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Insiderhandel Union-Investment-Manager zu dreieinhalb Jahren Haft und hoher Zahlung verurteilt

Der Star-Manager der Fondsgesellschaft Union Investment muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Sein mitangeklagter Komplize kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
30.09.2021 - 13:07 Uhr Kommentieren
Ein-Ex-Starmanager von Union Investment und ein Komplize haben gestanden, Insiderwissen für Transaktionen an der Börse genutzt zu haben.
Union Investment in Frankfurt

Ein-Ex-Starmanager von Union Investment und ein Komplize haben gestanden, Insiderwissen für Transaktionen an der Börse genutzt zu haben.

Frankfurt, Düsseldorf Im Strafprozess gegen einen früheren, hochrangigen Fondsmanager von Union Investment hat das Landgericht Frankfurt das Urteil gesprochen: Die Strafkammer verurteilte den bekannten Investmentexperten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Damit blieb das Gericht nur geringfügig hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die in ihrem Plädoyer drei Jahre und neun Monate gefordert hatte.

Der Fondsexperte verantwortete bei Union Investment bis zum Spätsommer 2020 zwei der bedeutendsten Investmentfonds – Uniglobal und Uniglobal Vorsorge, in denen heute ein Anlagevermögen von mehr als 20 Milliarden Euro liegt.

Sein Komplize, der in leitender Funktion bei der Privatbank Hauck & Aufhäuser arbeitete, kam glimpflicher davon: Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt. In seinem Fall hatten die Ankläger auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert.

Die beiden verurteilten Manager müssen außerdem hohe Geldbeträge zahlen. Das Gericht nahm für seine Rechnung nicht die erzielten Insidergewinne zum Maßstab, sondern das Handelsvolumen. So muss der Hauptangeklagte laut Urteil nun 45,41 Millionen Euro aufbringen – ein Vielfaches der Gewinne, die er mit den illegalen Transaktionen erwirtschaftet hatte. Laut Anklage beliefen sich diese auf 8,3 Millionen Euro. Sein Komplize beziehungsweise dessen GmbH hatten an der Börse 386.000 Euro verdient. In diesem Fall verlangt das Gericht eine Zahlung von 3,34 Millionen Euro.

Persönliche Krise und Enttäuschung durch die Firma

In den Plädoyers erklärte die Verteidigung, wie es zu den Taten kommen konnte. Danach habe sich bei dem Hauptangeklagten eine enorme Belastung im Job mit gesundheitlichen Problemen bei Frau und Kind gepaart. Er habe in dieser Situation die Hoffnung gehabt, dass zumindest sein Arbeitseinsatz besser finanziell honoriert würde.

Doch sein Arbeitgeber hielt nach Darstellung des Managers nicht Wort, er sei deshalb tief gekränkt gewesen. „Dieser Vertrauensbruch hat ihm den Boden unter den Füßen weggezogen“, erklärte sein Anwalt Sören Schomburg.

Anstatt den offenen Konflikt zu suchen oder seinen Arbeitgeber zu wechseln, entschied er sich, selbst für eine in seinen Augen faire Belohnung zu sorgen. Kurz bevor er große Transaktionen mit seinen von ihm gemanagten Uniglobal-Fonds machte, wettete er mit Derivaten auf eine entsprechende Kursentwicklung der jeweiligen Aktie.

Sein Mandant habe dann nicht mehr rational gehandelt, sondern sei in eine Art „Paralleluniversum“ abgetaucht, beschrieb es Schomburg. Die Konsequenzen seines Handeln von der Strafverfolgung bis zu den Folgen für seine Familie habe er völlig ausgeblendet. Das sei „typisch für eine Kränkung“, attestierte ihm seine Psychotherapeutin, die als Sachverständige und Zeugin geladen war.

„Pervers hohe Geldbeträge“

Die Schilderung ließ auch den Richter am Landgericht Frankfurt nicht unberührt: „Seine Persönlichkeit hat es ihm nicht leicht gemacht. Aber es geht um pervers hohe Geldbeträge.“ Der Manager habe seine „ausgesprochen verantwortungsvolle Position ausgenutzt“, so der Vorsitzende Richter Moritz Rögler.

Auch sein Komplize steckte in einer persönlichen Krise, beide Männer haben sich offenbar solidarisiert und bei den dann folgenden Insiderdeals eng abgestimmt. Die Arbeitsteilung sah dabei wie folgt aus: Der Union-Manager teilte seinem Komplizen mit, dass er mit einem von ihm betreuten Fonds Werte verschiedener Unternehmen kaufen oder verkaufen werde. Dieser führte dann mit eigenen Mitteln Handelsgeschäfte zu seinem Vorteil durch. Am Ende einer Vielzahl von Deals konnten die beiden Gewinne auf ihren Privatdepots verbuchen.

Ins Rollen gekommen war das Verfahren durch eine Anzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin, die sich Ende August bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt meldete. Die leitete daraufhin Ermittlungen ein und durchsuchte Räume der Verdächtigen. Beide Angeklagten saßen anschließend zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatten die Geldmanager bereits gestanden. Dieser Linie blieben sie bis zum Schluss treu.

Mehr: Auch ein Ex-Manager von Lazard ist wegen Insiderhandels beschuldigt.

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