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Hochfrequenzhandel Deutsche Bank und UBS wegen „Dark Pools“ verklagt

Barclays soll Kunden beim Hochfrequenzhandel getäuscht haben, nun wird auch gegen die Deutsche Dank und die UBS ermittelt. Beide Großbanken sind von einer Sammelklage betroffen.
29.07.2014 - 09:40 Uhr 1 Kommentar
Die Deutsche Bank und die schweizerische UBS sind von einer Sammelklage betroffen, die mehreren Banken Verstöße gegen die US-Wertpapiergesetze vorwirft. Quelle: Reuters

Die Deutsche Bank und die schweizerische UBS sind von einer Sammelklage betroffen, die mehreren Banken Verstöße gegen die US-Wertpapiergesetze vorwirft.

(Foto: Reuters)

Frankfurt Die Deutsche Bank und die UBS stehen nach eigenen Angaben im Visier der Aufsichtsbehörden wegen ihrer Rolle im Hochfrequenzhandel. Die Deutsche Bank sprach in ihrem Quartalsbericht von „Auskunftsersuchen“ verschiedener Behörden und kündigte Kooperationsbereitschaft an. Sie sei auch von einer Sammelklage betroffen, die mehreren Banken Verstöße gegen die US-Wertpapiergesetze vorwirft.

Die schweizerische UBS berichtete am Dienstag von Untersuchungen der US-Behörden zu sogenannten „Dark Pools“ und einer Sammelklage dazu. Bisher hatten Analysten nur spekuliert, dass die beiden Institute in die Ermittlungen verwickelt sein könnten.

Ende Juni war bekannt geworden, dass die USA die britische Großbank Barclays verklagen, weil sie Investoren in den „Dark Pools“ systematisch hinters Licht geführt haben soll. Das Institut habe Kunden mit falschen Informationen auf seine Handelsplattform gelockt, wo ihnen Hochfrequenzhändler dann Geld abgeluchst hätten. Außerdem habe die Bank fast alle Handelsgeschäfte über diese Plattform abgewickelt, um möglichst viel zu verdienen, dabei hätten Barclays-Kunden an anderen Börsen womöglich bessere Preise erzielt.

„Dark Pools“ sind von Banken wie Barclays und der Deutschen Bank betriebene anonyme Handelsplattformen, auf denen Käufer und Verkäufer ihre Orders nicht publik machen müssen, bevor sie ein Geschäft abgeschlossen haben. Genutzt werden Dark Pools besonders von institutionellen Investoren, die große Aktienpakete unbemerkt kaufen oder verkaufen wollen.

  • rtr
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1 Kommentar zu "Hochfrequenzhandel: Deutsche Bank und UBS wegen „Dark Pools“ verklagt"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Die beteiligten Banken kann man mit Recht "kriminelle Vereinigungen" nennen.

    Es gibt kaum eine strafbare Handlung im Finanzbereich, die diese Volksschädlinge nicht begehen.

    Jeder, der Aktien kaufen will, muß sich doch klarmachen, dass er der letzte Idiot ist, der die überteuerten Tulpenzwiebeln-Aktien zum unattraktiven Kurs kauft.Aus diesem Grund werde ich mich dieser Anlageform nicht mehr bedienen.

    Bezeichnend ist, dass keiner der Bank-Kriminellen für seine Taten bestraft wird, geschweige denn, dass die Zockerbude dicht gemacht wird.

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