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Girokonten Kein Konto für Rechtsextremisten – Sparkasse Chemnitz wehrt sich vor Gericht

Die Sparkasse Chemnitz verweigert der Partei „Freie Sachsen” mit Verweis auf der Programm ein Konto. Eine andere Sparkasse scheiterte mit einem solchen Vorhaben.
24.09.2021 - 10:16 Uhr Kommentieren
Die Sparkassen ringen seit damit, dass die Konten für rechtsextreme Parteien wie die NPD führen müssen. Die Sparkasse Chemnitz wehrt sich juristisch dagegen, ein Konto für die Partei „Freie Sachsen“ zu eröffnen. Quelle: ullstein bild - Reiner Zensen
Sparkasse

Die Sparkassen ringen seit damit, dass die Konten für rechtsextreme Parteien wie die NPD führen müssen. Die Sparkasse Chemnitz wehrt sich juristisch dagegen, ein Konto für die Partei „Freie Sachsen“ zu eröffnen.

(Foto: ullstein bild - Reiner Zensen)

Frankfurt Die Sparkasse Chemnitz wehrt sich dagegen, ein Konto für die rechtsextremistische Partei „Freie Sachsen“ zu führen. Sie geht gegen eine entsprechende gerichtliche Verpflichtung zur Kontoeröffnung vor. Das Verfahren läuft vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz.

Die Sparkasse erklärte dazu: Sie achte die Prinzipien des deutschen Grundgesetzes. „Deshalb wollen wir kein Konto einer Partei führen, die Menschen aus anderen deutschen Bundesländern und Staaten aus Sachsen vertreiben will.“ Zuerst hatte die „Sächsische Zeitung“ darüber berichtet.

Die Sparkasse verweist auf das Programm der „Freien Sachsen“. So will die Partei Menschen, die nicht in Sachsen geboren sind, aus dem Bundesland schicken: Verwaltungsleute, Richter und Journalisten aus dem Westen seien „wieder geregelt in ihre Heimatländer zurückzuführen“, heißt es auf der Internetseite der Partei. Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz stufte die Partei „Freie Sachsen“ im Juni als rechtsextremistische Bestrebung ein.

Der Sparkasse zufolge stellte die Partei im vergangenen Frühjahr einen Antrag auf Kontoeröffnung, den das Kreditinstitut ablehnte. Das Verwaltungsgericht Chemnitz aber habe die Sparkasse zu einer vorläufigen Eröffnung verpflichtet.

Ein Sprecher der Sparkasse sagte: „Wir achten die Rechtsprechung und sind politisch neutral. Wir wissen, dass verschiedene deutsche Gerichte Sparkassen auch bei verfassungsfeindlichen Parteien zur Eröffnung eines Kontos verpflichtet haben.“

Öffentlich-rechtlich Banken ringen seit langem um richtigen Umgang mit Rechtsextremen

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen ringen seit Langem damit, dass sie Konten rechtsextremer Parteien führen müssen. Sie haben auch schon versucht, dagegen juristisch vorzugehen. So hatte das Bundesverwaltungsgericht 2018 entschieden, dass die Kreisverbände der NPD einen Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der Berliner Sparkasse haben – obwohl die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Geklagt hatten zwei Kreisverbände des NPD-Landesverbands Berlin. Das Gericht begründete das unter anderem mit dem im Grundgesetz verankerten Parteienprivileg.

Die Kreissparkasse Chemnitz argumentiert indes, dass sie eine Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten habe. „Gleichzeitig können wir nach unserer Auffassung nicht als Unternehmen verpflichtet sein, dass Mitarbeiter in ihre Geburtsorte, insbesondere in Westdeutschland, ‚geregelt zurückgeführt‘ werden“, sagte der Sparkassensprecher.

Die Sparkasse hat insgesamt 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An ihrer Zentrale hat die Sparkasse nun beispielhaft verschiedene Geburtsorte ihrer Mitarbeitenden angebracht – neben Chemnitz und der Landeshauptstadt Dresden Bremen und Wiesbaden sowie Bischkek in Kirgisistan, Caracas in Venezuela, California in den USA und Kamischli in Syrien. Damit wolle sich das Geldhaus „öffentlich weithin sichtbar“ hinter all seine Mitarbeiter und Kunden stellen – unabhängig von ihrem Geburtsort.

Mehr: Sparkassenchef attackiert Sparkassen und Volksbanken.

Hinweis: In einer ersten Version hat das Handelsblatt geschrieben, die Sparkasse habe Klage eingereicht. Das ist nicht richtig. Die Sparkasse wehrt sich vielmehr juristisch dagegen, dass das Verwaltungsgericht Chemnitz sie zu einer vorläufigen Kontoeröffnung verpflichtet hatte.

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