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Geschäfte mit Briefkastenfirmen Banken drohen neue Bußgelder

Banken sollen künftig Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen den Finanzbehörden offen legen, bei Verstoß droht ihnen eine Strafzahlung. Mit dieser Regelung reagiert das Finanzministerium auf die Panama Papers.
03.06.2016 - 16:39 Uhr
Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, will Banken transparenter machen. Hierzu sollen sie ihre Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Briefkastenfirmen offenlegen. Quelle: dapd
Gegen Briefkastenfirmen

Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, will Banken transparenter machen. Hierzu sollen sie ihre Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Briefkastenfirmen offenlegen.

(Foto: dapd)

Nach Bekanntwerden der so genannten Panama Papers, die mehr als 200.000 Briefkastenfirmen offen gelegt haben, will die Bundesregierung den Kampf gegen Steuerhinterziehung durch Offshore-Firmen verstärken. 

Der Schlüssel zur Lösung des Problems einer „ausufernden Nutzung“ von Briefkastenfirmen bestehe in mehr Transparenz, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister am Donnerstag vor Journalisten in Berlin. Durch die Panama Papers sei bekannt geworden, dass Briefkastenbeziehungen auch über Auslandstöchter deutscher Banken liefen. Deshalb sollen künftig „Banken den Finanzbehörden mitteilen müssen, welche Beteiligung an Briefkastenfirmen oder wirtschaftlichen Beziehungen zu Briefkastenfirmen sie vermittelt oder hergestellt haben“, so Meister.

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Finanzministern der Bundesländer auf ein konkretes Maßnahmenpaket verständigt. Finanzminister Wolfgang Schäuble will dazu noch im Herbst einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der im nächsten Jahr verabschiedet werden soll.

Neben den Banken müssen Unternehmen und sonstige Steuerpflichtige künftig jegliche Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Briefkastenfirmen offen legen. „Verschachtelten Rechtskonstruktionen" sollen „bis zum letzten Winkel ausgeleuchtet werden“, fordert Meister. Schon jetzt müssen Steuerzahler, Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft ab zehn Prozent offen legen. Künftig soll es keine Beteiligungsgrenze mehr geben. Bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Zudem sollen die Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung ausgeweitet werden. Sollte im Zuge der Betriebsprüfungen einer Banken, eine ungewöhnliche Geschäftstätigkeiten eines Kunden auffallen, soll die Information an die zuständige Finanzbehörden weitergegeben werden können. Das steuerliche Bankgeheimnis soll dazu aufgehoben werden, erklärt Meister.

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