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HSH Nordbank Ex-Bankchef greift Staatsanwälte an

Im Prozess gegen mehrere ehemalige Führungskräfte der HSH Nordbank hat sich Ex-Vorstandschef Hans Berger zur Wehr gesetzt. Den Vorwurf der Untreue weist er vor den Hamburger Richtern entschieden zurück.
29.07.2013 Update: 29.07.2013 - 14:35 Uhr 4 Kommentare
Der frühere Vorstandschef der HSH Nordbank, Hans Berger, steht zu Beginn des zweiten Verhandlungstages vor dem Landgericht in Hamburg im Sitzungssaal. Sechs ehemaligen Spitzenmanager der HSH Nordbank müssen sich wegen Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten. Quelle: dpa

Der frühere Vorstandschef der HSH Nordbank, Hans Berger, steht zu Beginn des zweiten Verhandlungstages vor dem Landgericht in Hamburg im Sitzungssaal. Sechs ehemaligen Spitzenmanager der HSH Nordbank müssen sich wegen Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten.

(Foto: dpa)

Hamburg Im Prozess gegen die ehemalige Führung der HSH Nordbank hat Ex-Vorstandschef Hans Berger jede Verantwortung für die Krise der Landesbank zurückwiesen. Der frühere Bankmanager betonte am Montag vor dem Hamburger Landgericht, er sei Ende 2007 „in keiner Weise“ an Entwicklung und Durchführung der riskanten „Omega“-Transaktionen beteiligt gewesen, durch die das Institut während der Finanzkrise in Schieflage geriet und mit Milliardenhilfe von den Eignern Hamburg und Schleswig-Holstein gerettet werden musste.

Er habe weder die einzelnen Schritte noch die Bedenken noch die Bedingungen des umstrittenen Geschäfts gekannt, sondern sich auf das Votum der Rechtsabteilung der Bank verlassen. Seine Unterschrift unter das Vorstandsdokument wertete Berger lediglich als „Kenntnisnahme“ des Eil-Beschlusses, der zuvor bereits rechtswirksam gewesen sei.

Berger, der beim Gang in den Gerichtssaal sichtlich angegriffen wirkte, machte in seiner Stellungnahme am zweiten Prozesstag deutlich, dass er keine Zweifel an der wirtschaftlichen Notwendigkeit des Eil-Beschlusses gehabt habe. Die Bank habe damals ihre Bilanzrisiken reduzieren müssen, um das von den Eignern vorgegebene Ziel eines für 2008 geplanten - letztlich aber nicht vollzogenen - Börsengangs zu erreichen. „Ohne eine Gegensteuerung hätten sich negative Auswirkungen auf den Börsengang ergeben“, sagte Berger.

Die Anklage wirft den insgesamt sechs angeklagten Managern gemeinschaftlich begangene Untreue in einem besonders schweren Fall vor. Bergers Nachfolger Dirk Jens Nonnenmacher - "Dr. No", wie der Manager mit dem nach hinten gegelten Haar intern in der HSH genannt wurde - sowie der frühere Kapitalmarktvorstand Joachim Friedrich werden zudem der Bilanzfälschung beschuldigt. Es ist der erste Prozess überhaupt, in dem ein kompletter Bankvorstand wegen der Ereignisse während der Finanzkrise auf der Anklagebank sitzt.

Der frühere Kapitalmarkt-Vorstand Friedrich hält seine Entlassung im Dezember 2009 nach wie vor für „nicht nachvollziehbar und akzeptabel“. Er habe vor dem „Omega“-Kreditantrag alle Informationen gehabt, um eine richtige und verantwortliche Entscheidung zu treffen, sagte Friedrich. Auch der Ex-Finanzvorstand und spätere HSH-Chef Dirk Jens Nonnenmacher äußerte sich erstmals - zu seiner Person. Er ging im wesentlichen auf seinen beruflichen Werdegang ein und hob hervor, dass er als HSH-Finanzchef nicht für das Risiko-Controlling zuständig gewesen sei. In Kreditvorgänge sei er nur einzubinden gewesen. Alle Vorstände betonten die sorgfältige Prüfung der Vorlage durch die Fach- und Rechtsabteilung der Bank.

Im Kern geht es im Verfahren um das komplexe Wertpapiergeschäft unter dem Codenamen „Omega 55“, mit dem die HSH Nordbank ihr Kapitalpolster aufhübschen wollte, um für Anleger attraktiv zu werden. Doch damit holte sich die Bank Risiken ins Haus, die sie beinahe in die Pleite getrieben hätten. Hamburg und Schleswig-Holstein mussten die Landesbank mit einem 13 Milliarden Euro schweren Rettungspaket vor dem Aus bewahren.

  • rtr
  • dpa
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4 Kommentare zu "HSH Nordbank: Ex-Bankchef greift Staatsanwälte an"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Bei der Omega55 wurden von der BNP u.a. Papiere von Lehman Brothers eingebracht, die später zusammenbrach. Die Staatsanwaltschaft muss den Angeklagten nachweisen dass bei der Vereinbarung des Geschäfts der kritische Zustand von LB bereits bekannt war.

  • Die Beweislage erscheint recht eindeutig - der mögliche Börsengang war wohl wichtiger als
    eine ordentliche Darstellung von Bilanzzahlen, so wie es das HGB und das AktG vorsieht.
    Der hat offensichtlich die Pflichten eines ordentlichen Kaufmann´s einfach vergessen.
    Wenn der erst einmal einen Deal mit den Anklagevertretern hat, wird der die anderen
    Vorstandskollegen belasten. Diese Strategie werden wir auch noch im Sal.Oppenheim-Fall
    erleben.

  • juris
    Eine Unterschrift ist nun einmal eine Unterschrift nach § 126 Abs. 1 BGB und daran lässt der Gesetzgeber keine Zweifel zu. Mit der Unterschrift gibt der Unterzeichner damit zu erkennen, seine Willenserklärung nach § 130 Abs. 2 BGB ist es unerheblich, ob der Abgebende nach der Abgabe stirbt oder geschäftsunfähig wird. So Herr Berger, als Vorstand einer Bank und dann noch von den "Rechtsvertreter" hinters Licht führen zu lassen, schon nicht nachvollziehbar. Somit ist Ihnen der "Galgen" schon gerichtet, wenn der Richter keinen Pardon kennt.

  • Tja Herr Berger, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Die Unterschrift ist nur als Kenntnisnahme zu interpretieren?
    Klar, bei ihnen sitzt auch der Weihnachtsmann persönlich auf dem Schoß.
    Sie haben die Position inne gehabt, nach der sie ihre Unterschrift mit Recht und Gewissen leisten. Wenn Sie nicht dazu fähig waren, die Situation richtig zu beurteilen und ihre Unterschrift verweigert haben, sind sie nur zu recht vor Gericht.

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