Honorarvorschlag Lehman-Abwicklung soll 500 Millionen Euro kosten

Mit dem Ende der Skandalbank begann die Jad auf die verborgenen Schätze des Imperiums.
Im Streit um die Vergütung für das Insolvenzverfahren der Investmentbank Lehman verzichtet die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle auf mögliche Maximalforderungen von 834 Millionen Euro für die Abwicklung des Verfahrens. Hubertus Kolster, geschäftsführender Partner der Kanzlei CMS, verweist darauf, dass der Kanzlei im Zuge des seit November 2008 laufenden Insolvenzverfahrens bereits Kosten von „über 200 Millionen Euro“ entstanden seien. „70 Anwälte und 30 Insolvenzspezialisten sind in dieser Angelegenheit seit vier Jahren aktiv, sie mussten mehr als 10.000 Derivate entschlüsseln und verwerten – ein enormer Aufwand“, sagte er dem Handelsblatt.
Kolster hält eine Vergütung, „die am Ende des Verfahrens auch unterhalb von 500 Millionen Euro liegen kann für sachlich gerechtfertigt und angemessen“. Nach deutschem Insolvenzrecht entscheidet darüber das zuständige Insolvenzgericht.
Zuvor hatten mehrere Hedgefonds, die Gläubiger im deutschen Verfahren sind, Gutachten in Auftrag gegeben, die die von der Kanzlei kalkulierte Vergütung in Zweifel ziehen. Diese Gutachten liegen dem Handelsblatt vor. Professor Wolfgang Lüke von der Technischen Universität Dresden kritisiert darin unter anderem, dass einige Positionen „schon ein das übliche Maß übersteigenden Aufwand“ nicht erkennen ließen. Und der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes, Gerhard Ganter, moniert, viele Zuschläge seien „nicht gerechtfertigt, weil ein größerer Umfang bei einem derart massenreichen Verfahren normal ist“.
Am heutigen Donnerstag ist Gläubigersammlung der deutschen Lehman-Tochter in Frankfurt.
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Das Dossier bzw. die Printausgabe vom 29.11.2012 waren interessant - v.a. die Zitate aus dem Gutachten des ehemaligen Vorsitzenden des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.
Vermisst habe ich bei der Aufzählung der (öffentlich bekannten) höchsten Honorarforderungen deutscher Insolvenzverwalter allerdings folgendes Verfahren:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/luxushonorar-escada-insolvenzverwalter-kassiert-ab/3898816.html. Was ist aus diesem Widerspruch der Gläubiger eigentlich geworden?
Hallo Fabianw
stimmt ich muss mich korregieren. 834 m€ war nur die Maximalforderung und nicht die Kosten. Die 200m€ sind jedoch nur die Kosten ohne Gewinne.
Ich weiß nicht, wie Du auf 8,34 Millionen pro Anwalt und Spezialist in 4 Jahren kommst.
Aber wenn Kosten in Höhe von 200 Millionen dadurch entstanden sind, dass 100 Personen 4 Jahre beschäftigt waren, dann macht das pro Person und Jahr 500.000 Euro Aufwand. Das ist einerseits Gehalt, andererseits aber auch Lohnnebenkosten und sonstige Aufwände, die mit dem Beschäftigungsverhältnis und der Beauftragung externer Experten zusammenhängen.
Dass die Kanzlei selbst noch etwas daran verdienen will und nicht als Nullnummer nur die Angestellten beschäftigt sehen will, finde ich weder unverständlich noch unverschämt.
Das macht also 8,34 Millionen pro Anwalt und Spezialist in 4 Jahren ! Toll das es noch Firmen gibt die gut an Anderer Leid verdienen.
"Nach deutschem Insolvenzrecht entscheidet darüber das zuständige Insolvenzgericht."
Wenn Juristen Regelungen ausbaldovern, die sie selbst betreffen, darf man nicht erwarten, dass sie auf die Idee kommen, Obergrenzen einzubauen. Und da unsere Politikerkaste zum Grossteil aus Juristen besteht darf man sich auch nicht erhoffen, dass aus dieser Ecke Einwände kommen.