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Gerichtsurteil Kundendaten-Deals mit deutschem Fiskus – Ex-UBS-Banker zu Haftstrafe verurteilt

In der Schweiz ist ein langjähriger UBS-Mitarbeiter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er soll Daten von Bankkunden an Finanzbehörden verkauft haben.
21.01.2019 - 18:18 Uhr Kommentieren
Ein UBS-Mitarbeiter soll im Sommer 2012 die Daten von 233 Kunden an nordrhein-westfälische Behörden verkauft haben. Quelle: Reuters
UBS

Ein UBS-Mitarbeiter soll im Sommer 2012 die Daten von 233 Kunden an nordrhein-westfälische Behörden verkauft haben.

(Foto: Reuters)

Zürich Für Kritiker des Schweizer Bankgeheimnisses war er ein Held, für den Schweizer Staat ist er ein Verbrecher: Weil ein ehemaliger Mitarbeiter der Großbank UBS die Daten von Hunderten Kunden an den deutschen Fiskus weitergegeben haben soll, verhängte das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona am Montag gegen ihn eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Der 45-Jährige wurde wegen Wirtschaftsspionage, Geldwäsche und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

Das Schweizer Bundesstrafgericht folgte mit seinem Urteil größtenteils der Anklage der eidgenössischen Bundesanwaltschaft, blieb aber etwas unter dem geforderten Strafmaß von vier Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Banker die Daten an den deutschen Fiskus verkauft hat.

Der Schweizer hatte sechs Jahre lang für die Großbank UBS gearbeitet, wo er Stiftungen und Trusts verwaltete. Laut der Schweizer Bundesanwaltschaft lieferte der UBS-Mitarbeiter im Sommer 2012 die Daten von 233 Kunden der Bank an nordrhein-westfälische Behörden. Im Gegenzug soll er vom deutschen Staat rund 1,3 Millionen Franken erhalten haben.

Im Kern ging es dabei um Datensätze zu insgesamt 3,5 Milliarden Franken schweren Kundenvermögen, die der ehemalige UBS-Mitarbeiter an Nordrhein-Westfalen verkauft hatte. Die Schweizer Ermittler konnten dem Mann den Verkauf der Daten zwar nicht direkt nachweisen, führten aber eine Reihe von Indizien an – darunter die Zahlung des Millionenbetrags auf ein deutsches Konto.

Auch soll der Banker als einziger Mitarbeiter auf bestimmte geheime Informationen der Bank zugegriffen haben, die später von den deutschen Ermittlern genutzt wurden.

Wenige Monate nach der Datenlieferung gingen deutsche Behörden gegen mehrere Hundert UBS-Kunden in der Bundesrepublik vor. Offenbar mit sichtbarem Erfolg: Viele von ihnen hatten Geld vor dem deutschen Fiskus versteckt.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte den Banker daraufhin wegen „wirtschaftlichen Nachrichtendienstes“, also Wirtschaftsspionage, angeklagt. Weil sich der Mann mit dem aus Deutschland erhaltenen Geld zudem eine Ferienwohnung in Spanien gekauft haben soll, die er später wieder verkaufte, wurde er auch wegen Geldwäsche verurteilt.

Beschwerde möglich

Bei einer Durchsuchung im Haus des Bankers waren Beamte außerdem auf 18 Patronen sogenannter Hohlspitzmunition gestoßen. Das brachte dem Mann nun auch eine Verurteilung wegen unerlaubten Munitionsbesitzes ein. Die Schweizer Ermittler hatten dem Mann auch die Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen, doch von diesem Punkt sprach ihn das Gericht frei. Die Weitergabe der Daten sei zwar illegal gewesen, das Schweizer Bankgeheimnis soll der Mann aber nicht verletzt haben.

Der Banker kann gegen das Urteil Beschwerde einlegen. Er war der Urteilsverkündung ferngeblieben und soll sich in Deutschland aufhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Kampf gegen Steuersünder insgesamt elf Datenträger mit Bankdaten gekauft, davon neun in der Amtszeit des damaligen SPD-Finanzministers Norbert Walter-Borjans.

Dem deutschen Fiskus spülte das Vorgehen Milliardenbeträge in die Kassen, doch in der Schweiz sorgte es für harsche Kritik. Ein Anwalt der UBS sprach in der Verhandlung von einem „Spionageakt“ und einem „Angriff auf den Finanzplatz“. Inzwischen gilt der Steuerstreit zwischen beiden Ländern als beigelegt: Seit dem vergangenen Jahr tauschen die Schweizer Banken ihre Steuerdaten im Rahmen des „Automatischen Informationsaustauschs“ (AIA) mit anderen Ländern aus, darunter auch mit Deutschland.

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