Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Insiderhandel Zu 45,3 Millionen Euro verurteilt: Ex-Fondsmanager von Union Investment geht in Revision

Der Täter verdiente mit Insiderhandel 8,3 Millionen Euro. Laut Gericht soll er ein Vielfaches zahlen. Es ist ein Fall für den Bundesgerichtshof.
13.10.2021 - 16:30 Uhr Kommentieren
Grundlage des Urteils war das relativ neue Einziehungsrecht. Quelle: imago images/Ralph Peters
Bundesgerichtshof

Grundlage des Urteils war das relativ neue Einziehungsrecht.

(Foto: imago images/Ralph Peters)

Köln Im Fall um die Insidergeschäfte eines ehemaligen Managers der Union Investment hat der Hauptangeklagte H. Revision eingelegt. Grund ist nicht die anstehende Zeit hinter Gittern, sondern das Geld, das H. zahlen soll. Das Gericht verlangt eine Zahlung von 45,31 Millionen Euro. Dabei hatte der einstige Star-Manager mit seinen Geschäften nur 8,3 Millionen Euro verdient.

Die Differenz von 37 Millionen Euro ist eine Summe, die H. auf Lebenszeit ruinieren wird. Sein Verteidiger Sören Schomburg wollte sich auf Anfrage nicht zur Revision äußern. Die Fakten legen aber nahe, was den Geldmanager umtreibt. Selbst eine Privatinsolvenz würde seine Lage nicht bessern. Forderungen aus Straftaten sind von der sogenannten Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren ausgenommen. Die Resozialisierung – in Deutschland ein wichtiger Zweck der Strafe – fiele H. äußerst schwer.

Vor einem Jahr waren Fondsmanager H. und sein Komplize nahezu euphorisch: „Limit auf 128 Euro hochgezogen“ – „Prompt springt das Ding an“ – „Geil“ – „So holen wir uns die Kohle, Kumpel“. Von April bis September betrieben sie Insiderhandel mit Wertpapieren.

H. wusste als verantwortlicher Manager von Publikumsfonds bei der Union Investment im Voraus, wann große Zukäufe erfolgen sollten, die die Kurse trieben. Bevor sie erfolgten, deckte er sich privat mit Call-Optionsscheinen ein. 55 Fälle sind dokumentiert.

Frontrunning nennen Börsenexperten ein solches Vorgehen – eine strafbare Handlung. Erst kam die Aufsichtsbehörde Bafin H. auf die Spur, dann die Staatsanwaltschaft. Ende September verurteilte das Landgericht Frankfurt H. zu dreieinhalb Jahren Haft.

Fragwürdige Rechnung ein Fall für den BGH

Grundlage des Urteils war das relativ neue Einziehungsrecht. Es folgt dem Grundsatz: „crime must not pay“ – Verbrechen darf sich nicht lohnen. Es gilt das sogenannte Bruttoprinzip. Die Gelder, die der Fondsmanager einsetzte, um die Wertpapiere zu kaufen, zieht das Gericht nicht ab. Eingezogen wird der Umsatz, nicht der Gewinn.

Wenn ein Täter also zehn mal zehn Millionen Euro einsetzt und bei jedem Deal eine Million Gewinn macht, fordert das Gericht nicht nur die zehn Millionen Gewinn, sondern dazu auch die hundert Millionen Einsatz. In Summe wären dies 110 Millionen – das Elffache des erzielten Gewinns.

Dass diese Rechnung zumindest fragwürdig ist, erkannte auch Moritz Rögler. Bei der Urteilsverkündung ließ der Vorsitzende Richter der 29. Großen Strafkammer am Landgericht Frankfurt durchblicken, dass die Höhe des einzuziehenden Betrags vielleicht nicht im Sinne des Erfinders war. Eine grundsätzliche Überprüfung durch den Bundesgerichtshof sei sinnvoll.

H. gestand seine Schuld. Eine persönliche Krise habe ihn zu den Taten getrieben, sagte der Fondsmanager vor Gericht. Er nannte Ärger mit seinem Arbeitgeber, der ihm eine höhere Vergütung verwehrte, dazu Krankheiten von Frau und Kindern und hohe Verluste mit Wirecard-Aktien. Diese Mischung habe dazu geführt, in den Insiderhandel einzusteigen.

Seine Reue reicht aber nicht so weit, dass er 37 Millionen Euro mehr zahlen möchte, als er mit seinen Taten verdiente. So entwickeln sich die Tat und das Urteil gegen den Union-Investment-Manager zu einem Fall für die Rechtsgeschichte. Strafrechtler halten es für möglich, dass das Einziehungsrecht grundsätzlich überarbeitet wird.

Mehr: Warum der Fondsmanager zu dreieinhalb Jahren Haft und hoher Zahlung verurteilt wurde

Startseite
Mehr zu: Insiderhandel - Zu 45,3 Millionen Euro verurteilt: Ex-Fondsmanager von Union Investment geht in Revision
0 Kommentare zu "Insiderhandel: Zu 45,3 Millionen Euro verurteilt: Ex-Fondsmanager von Union Investment geht in Revision"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%