Gerichtsentscheidung HSH Nordbank hat Chefjurist zu Recht gekündigt

Die HSH Nordbank hatte Gößmann fristgerecht gekündigt.
Hamburg Die HSH Nordbank hat nach einer Gerichtsentscheidung ihrem früheren Chefjuristen Wolfgang Gößmann zu Recht die Kündigung ausgesprochen. Das Hamburger Arbeitsgericht wies am Mittwoch nach rund einstündiger Verhandlung eine Kündigungsschutzklage Gößmanns ab. Eine Begründung für die Entscheidung liegt noch nicht vor.
Die HSH Nordbank hatte Gößmann im März dieses Jahres fristgerecht zum 30. September gekündigt, weil sie den Verdacht der Untreue oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen als gegeben ansah. Dabei ging es unter anderem um fragwürdige Zahlungen an die mittlerweile insolvente Sicherheitsfirma Prevent. Dagegen hatte sich Gößmann vor dem Arbeitsgericht zur Wehr gesetzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Berufung zum Landesarbeitsgericht ist möglich.
Der Kläger pocht neben der Weiterbeschäftigung auf die Erstattung aller Kosten, die ihm durch eine negative Presse im Zusammenhang mit der Kündigung angefallen seien. Gößmann war einer der engsten Mitarbeiter des ehemaligen HSH-Vorstandschefs Dirk Jens Nonnenmacher.
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