Gesetzentwurf Bafin soll bald auch Finanzdienstleister beaufsichtigen

Ein neuer Gesetzesentwurf aus dem Finanzministerium räumt der Bafin mehr Befugnisse ein.
Berlin Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die rund 38.000 Finanzvermittler in Deutschland künftig durch die Bankenaufsicht Bafin kontrollieren lassen. Das geht aus einem Eckpunktepapier für einen entsprechenden Gesetzesentwurf hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.
Anders als bei Geldinstituten sind bisher für die Kontrolle der Finanzvermittler die lokalen Gewerbeämter sowie die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig. „Hieraus folgt nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht, was zulasten der Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht gehen kann“, heißt es in dem Papier. Scholz‘ Eckpunkte sehen nun die „Überführung der Finanzanlagenvermittler in die Bafin-Zuständigkeit zum Stichtag 1. Januar 2021“ vor.
Forderungen von Verbraucherschützern aufgegriffen
Noch im Herbst will Scholz seinen Gesetzentwurf ins Kabinett einbringen. Verbraucherschützer hatten in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert, dass auch die Finanzvermittler und großen Finanzvertriebe unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden: Deren Mitarbeiter seien tiefer in der Finanzmaterie drin als die Gewerbeaufsicht.
Es gibt aber auch Kritik an dem Vorhaben. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, sieht keinen Grund für die Neuorganisation. „Über große Missstände bei der Aufsicht ist nichts bekannt“, sagte er dem Handelsblatt. Natürlich gebe es schwarze Schafe, doch bezweifelt Toncar, dass die Bafin diese besser aufspürt. Die Behörde sei nicht in der Fläche vertreten, die 38.000 Finanzvermittler seien hingegen über ganz Deutschland verteilt. Die Gewerbeämter und die IHKs könnten besser kontrollieren.
Wenn die Neuregelung am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, sollen die 38.000 Vermittler, die zu diesem Zeitpunkt eine Erlaubnis nach der Gewebeordnung haben, diese zunächst behalten. Die Bafin will sie dann nach und nach überprüfen.
Große Vertriebsgesellschaften sollen entsprechende Nachweise innerhalb von sechs Monaten einreichen, alle anderen Finanzvermittler werden von der Bafin aufgefordert. Das solle „sukzessive und risikoorientiert“ erfolgen, heißt es im Papier. Nach zwei bis maximal fünf Jahren soll die Übergangsphase abgeschlossen sein.
Zulassungsvoraussetzungen unverändert
Die Voraussetzungen für Finanzvermittler sollen unverändert bleiben. Dazu zählen „Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und der Nachweis der Sachkunde“. Für Vertriebsgesellschaften soll es „erweiterte Organisationspflichten“ geben.
Sie sollen dann später jährlich überprüft werden. Die übrigen Finanzvermittler werden von der Bafin „nach anlass- und risikobezogenen Gesichtspunkten“ überprüft. Das Risiko will die Bafin anhand der Produkte, der Größe des Unternehmens und Anzahl von Beschwerden einschätzen.
FDP-Experte Toncar fürchtet, dass auf die Finanzvermittler mehr Bürokratie und höhere Kosten zukommen, die letztlich die Kunden tragen müssen. Scholz‘ Eckpunkte sehen jedenfalls vor, dass die Branche – wie bei der Bafin üblich – die Kosten trägt. „Die Finanzierung der Beaufsichtigung soll durch Gebühren für Erlaubnisse, Erstattung entstandener Prüfkosten und eine Umlage erfolgen“, heißt es im Papier.
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