zumutung für die Bevölkerung mit welcher Frechheit sich ab einer bestimmten Ebene die "scheissegal" Mentalität manifestiert hat und man nicht mal dagegen ankommen kann.

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