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Girokonto Kunden müssen Bankgebühren selbst zurückfordern

Zahlreichen Bankkunden stehen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs Hunderte von Euro an Gebühren von ihren Banken zu. Allerdings müssen sie selbst auf die Institute zugehen.
28.09.2021 - 12:02 Uhr Kommentieren

Berlin Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Bankkunden bei der Rückforderung von Gebühren zu helfen. Etwaige Ansprüche gegen Banken müssen die Kundinnen und Kunden allein durchsetzen. Das ist ein Ergebnis einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an die Bundesregierung.

Hintergrund der Anfrage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Ende April. Danach sind bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute ungültig. Bislang gingen die Banken beispielsweise bei der Erhöhung von Bankentgelten davon aus, dass diese gelten, sofern Verbraucherinnen und Verbraucher diese nicht ausdrücklich abgelehnt haben.

Diese sogenannte Zustimmungsfiktion hat der BGH als eine unangemessene Benachteiligung angesehen und für unwirksam erklärt. Verbraucherschützer sind sich einig, dass Kunden zu viel gezahlte Gebühren mindestens für drei Jahre zurückfordern können. In einer Musterfeststellungsklage wollen sie nun klären, ob die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren Anwendung finden kann oder ob Kontoentgelte, denen man nicht aktiv zugestimmt hat, nicht sogar über einen längeren Zeitraum zurückgefordert werden können.

Doch wie kommen die Kunden nun zu ihrem Geld? Eine allgemeine verbraucherfreundliche Lösung kann es nach Auffassung der Bundesregierung nicht geben. „Etwaige Rückzahlungsansprüche von Kundinnen und Kunden sind nur auf Basis der jeweils individuell abgeschlossenen Verträge beziehungsweise durch einen Vergleich der jeweiligen Vertragsfassungen mit und ohne Berücksichtigung der unwirksamen Vertragsklausel ermittelbar“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort an die Grünen.

Auch sollten die Kundinnen und Kunden nicht davon ausgehen, dass bei etwaigen Ansprüchen die Kreditinstitute auf sie zugehen. „Auch bei Verbraucherverträgen entspricht es dem geltenden Zivilrecht, dass es grundsätzlich Sache des Anspruchsinhabers ist, seinen Anspruch geltend zu machen“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Verbraucherzentralen bieten Hilfe an

Dennoch stehen die Bankkunden nicht allein da. Über die Internetseiten von Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest oder das Ratgeberportal Finanztip können sie Musterbriefe herunterladen, die sie an die Banken schicken können. Idealerweise haben sie trotzdem schon aufgelistet, welche Gebühren zurückgezahlt werden müssen. Das kann beispielsweise aus der Entgeltaufstellung hervorgehen, die die Banken ihren Kunden einmal jährlich aushändigen müssen. Auch ein Blick auf die Kontoauszüge dürfte sich lohnen.

Alle Banken sind derzeit dabei, das Einverständnis ihrer Kunden zu den neuen AGB einzuholen. Der Bundesregierung sind Berichte bekannt, nach denen Kreditinstitute gedroht haben, die Vertragsbeziehungen zu kündigen, sofern die Zustimmung der Kunden nicht vorliegt. Kündigungen seien aus „aufsichtsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden“, sofern Kreditinstitute ein Kündigungsrecht haben, urteilt die Bundesregierung. Und üblicherweise sei in den Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht für beide Vertragsseiten vorgesehen.

Die finanziellen Konsequenzen des BGH-Urteils für die Banken werden indes überschaubar bleiben. Der Finanzaufsicht Bafin liegen zwar keine flächendeckenden Informationen über gebildete Rückstellungen bei den Kreditinstituten wegen des Urteils vor. Doch nach Gesprächen mit der Kreditwirtschaft zeichne sich für die Bafin ab, „dass die Auswirkungen für die Institute insgesamt nicht schwerwiegend“ sein werden.

Mehr: Rückzahlung von Bankgebühren – Verbraucherschützer pochen auf längere Verjährungsfrist und klagen

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