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Gericht bestätigt Staatsanwaltschaft klagt Deutsche-Bank-Chef an

Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, wird von der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Prozessbetrugs im Kirch-Verfahren angeklagt. Ob es zu einem Prozess gegen ihn kommen wird, darüber entscheidet ein Gericht.
23.09.2014 Update: 23.09.2014 - 12:08 Uhr 5 Kommentare
Jürgen Fitschen: Der Co-Chef der Deutschen Bank muss vermutlich auf die Anklagebank. Quelle: AFP

Jürgen Fitschen: Der Co-Chef der Deutschen Bank muss vermutlich auf die Anklagebank.

(Foto: AFP)

München/Frankfurt Die Münchner Staatsanwaltschaft hat den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und mehrere ehemalige Top-Manager der Bank wegen versuchten Prozessbetrugs im Kirch-Verfahren angeklagt. Das Landgericht München müsse nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen werde und es somit zum Prozess komme, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa in München.

Die Anklage sei zugestellt worden, Fitschen und die mitangeklagten vier ehemaligen Vorstandskollegen könnten sich nun zu den Vorwürfen wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Leo Kirch äußern, sagte eine Sprecherin des Landgerichts München I am Dienstag auf Anfrage. Nach dieser Äußerungsfrist entscheide das Gericht, ob es zum Prozess kommt.

Beschuldigt werden neben Fitschen auch seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie Clemens Börsig, früher Vorstand und Aufsichtsratschef der Bank, und Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck. Sie sollen versucht haben, bei dem vom inzwischen verstorbenen Medienmagnaten Leo Kirch gegen die Deutsche Bank angestrengten Schadenersatzprozess die Justiz zu täuschen.

Alle Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Fitschen wiederholt stetig seine Aussage, er habe „weder gelogen, noch betrogen“. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen weniger schwer als bei seinen Mitangeklagten. Fitschen soll Anwälte der Bank nicht davon abgehalten haben, im Fall Kirch falsch bei Gericht vorzutragen.

Einstellung gegen Bußgeld hatte Fitschen abgelehnt
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5 Kommentare zu "Gericht bestätigt: Staatsanwaltschaft klagt Deutsche-Bank-Chef an"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Die Antwort ist sehr einfach und treffsicher:
    Fitschen wird erklären, dass er sich auf Angaben von Mitarbeitern verlassen musste und verlassen hat. Auf wen, das kann er heute nicht mehr sagen.

    Dann können die Staatsanwälte alles wieder einsammeln. Keinen einzigen Euro können sie eintreiben. Das war alles nur Bluff.

    Was im Fall Hoeneß und Bruch des Steuergeheimnisses für ca. 3.000 Finanzbeamte galt, das gilt bei Fitschen gewiss für ca. 60.000 Mitarbeiter.

    Im übrigen sollte man wissen, dass die Staatsanwaltschaft in München Verfahren gegen Zahlung von 100 Mio. USD bei Ausländern und bei Inländern mit 5.000 Euro bei einem Schaden des Gemeinwohls von Hunderten von Mio. Euro alles im Spiel hat. Da fehlt in diesem Angebot der Staatsanwaltschaft nur noch der Freispruch, ggfs. auch eine Entschädigung wegen Rufmords.

    Langsam müssen wir uns Gedanken darüber machen, für wen das Strafrecht noch gelten soll.

    Nach aktueller Lesart gilt es nur noch für die, die sich keinen ordentlichen Anwalt leisten können. Typischstes Beispiel war wohl der Fall Mollath, der von der Einweisung in die Psychiatrie bis zum Freispruch alles hatte. Auf der juristischen Seite scheint sich die Yordnung aufgelöst zu haben - gäbe es da nicht die Nähe von Staatsanwaltschaft und Richtern.

  • Das liegt an der einseitigen Zinsjudenhetze. Irgendeiner muss den gierigen, heimtückischen Juden spielen, wenn alle anderen unschuldig sind. Im nächsten Winter sind es rothaarige Frauen die wilde Orgien mit dem Leibhaftigen treiben.

  • Typen wie Fitschen, Breuer & Co haben eine riesige kriminelle Energie, da sie ausschließlich auf den maximalen eigenen Vorteil bedacht sind; sie haben eine ganze Branche in Verruf gebracht (oder warum rangiert der Banker beim Ansehen in der Bevölkerung fast an letzter Stelle).

  • Tja, da hat man den Herrn Fitschen am Schlawittchen! Ob er vorsätzlich gehandelt hat wird sich vielleicht noch weisen, sicher wird die Beweisführung nicht ganz einfach.

  • "Münchner Staatsanwaltschaft klagt Top-Banker Fitschen an"
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    So etwas kann nun mal eben mit so einer Position auch verbunden sein.

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