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Girokonten BGH-Urteil bremst Banken aus: Die ersten Geldhäuser stoppen geplante Gebührenerhöhungen

Die Comdirect verteuert Girokonten vorerst doch noch nicht zum 1. Mai. Andere Geldhäuser haben etwas mehr Zeit, um auf die Entscheidung des BGH zu reagieren.
03.05.2021 - 17:17 Uhr Kommentieren
Die Onlinebank setzt angesichts eines BGH-Urteils die geplante Gebührenerhöhung aus. Andere Geldhäuser könnten folgen. Quelle: dpa
Comdirect

Die Onlinebank setzt angesichts eines BGH-Urteils die geplante Gebührenerhöhung aus. Andere Geldhäuser könnten folgen.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die ersten Banken reagieren auf ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und stoppen eigentlich geplante Gebührenerhöhungen für ihre Girokonten. So hat nach der Onlinebank Comdirect auch die PSD Bank Nord mitgeteilt, dass sie ihre neuen Kontomodelle für Bestandskunden nicht wie geplant zum 1. Mai umsetzt.

„Das ist leider aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 nicht möglich“, schrieb die Genossenschaftsbank ihren Kunden. „Wir suchen nun nach der besten Lösung für Sie und werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin müssen Sie nichts tun. Wichtig zu wissen: Ohne Ihre Zustimmung werden wir keine Vertragsänderung vornehmen.“ Darüber hatte zuerst das Branchenportal „Finanz-Szene“ berichtet.

Am Freitag war bekannt geworden, dass Comdirect die per 1. Mai avisierten höheren Preise vorerst nicht umsetzt. Bis auf Weiteres würden alle Kontoverbindungen zu den alten Regeln fortgeführt, teilte die zur Commerzbank gehörende Direktbank mit. „Comdirect wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen“, schrieb sie an ihre Kunden.

Der Schritt der beiden Geldhäuser zeigt, wie groß die Folgen des BGH-Urteils (Az.: XI ZR 26/20) sind. In dem Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Postbank verklagt. Zahlreiche Banken und Sparkassen haben in den vergangenen Jahren die Gebühren angehoben – und in der Regel dabei weit verbreitete AGB-Klauseln genutzt.

Das oberste deutsche Zivilgericht hatte vergangene Woche die Umsetzung von AGB-Änderungen aber deutlich eingeschränkt: Klauseln, laut denen Kunden Änderungen der AGB nicht ausdrücklich zustimmen müssen, seien unwirksam. Demnach bedeutet Schweigen nicht automatisch Zustimmung der Kunden.

Postbank und Commerzbank warten ab

In der Finanzbranche sorgt das Urteil daher für Aufregung. Zumal es als möglich gilt, dass Banken und Sparkassen Preiserhöhungen der letzten Jahre zurücknehmen und sogar Geld zurückzahlen müssen. Die Stiftung Warentest bietet bereits einen Musterbrief an, um die zu viel gezahlten Gebühren zurückzufordern.

Mehr Klarheit, welche Leitlinien künftig gelten, dürfte erst die Urteilsbegründung bringen, mit der in den nächsten Wochen gerechnet wird. Darauf verweist die Postbank, die noch keine Entscheidung darüber getroffen, welche Konsequenzen sie aus dem Urteil zieht. Dabei ging die Klage der Verbraucherschützer auf eine frühere Gebührenerhöhung der Deutsche-Bank-Tochter zurück. Eine weitere kam am gerade erst hinzu.

Dennoch bleibt dem Institut noch etwas Zeit für eine Reaktion auf die Preiserhöhung vom 1. April 2021: „Da die Kontogebühren in aller Regel quartalsweise belastet werden, wird der Kunde sie aber erstmals zum 30.6. in seinem persönlichen Quartalsabschluss sehen“, erklärte ein Sprecher des Instituts.

ING hält an Plänen fest

Auch die Commerzbank hat mehr Zeit hat als ihre Onlinetochter Comdirect, um ihre Gebührenpläne zu prüfen. Sie will das bedingungslose Gratiskonto für Bestandskunden erst im Juli abschaffen. Ein Sprecher sagte, die Commerzbank werde sich die Urteilsbegründung ansehen und bewerten.

Ähnliches gilt für die Sparkasse Köln-Bonn, eine der größten Sparkassen. Sie hat angekündigt, per Juli Preise für Girokonten zu erhöhen. Sie teilt ebenfalls mit, dass eine eingehende Bewertung der BGH-Entscheidung erst mit der Urteilsbegründung möglich sei. „Die grundsätzliche Notwendigkeit, unsere Girokontomodelle neu auszurichten und leistungs- sowie marktgerecht zu bepreisen, bleibt von der Gerichtsentscheidung unberührt.“

Die Onlinebank ING wiederum bleibt bei ihrer jüngsten Gebührenerhöhung, wie sie auf Anfrage erklärte. Dabei geht es allerdings nur um kleinere Anpassungen wie etwa die Verteuerung von Barabhebungen im Ausland. Vor genau einem Jahr hatte die ING das für alle kostenlose Girokonto daran geknüpft, dass monatlich mindestens 700 Euro eingezahlt werden.

Mehr: Bargeld am Schalter – Banken dürfen nur tatsächliche Kosten als Gebühr erheben.

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